Drucksache - V-0975  

 
 
Betreff: Aufhebung der Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-54 und XVIII-35
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 - 32. Tagung

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                       .2005

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.: V-0975-05

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

Aufhebung der Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-54 und XVIII-35

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat am                               2005 beschlossen:

 

I.                     Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIX-54 für das Gelände

zwischen Schillingweg, Kleingartenanlage „Krugpfuhl“, Straße 123, Straße 124 Nr. 91, Straße 204 Nr. 1/11, Blankenfelder Straße 118 und der Blankenfelder Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenfelde wird eingestellt. Der Beschluss vom 6. September 1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. S. 3626) ist damit aufgehoben.

 

II.                   Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVIII-35 für das Gelände

zwischen Karower Feldgraben, der Bundesstraße 2, der Fernbahntrasse, den östlichen Grenzen der Grundstücke Straße 33 Nr. 4/54 und Straße 33 Nr. 58 sowie der Laake im Bezirk Weißensee, Ortsteil Karow wird eingestellt. Der Beschluss vom 12. Oktober 1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. S. 3637), geändert mit Beschluss vom 19. November 1996 (ABl. S. 4354) ist damit aufgehoben.

 

 

III.         Mit der Durchführung der Beschlüsse I und II wurde das Amt für Planen und Genehmigen beauftragt.

 

 

 

Begründung:

 

Bei den beiden eingestellten Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit zur Planung und Festsetzung auf absehbare Zeit entfallen.

Mit Schreiben vom 16.12.04 wurde die zuständige Senatsverwaltung von der Absicht informiert, die Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-54 und XVIII-35 aufzuheben.

Gemäß Antwortschreiben der Senatsverwaltung SenStadt II C vom 10.01.2005 bestehen aus Sicht dringender Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen keine Bedenken zur Einstellung der Verfahren.

Es wird jedoch auf die Problematik der Flächenfreihaltung der langfristigen Planungen des Schillingweges (XIX-54), des Bahnhofsvorplatzes für einen neuen S- Bahnhof für die geplante „Parkstadt“ sowie die übergeordnete Straßenverbindung Karow- Teichberg (XVIII-35) als Bestandteile des FNP hingewiesen.

 

zu I.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIX-54 sollten öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „naturnahe Parkanlage“, Waldfläche (Schweinewäldchen) sowie Verkehrsfläche für die Trassierung des Schillingweges gesichert werden. Der größte Teil der Flächen einschließlich des sogenannten Schweinewäldchens sind landeseigene Flächen, der kleinere Teil südlich der Straße 124 ist private Fläche.

Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. II- 426 / 94 wurde das Bebauungsplanverfahren am   6. September 1994 eingeleitet. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte vom 19.09. bis 14.10.1994.

Das Planungsziel wird vom Amt für Umwelt und Natur nicht aufgegeben.

Eine Sicherung des Planungszieles durch ein Bebauungsplanverfahren ist aber nicht mehr erforderlich, da der gesamte Geltungsbereich nach geltendem Planungsrecht Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist. Die Umsetzung der Planungsziele kann auf den landeseigenen Flächen erfolgen. So wurden die Kompensationsmaßnahmen aus der Baumaßnahme „Straßenbahnneubaustrecke Buchholz Kirche bis Elisabeth- Aue“ durch Aufwertung und Anpflanzung einer Niederungsfläche von 6.500 qm im Bereich des Schweinewäldchens bereits durchgeführt.

Ein weiteres Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB besteht nicht.

Das Planverfahren kann eingestellt werden.

 

zu II.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVIII-35 sollten auf vorwiegend landeseigenen und teilweise privaten Flächen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ sowie Flächen für die Landwirtschaft gesichert werden. Diese Planungsziele standen bewußt im Widerspruch zu den Zielen des Flächennutzungsplanes von Berlin.

Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 174 / 93 wurde das Bebauungsplanverfahren am

12. Oktober 1993 eingeleitet.

Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 215 / 96 wurde am 19. November 1996 der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geändert.

Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Die Flächen befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

Die Planungsziele sind aufgrund fehlender Entwickelbarkeit aus dem FNP und damit fehlender Festsetzungsfähigkeit des Bebauungsplanes, auch nach Änderung des FNP in diesem Bereich, nicht mehr aufrecht zu erhalten.                                                                                                                                                                                                                                                                                 

Sie werden daher seitens des Amtes für Umwelt und Natur aufgegeben.

Ein weiteres Planerfordernis gem. §1 Abs.3 BauGB besteht derzeit nicht, so dass das Planverfahren eingestellt werden kann.

Mit der Einstellung des Verfahrens besteht kein Widerspruch mehr zum FNP- Änderungsverfahren Nr. 01 / 04 „ Am Blankenburger Pflasterweg „.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Grunderwerbs- und Herstellungskosten für öffentliche Grünflächen in den Bebauungsplänen XIX-54 und XVIII-35 sind nicht mehr erforderlich.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Burkhard Kleinert                                              Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                             Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen