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Drucksache - V-0987
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siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: V –
0987/05 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Ausdehnung der „Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Sanierungsgebiete“ auf den gesamten Bezirk Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen: Folgende Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung im Bezirk Pankow werden festgelegt: 1. Handlungsfeld:
Haushälterisches Bodenmanagement
Das Handlungsfeld Bodenmanagement wurde in folgende strategische Einzelziele untergliedert: · Wiedernutzung von städtebaulichen Brachen und leerstehenden Gebäuden · Stärkung und Entwicklung kleinteiliger Nutzungsmischung · Reduzierung der Bodenversiegelung · Nutzung von Verdichtungspotentialen unter Beachtung der Defizite innerstädtischer Erholungsflächen 2. Handlungsfeld:
Vorsorgender Umweltschutz
Das Handlungsfeld Vorsorgender Umweltschutz wurde in folgende strategische Einzelziele untergliedert: · Minderung der Luftschadstoffe, insbesondere der Treibhausgase · Nutzung regenerativer Energien und effizienter Energieeinsatz · Erhaltung und Vernetzung das Klima positiv beeinflussender Freiflächen · Ressourcenschonender, ökologischer Neubau und Sanierung · Artenschutz (Flora und Fauna) 3. Handlungsfeld:
Stadtverträgliche Mobilitätssteuerung
Das Handlungsfeld stadtverträgliche Mobilitätssteuerung wurde in folgende strategische Einzelziele untergliedert: · Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit für Fußgänger · Förderung des Radverkehrs · Beeinträchtigungen durch ruhenden Verkehr minimieren · Vorrangige Nutzung von Verkehrsflächen für den ÖPNV · Minimierung der negativen verkehrlichen Auswirkungen (Lärm und Luft) · Reduktion des Durchgangsverkehrs Begründung: Der Umweltgipfel in Rio de Janeiro 1992 und die Selbstverpflichtung von Gemeinden und Städten zur nachhaltigen Stadtentwicklung haben zu neuen Ansätzen in der Flächenpolitik geführt. Vor dem Hintergrund der Reduzierung der Co2- Emissionen wird eine durch Nutzungsmischung geprägte Stadt der kurzen Wege angestrebt. Klimaschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Staaten und Internationalen Organisationen. Auf lokaler Ebene wird sich vielmehr entscheiden, inwieweit Klimaschutz tatsächlich umgesetzt werden kann. Deshalb ist der Bezirk Pankow aufgerufen, gerade vor Ort klimaschutzpolitische Maßnahmen zu ergreifen. Am 31.01.2001 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung, dass für alle Sanierungsgebiete innerhalb des neuen Großbezirks „Nachhaltige Sanierungsziele“ im Sinne der lokalen Agenda 21 entsprechend dem Modell des Sanierungsgebietes Pankow-Wollankstraße zu beschließen sind. Der durch das Bezirksamt einberufene Runde Tisch „Klimaschutz“ (auf Grundlage des BVV-Beschlusses vom 10.12.2003/ V-0334/03) hat in Punkt 15 seines Maßnahmeplans vom 20.09.2004 die bezirksweite Ausdehnung der „Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Sanierungsgebiete“ zu einer Zielsetzung erhoben. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Anlage 1 Kinder- und Familienverträglichkeit
Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie die durch Fahrbahnverbesserung, den Ausbau des Fahrradwegenetzes und Querungshilfen gesteigerte Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer tragen in hohem Maße zur Kinder- und Familienver-träglichkeit bei. _______________ _______________ Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Anlage 1 : Ermittlung der Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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