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Drucksache - V-0974
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2005
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
V-0974/05 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Bebauungsplanentwurf XVIII - 13 für die Grundstücke Gartenstraße 40/46, Alt – Blankenburg 53/57, 61/69, Jungbornstraße 2, 6, 10 und eine Teilfläche des städtischen Friedhofs Blankenburg sowie einen Abschnitt der Gartenstraße im Bezirk Weißensee, Ortsteil Blankenburg Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2005 Folgendes beschlossen: I. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII - 13 wird um das Grundstück Alt – Blankenburg 71 B und ein Teilstück des Flurstücks 4 erweitert. Der Bebauungsplan XVIII - 13 umfasst jetzt die Grundstücke Gartenstraße 40 / 46, Alt – Blankenburg 53 / 57, 61 / 69, 71 B, Jungbornstraße 2, 6, 10 und eine Teilfläche des Friedhofs Blankenburg einschließlich der Friedhofszufahrt (Flurstück 4, tlw.) sowie einen Abschnitt der Gartenstraße Der Titel lautet nunmehr: Bebauungsplan XVIII - 13 für die Grundstücke Gartenstraße 40 / 46, Alt – Blankenburg 53 / 57, 61 / 69, 71 B, Jungbornstraße 2, 6, 10 und eine Teilfläche des Friedhofs Blankenburg einschließlich der Friedhofszufahrt (Flurstück 4, tlw.) sowie einen Abschnitt der Gartenstraße, im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenburg Begründung Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 28.09.04 (V-796/04, Drs. V–0822/04) beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII – 30 b um das Grundstück Alt – Blankenburg 71 B aus Verfahrensgründen einzuschränken. Das Erfordernis, dieses Grundstück zu einem allgemeinem Wohngebiet zu entwickeln, besteht weiterhin. Darüber hinaus erfolgt eine Erweiterung um die vor diesem Grundstück gelegene Erschließungsfläche (Teilstück des Flurstücks 4), die ebenfalls nicht Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs XVIII – 30b ist. Die o.g. Flächen sollen daher dem angrenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII – 13 zugeordnet werden. Der durch den Autohandel und die -werkstatt erzeugte städtebauliche Missstand am Ortseingang von Blankenburg soll langfristig behoben werden. Aufgrund der Änderung des Bezirksnamens ist es auch erforderlich, mit der Änderung des räumlichen Geltungsbereiches, den Titel des Bebauungsplans XVIII – 13 zu aktualisieren. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungDie veränderte Abgrenzung zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungspläne XVIII – 30b und XVIII – 13 hat keine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung. Kinder- und Familienverträglichkeit
nicht betroffen
des Bebauungsplans XVIII - 13 Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
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