Drucksache - V-0950  

 
 
Betreff: Bezirkliche Vertretung in den Aufsichtsräten von Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.03.2005 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.06.2005 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.08.2005 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD
VzK 13, 33. Tagung, 15.06.05
VzK 13, 34. Tagung, 31.08.05, SB

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

Siehe Anlage

Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                              .8.2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.: V – 0950 / 05

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Betr.: Bezirkliche Vertretung in Aufsichtsräten von Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk Pankow

 

Schlussbericht

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des BVV – Beschlusses vom 23.5.2005 – DS–Nr. V – 950 / 05 -

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzutreten, dass zukünftig Vertre­ter des Bezirkes Pankow in die Aufsichtsräte der im Bezirk mit großen Wohnungsbe­ständen vertretenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften GESOBAU und GEWOBAG berufen werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Mit Schreiben vom 29.5.2005 hat sich das Bezirksamt an die zuständige Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt und gebeten, konkrete Handlungsschritte zu benennen, die erforderlich sind, um eine Vertreterin bzw. einen Vertreter des Bezirks Pankow in die Aufsichtsräte der Wohnungsbaugesellschaften GESOBAU und GEWOBAG zu entsenden.

 

In ihrer Antwort vom 8.7.2005 wies die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hin, dass mit dem im Februar 2004 beschlossenen Konzept zum Beteiligungsmanagement eine neue Strategie entwickelt wurde. Diese sieht vor, dass insbesondere Persönlichkeiten zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt werden, die langjährige Erfahrungen in der Wohnungswirtschaft haben. Da die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zunehmend überbezirklich agieren würden, komme der Einbindung der kommunalen Vertretungen nicht mehr die vorherige Bedeutung zu.

 

Eine Entsendung eines Pankower Vertreters bzw. einer Vertreterin in die Aufsichtsräte der o. g. Wohnungsbaugesellschaften ist, in Konsequenz der Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, nicht möglich.

 

Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                                 Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                                                Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

 

 
 

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