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Drucksache - V-0975
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2005
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
V-0975-05 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Aufhebung der Beschlüsse zur
Aufstellung der Bebauungspläne XIX-54 und XVIII-35 Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat am 2005
beschlossen: I.
Das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIX-54 für das Gelände zwischen
Schillingweg, Kleingartenanlage „Krugpfuhl“, Straße 123, Straße 124 Nr. 91,
Straße 204 Nr. 1/11, Blankenfelder Straße 118 und der Blankenfelder Straße im
Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenfelde wird eingestellt. Der Beschluss vom 6.
September 1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. S. 3626) ist damit
aufgehoben. II.
Das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVIII-35 für das Gelände zwischen
Karower Feldgraben, der Bundesstraße 2, der Fernbahntrasse, den östlichen
Grenzen der Grundstücke Straße 33 Nr. 4/54 und Straße 33 Nr. 58 sowie der Laake
im Bezirk Weißensee, Ortsteil Karow wird eingestellt. Der Beschluss vom 12.
Oktober 1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. S. 3637), geändert mit
Beschluss vom 19. November 1996 (ABl. S. 4354) ist damit aufgehoben. III. Mit
der Durchführung der Beschlüsse I und II wurde das Amt für Planen und
Genehmigen beauftragt. Begründung: Bei den beiden eingestellten Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit zur Planung und Festsetzung auf absehbare Zeit entfallen. Mit Schreiben vom 16.12.04
wurde die zuständige Senatsverwaltung von der Absicht informiert, die
Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-54 und XVIII-35 aufzuheben. Gemäß Antwortschreiben der
Senatsverwaltung SenStadt II C vom 10.01.2005 bestehen aus Sicht dringender
Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen keine Bedenken zur Einstellung der
Verfahren. Es wird jedoch auf die
Problematik der Flächenfreihaltung der langfristigen Planungen des
Schillingweges (XIX-54), des Bahnhofsvorplatzes für einen neuen S- Bahnhof für
die geplante „Parkstadt“ sowie die übergeordnete Straßenverbindung Karow-
Teichberg (XVIII-35) als Bestandteile des FNP hingewiesen. zu I. Im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes XIX-54 sollten öffentliche Grünflächen mit der
Zweckbestimmung „naturnahe Parkanlage“, Waldfläche (Schweinewäldchen) sowie
Verkehrsfläche für die Trassierung des Schillingweges gesichert werden. Der
größte Teil der Flächen einschließlich des sogenannten Schweinewäldchens sind
landeseigene Flächen, der kleinere Teil südlich der Straße 124 ist private
Fläche. Mit Bezirksamtsbeschluss Nr.
II- 426 / 94 wurde das Bebauungsplanverfahren am 6. September 1994 eingeleitet. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte vom 19.09. bis 14.10.1994. Das Planungsziel wird vom Amt
für Umwelt und Natur nicht aufgegeben. Eine Sicherung des
Planungszieles durch ein Bebauungsplanverfahren ist aber nicht mehr
erforderlich, da der gesamte Geltungsbereich nach geltendem Planungsrecht
Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist. Die Umsetzung der
Planungsziele kann auf den landeseigenen Flächen erfolgen. So wurden die
Kompensationsmaßnahmen aus der Baumaßnahme „Straßenbahnneubaustrecke Buchholz
Kirche bis Elisabeth- Aue“ durch Aufwertung und Anpflanzung einer
Niederungsfläche von 6.500 qm im Bereich des Schweinewäldchens bereits
durchgeführt. Ein weiteres Planerfordernis
gem. § 1 Abs. 3 BauGB besteht nicht. Das Planverfahren kann
eingestellt werden. zu II. Im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes XVIII-35 sollten auf vorwiegend landeseigenen und
teilweise privaten Flächen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „öffentliche
Parkanlage“ sowie Flächen für die Landwirtschaft gesichert werden. Diese
Planungsziele standen bewußt im Widerspruch zu den Zielen des
Flächennutzungsplanes von Berlin. Mit Bezirksamtsbeschluss Nr.
174 / 93 wurde das Bebauungsplanverfahren am 12. Oktober 1993
eingeleitet. Mit Bezirksamtsbeschluss Nr.
215 / 96 wurde am 19. November 1996 der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
geändert. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
wurde nicht durchgeführt. Die Flächen befinden sich
planungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Planungsziele sind
aufgrund fehlender Entwickelbarkeit aus dem FNP und damit fehlender
Festsetzungsfähigkeit des Bebauungsplanes, auch nach Änderung des FNP in diesem
Bereich, nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Sie werden daher seitens des
Amtes für Umwelt und Natur aufgegeben. Ein weiteres Planerfordernis
gem. §1 Abs.3 BauGB besteht derzeit nicht, so dass das Planverfahren
eingestellt werden kann. Mit der Einstellung des
Verfahrens besteht kein Widerspruch mehr zum FNP- Änderungsverfahren Nr. 01 /
04 „ Am Blankenburger Pflasterweg „. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Grunderwerbs- und Herstellungskosten für öffentliche Grünflächen in den Bebauungsplänen XIX-54 und XVIII-35 sind nicht mehr erforderlich. Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungKeine Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
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