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Drucksache - V-0992
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in
Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0992 / 05 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Sichern erreichter Ziele der
Stadterneuerung nach Aufhebung der Sanierungsgebiete Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 33.
Sitzung am 15.06.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung
– Drucksache Nr. V-0992/05 – „Das
Bezirksamt wird ersucht, bis Ende Dezember 2005 in einer Vorlage zur
Kenntnisnahme zu berichten, a) wann voraussichtlich die Sanierungsziele im Bezirk
aufgehoben werden. b) wie die Aufhebung der Sanierungsziele
erfolgt und welche Konsequenzen damit für den Bezirk und für Dritte verbunden
sind, insbesondere für die Mittel, die zur Umsetzung der Sanierungsziele zur
Verfügung gestellt werden (u. a. Mieterberatung und Ordnungsmaßnahmen), für die
bezirklichen Personalmittel, für den Einsatz von Fördermitteln des Bundes, des
Landes und der EU und die steuerliche Behandlung von Investitionen. c) wie die Abrechnung der
Ausgleichsbeträge erfolgen soll und wie dies personell abgesichert wird. d) welche planerischen Aktivitäten der
Bezirk ergreifen könnte, um die Sanierungsziele über die Geltung des
Sanierungsgebietes hinaus langfristig zu sichern, soweit diese noch nicht
erfüllt sind. e) ob und wo das Bezirksamt die Ausweisung
neuer Sanierungsgebiete für sinnvoll hält.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz
berichtet: Für die Vorbereitung und den
Abschluss der Sanierung ist die Senatsverwaltung zuständig. Die von der
Senatsverwaltung erbetene Stellungnahme zur Drucksache wurde mit Schreiben vom
14.10.2005 übergeben. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Zu a) Nach dem derzeitigen Zeitplan
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung könnten das Sanierungsgebiet
Kollwitzplatz ab 2008 und die anderen Sanierungsgebiete des Bezirks Pankow ab
2009/2010 aufgehoben werden. (siehe Anlage) Zu b) Siehe Anlage Zu c) Maßgeblich für die Erhebung
der Ausgleichsbeträge ist die AV "Ausgleichsbeträge" der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Vorzeitige Entlassungen sind kaum
planbar, weil der Ausgangspunkt der Antrag des Eigentümers ist. Bisher war es
in Berlin so üblich, dass die Dienstkräfte der Sanierungsverwaltungen die
Aufgaben der Erhebung der Ausgleichbeträge übernehmen. (siehe Anlage) Zu d) Dauerhafte Ziele, für die das
Sanierungsrecht als Veränderungssperre wirkt, und nur für solche, müssen bei
Aufhebung der Verordnung mit dauerhaften Instrumenten des Planungsrechts
gesichert werden. Entsprechende Verfahren werden zum erforderlichen Zeitpunkt
eingeleitet. Zu e) Eine Ausweisung neuer
Sanierungsgebiete erscheint unter der gegenwärtigen finanziellen Bedingungen
nicht sinnvoll. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Keine Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Burkhard Kleinert
Martin Federlein Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
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