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Drucksache - V-0994
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .9. 2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache - Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0994 / 05 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Wie weiter mit den ehemaligen Kleingartengebieten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der Fortsetzung der 32. Sitzung am 1.6. 2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksachennummer: V – 0994 / 05
1.
in einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu
erläutern, wie langfristig die Nutzung jener Gebiete aussehen soll, die
aufgrund der gefällten letztinstanzlichen Urteile im gegenwärtigen Zustand
keine Kleingärten sind. 2.
zu prüfen, ob es alternativ zur
bisherigen Praxis der Umwandlung in Erholungsanlagen für die Anlagen Einigkeit,
Idehorst, Blankenburg und Rennbahn möglich ist, durch die Umsetzung eines mit
den Nutzern vereinbarten Rückbau- und Nutzungskonzeptes den Status einer
Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz rechtssicher zu schaffen.
Dazu ist in einem ersten Schritt zu prüfen, welchen Kriterien ein derartiges
Rückbau- und Nutzungskonzept genügen muss und das Gespräch darüber mit den
Nutzern zu suchen. Dabei ist insbesondere die Akzeptanz eines derartigen
Vorgehens abzufragen“. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: zu 1. Die abschließende Berichterstattung erfolgte mit dem 1. Zwischenbericht vom 20.9. 2005. zu 2. Im 4. Zwischenbericht wurde ausgeführt, dass aus der vom Vorstand der Anlage „Einigkeit“ vorgelegten Bestandserfassung u.a. hervorgeht, dass von den erfassten Parzellen die Baulichkeiten eine Größe von durchschnittlich 45,19 m² aufweisen, wobei überdachte Freisitze und Nebenanlagen nicht mitgerechnet sind. Allenfalls 15 % der Baulichkeiten könnten den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes entsprechen, da nur sie bis zu 24 m² groß sind. In der Anlage sind von den erfassten Parzellen 554 mit Schuppen in einer Größe von bis zu 50 m² ausgestattet und 59 Parzellen haben einen Swimmingpool. Um die Anlage „Einigkeit“ auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes verwalten zu können, muss der Gesamtcharakter der Anlage die Kriterien dieses Gesetzes erfüllen. Das ist nur durch umfangreiche Rückbaumaßnahmen mit erheblichen Eingriffen in die Struktur der Anlage möglich. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Vorstand der Anlage „Einigkeit“ vereinbart, dass die Nutzer/innen der Parzellen in der Anlage „Einigkeit“ befragt werden sollen, ob sie den Weg der Entwicklung zu einer Kleingartenanlage weiter beschreiten wollen oder den Status „Erholungsanlage“ zu akzeptieren bereit sind. Voraussetzung dafür, diese Entscheidung treffen zu können, ist eine umfassende Information aller Parzellennutzer/innen . Das Bezirksamt hat ein Informationsschreiben erarbeitet, in dem eine alternative Darstellung erfolgt, welche Maßnahmen zur Schaffung einer Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes erforderlich sind und welche Auswirkungen sich aus dem jetzigen Status „Erholungsanlage“ ergeben. Das Informationsschreiben sollte nach Abstimmung mit dem Vorstand der Anlage „Einigkeit“ über den Vorstand an die Nutzer/innen verteilt werden, die darin ihre Entscheidung namentlich dokumentieren sollten. Der Entwurf des Schreibens wurde dem Vorstand im Mai 2006 übersandt. Während dem zuständigen Bezirksstadtrat mit Schreiben vom 2.8.2006 mitgeteilt wurde, dass sich der Vorstand der Anlage „Einigkeit“ noch keinen gemeinsamen Standpunkt zum Textentwurf erarbeitet habe, wurde von denselben Vertretern des Vorstandes mit Schreiben vom 6.8.2006 an den Bezirksbürgermeister ein Antrag auf ein „Moratorium“ gestellt. Dieses beinhaltet im wesentlichen, dass die Anlage „Einigkeit“ hinsichtlich der finanziellen Forderungen ab sofort weiter wie eine Kleingartenanlage behandelt werden soll, und dass die Kriterien des Bundeskleingartengesetzes erst bei einem Parzellenwechsel für die jeweilige Parzelle unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und unter Vermeidung sozialer Härten, also mit mehreren Ausnahmemöglichkeiten, wirksam werden sollen. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass der Vorstand der Anlage „Einigkeit“ weiterhin nicht gewillt ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch Urteile des Bundesgerichtshofes formuliert sind, zu akzeptieren. Ebenso wird das Ergebnis des Gutachtens des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses vom 15.02.2005, in dem die Auffassung und das Handeln des Bezirksamtes Pankow ausdrücklich bestätigt wird, erneut in das Gegenteil verkehrt. In dem Gutachten wird ausgeführt, dass das Land Berlin gehalten ist, die Rechtsverhältnisse in der Anlage „Einigkeit“ unter Beachtung der Urteile zu überprüfen und sie der rechtlichen Neubewertung der Anlage durch den BGH anzupassen. Vor diesem Hintergrund muss das Verhalten des Vorstandes der Anlage „Einigkeit“ als reine Hinhalte- und Verzögerungstaktik eingeschätzt werden. Während der Bezirk die Anlage sofort als Kleingartenanlage behandeln soll, sollen sich Rückbaumaßnahmen, von denen zudem höchst unwahrscheinlich ist, dass sie für das Erreichen einer Kleingartenanlage ausreichend sein werden, über Jahrzehnte erstrecken können. Das Bezirksamt sieht demzufolge keine realistische Möglichkeit, ein von der BVV gefordertes Rückbau- und Nutzungskonzept für die Anlage „Einigkeit“ mit den Nutzerinnen und Nutzern zu vereinbaren, um damit den Status einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz rechtssicher zu schaffen. Die Anlage „Einigkeit“ wird daher weiter als Erholungsanlage verwaltet. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine Gleichstellungsrelevante AuswirkungenKeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder- und Familienverträglichkeit Nicht betroffen Burkhard Kleinert Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste |
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