Drucksache - V-0974  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf XVIII - 13 für die Grundstücke Gartenstraße 40/46, Alt - Blankenburg 53/57, 61/69, Jungbornstraße 2, 6, 10 und eine Teilfläche des städtischen Friedhofs Blankenburg sowie einen Abschnitt der Gartenstraße im Bezirk Weißensee, Ortsteil Blankenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VZK 15 -32. Tagung

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                 .2005

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.: V-0974/05

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:    Bebauungsplanentwurf XVIII - 13 für die Grundstücke Gartenstraße 40/46,

Alt – Blankenburg 53/57, 61/69, Jungbornstraße 2, 6, 10 und eine Teilfläche des städtischen Friedhofs Blankenburg sowie einen Abschnitt der Gartenstraße

im Bezirk Weißensee, Ortsteil Blankenburg

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am      2005 Folgendes beschlossen:

 

I.          Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII - 13 wird um das Grundstück Alt – Blankenburg 71 B und ein Teilstück des Flurstücks 4 erweitert.

 

Der Bebauungsplan XVIII - 13 umfasst jetzt die Grundstücke Gartenstraße 40 / 46, Alt – Blankenburg 53 / 57, 61 / 69, 71 B, Jungbornstraße 2, 6, 10 und eine Teilfläche des Friedhofs Blankenburg einschließlich der Friedhofszufahrt (Flurstück 4, tlw.) sowie einen Abschnitt der Gartenstraße

 

Der Titel lautet nunmehr:

 

Bebauungsplan XVIII - 13

für die Grundstücke Gartenstraße 40 / 46, Alt – Blankenburg 53 / 57, 61 / 69, 71 B, Jungbornstraße 2, 6, 10 und eine Teilfläche des Friedhofs Blankenburg einschließlich der Friedhofszufahrt (Flurstück 4, tlw.) sowie einen Abschnitt der Gartenstraße, im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenburg

 

 

Begründung

 

Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 28.09.04 (V-796/04,

Drs. V–0822/04) beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII – 30 b um das Grundstück Alt – Blankenburg 71 B aus Verfahrensgründen einzuschränken. Das Erfordernis, dieses Grundstück zu einem allgemeinem Wohngebiet zu entwickeln,


besteht weiterhin. Darüber hinaus erfolgt eine Erweiterung um die vor diesem Grundstück gelegene Erschließungsfläche (Teilstück des Flurstücks 4), die ebenfalls nicht Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs XVIII – 30b ist.

Die o.g. Flächen sollen daher dem angrenzenden Geltungsbereich des Bebauungs­plans XVIII – 13 zugeordnet werden.

 

Der durch den Autohandel und die -werkstatt erzeugte städtebauliche Missstand am Ortseingang von Blankenburg soll langfristig behoben werden.

Aufgrund der Änderung des Bezirksnamens ist es auch erforderlich, mit der Änderung des räumlichen Geltungsbereiches, den Titel des Bebauungsplans XVIII – 13 zu aktualisieren.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Die veränderte Abgrenzung zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungspläne XVIII – 30b und XVIII – 13 hat keine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

           

                               
Anlage: Übersichtskarte zum räumlichen Geltungsbereich

des Bebauungsplans XVIII - 13

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                       Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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