Drucksache - V-0951  

 
 
Betreff: Mehr Demokratie in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung in Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.03.2005 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
09.11.2005 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2006 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD
VzK 13, 35. Tagung, 09.11.2005, 1. ZB
VzK 13, 41. Tagung am 17.05.2006 Schlussbericht

Das Bezirksamt wird ersucht, sich über den Rat der Bürgermeister für eine Stärkung der Rechte der demokratisch gewählten Vertr

 

Siehe Anlage

Bislang obliegen sowohl dem Abgeordnetenhaus beim Flächennutzungsplan als auch den Bezirksverordnetenversammlungen bei den Beb

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: V-0951/05

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Mehr Demokratie in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung in Berlin

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 31. Sitzung am 23.3.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0951/05

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich über den Rat der Bürgermeister für eine Stärkung der Rechte der demokratisch gewählten Vertretungskörperschaften bei der Aufstellung von Bauleitplänen in Berlin einzusetzen. Konkret wird die Verlagerung aller Beschlusskompetenzen der vorbereitenden (FNP) und verbindlichen Bauleitplanung (B-Pläne) in die Verantwortung der jeweils zuständigen Vertretungskörperschaften, d.h. Abgeordnetenhaus bzw. Bezirksverordnetenversammlung gefordert.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

In Erledigung des o.g. Ersuchens der BVV hat das Bezirksamt Pankow die Thematik zur Behandlung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Kleingartenwesen des RdB eingebracht. Vorbereitend zu einer Diskussion im RdB-Ausschuss wurden alle Bezirke gebeten, darüber zu informieren, wie die Beteiligung der BVV und ihrer Ausschüsse an der Bauleitplanung jeweils erfolgt. Die Berichte der Bezirke sind im Protokoll der RdB-Sitzung am 01.03.2006 zusammengefasst dargestellt. Ein Auszug aus dem Protokoll sowie ein Vermerk der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Thema sind als Anlagen beigefügt.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Beteiligungsrechte der BVV in allen Bezirken gewahrt sind, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang praktiziert werden. Die Sachstandsberichte der Bezirke belegen, so die Einschätzung von SenStadt, dass einzelne Bezirksämter über die Beteiligungspflichten hinaus gehen und die somit zu nicht gefordertem Mehraufwand führen.

Das Bezirksamt Pankow beteiligt die BVV und ihren zuständigen Ausschuss am um-

fassendsten.

 

Im Fazit der Diskussion hat der RdB-Ausschuss festgestellt, dass für eine Veränderung der Rechte der demokratisch gewählten Vertretungskörperschaften bei der Aufstellung von Bauleitplänen in Berlin gemäß Beschluss der BVV Pankow keine Notwendigkeit besteht. Die bestehenden Regelungen werden für ausreichend gehalten. Eine enge Abstimmung mit den Bezirksverordnetenversammlungen kann auf dieser Grundlage gewährleistet werden.

Der Rat der Bürgermeister wird demzufolge keine Initiative zur Veränderung der Rechtslage in Berlin im Sinne des Ersuchens der BVV Pankow ergreifen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Ein höherer Verwaltungsaufwand kann sich in höheren Stückpreisen im Vergleich zum Berliner Median für die entsprechenden Produkte und damit geringerer Zuweisung im Vergleich zu den Ist-Kosten im Rahmen der Budgetierung auswirken.

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

Anlagen:

Auszug aus dem Protokoll der RdB Ausschuss-Sitzung am 1.3.06

Vermerk SenStadt II C 11vom 15.9.05

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung




Anlage zur Drs. V-951/2005

 

Auszug aus dem Protokoll der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Kleingartenwesen des RdB am 01. März 2006

 

 

 

 

 

 

 

2.2  Zuständigkeit der BVV im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung

– abschliessende Erörterung in Auswertung vorliegender Stellungnahmen –

 Die in der ersten Beratung dieser Problematik vereinbarte Einschätzung durch SenStadt zu Kompetenzen der Vertretungskörperschaften (Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlung) für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung und die von den Bezirken erbetenen Sachstände zur Beteiligung der BVV an der Bauleitplanung liegen vor.

 Hier wird deutlich, dass die Beteiligungsrechte der BVV in den Bezirken gewahrt sind, jedoch in einem unterschiedlichen Umfang praktiziert werden. Die Sachstandsberichte der Bezirke belegen, so die Einschätzung von SenStadt, dass einzelne Bezirksämter über die Beteiligungspflichten hinaus gehen und die somit zu nicht gefordertem Mehraufwand führen.

 

Im Fazit ist sich der Ausschuss einig, dass für eine Veränderung der Rechte der demokratisch gewählten Vertretungskörperschaften bei der Aufstellung von Bauleitplänen in Berlin gemäss Beschluss der BVV Pankow (Drs. V-0951/05) keine Notwendigkeit besteht. Die bestehenden Regelungen werden für ausreichend gehalten. Eine enge Abstimmung mit den Bezirksverordnetenversammlungen kann auf dieser Grundlage gewährleistet werden.

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                                                                                                      Dr. Rimke

Vorsitzender                                                                                                                                                                          Protokollant                                                                                                                           

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen