Drucksache - V-0987  

 
 
Betreff: Ausdehnung der "Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Sanierungsgebiete" auf den gesamten Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 - 32. Tagung

siehe Anlage

 

siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                        2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.: V – 0987/05

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Ausdehnung der „Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Sanierungsgebiete“ auf den gesamten Bezirk Pankow

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

          Folgende Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung im Bezirk Pankow werden festgelegt:

 

 

1. Handlungsfeld: Haushälterisches Bodenmanagement

Das Handlungsfeld Bodenmanagement wurde in folgende strategische Einzelziele untergliedert:

 

·        Wiedernutzung von städtebaulichen Brachen und leerstehenden Gebäuden

·        Stärkung und Entwicklung kleinteiliger Nutzungsmischung

·        Reduzierung der Bodenversiegelung

·        Nutzung von Verdichtungspotentialen unter Beachtung der Defizite innerstädtischer Erholungsflächen

 

2. Handlungsfeld: Vorsorgender Umweltschutz

Das Handlungsfeld Vorsorgender Umweltschutz wurde in folgende strategische Einzelziele untergliedert:

·        Minderung der Luftschadstoffe, insbesondere der Treibhausgase

·        Nutzung regenerativer Energien und effizienter Energieeinsatz

·        Erhaltung und Vernetzung das Klima positiv beeinflussender Freiflächen

·        Ressourcenschonender, ökologischer Neubau und Sanierung

·        Artenschutz (Flora und Fauna)

 

3. Handlungsfeld: Stadtverträgliche Mobilitätssteuerung

Das Handlungsfeld stadtverträgliche Mobilitätssteuerung wurde in folgende strategische Einzelziele untergliedert:

·        Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit für Fußgänger

·        Förderung des Radverkehrs

·        Beeinträchtigungen durch ruhenden Verkehr minimieren

·        Vorrangige Nutzung von Verkehrsflächen für den ÖPNV

·        Minimierung der negativen verkehrlichen Auswirkungen (Lärm und Luft)

·        Reduktion des Durchgangsverkehrs

 

 

Begründung:

 

Der Umweltgipfel in Rio de Janeiro 1992 und die Selbstverpflichtung von Gemeinden und Städten zur nachhaltigen Stadtentwicklung haben zu neuen Ansätzen in der Flächenpolitik geführt. Vor dem Hintergrund der Reduzierung der Co2- Emissionen wird eine durch Nutzungsmischung geprägte Stadt der kurzen Wege angestrebt.

 

Klimaschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Staaten und Internationalen Organisationen. Auf lokaler Ebene wird sich vielmehr entscheiden, inwieweit Klimaschutz tatsächlich umgesetzt werden kann. Deshalb ist der Bezirk Pankow aufgerufen, gerade vor Ort klimaschutzpolitische Maßnahmen zu ergreifen.

 

Am 31.01.2001 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung, dass für alle Sanierungsgebiete innerhalb des neuen Großbezirks „Nachhaltige Sanierungsziele“ im Sinne der lokalen Agenda 21 entsprechend dem Modell des Sanierungsgebietes Pankow-Wollankstraße zu beschließen sind. Der durch das Bezirksamt einberufene Runde Tisch „Klimaschutz“ (auf Grundlage des BVV-Beschlusses vom 10.12.2003/ V-0334/03) hat in Punkt 15 seines Maßnahmeplans vom 20.09.2004 die bezirksweite Ausdehnung der „Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Sanierungsgebiete“ zu einer Zielsetzung erhoben.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage 1

 


Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie die durch Fahrbahnverbesserung, den Ausbau des Fahrradwegenetzes  und Querungshilfen gesteigerte Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer tragen in hohem Maße zur Kinder- und Familienver-träglichkeit bei.

 

 

 

 

 

 

_______________                                                      _______________

Burkhard Kleinert                                                                     Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat für

                                                                                                Stadtentwicklung

 

 


Anlage 1 : Ermittlung der Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

Keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

Qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

X

X

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

X

X

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

X

X

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

X

X

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

X

X

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

X

 

 

 

Verbesserung der Situation durch Betriebsansiedlungen möglich

13. Ausbildungsplätze

 

X

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

X

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

X

X

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 

 
 

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