Drucksache - V-0940  

 
 
Betreff: Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.03.2005 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 09.03.2005

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Siehe Anlage

Begründung:

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                       .02.2005  

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                         

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern

          zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

1. Die dem Bezirksamt Pankow übertragenen Mittel in Höhe von 48.000 € wurden gemäß Anlage

    aufgeteilt und sind durch die Bereiche nach Maßnahmen bis zum 15. April 2005 zu untersetzen.

2. Die Serviceeinheit Finanzen wurde beauftragt, die Mittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

    abzurufen und den Bereichen gemäß der beschlossenen Verteilung zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Begründung:                                                              ) siehe Anlage

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Es handelt sich um zusätzliche zweckgebundene Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Verbesserung der Infrastruktur

 

Kinder- und Familienverträglichkeit                 

 

siehe Anlage

 

 

 

 

 

Kleinert

Bezirksbürgermeister


 

Anlage

 

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 02.02.2005 wurden dem Bezirk Pankow 48.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung

durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind Initiativen nach

folgenden Kriterien zu fördern:

 

1. Besondere Berücksichtigung finden Maßnahmen, die wichtige wohnungsnahe Einrichtungen wie Schulen

    (Grund- und Oberschulen), Schulstationen, Sportflächen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen,

    Kinderspielplätze, Senioreneinrichtungen, Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheime, Selbsthilfekontaktstellen

    und Grünflächen betreffen.

2. Es handelt es sich ausschließlich um ehrenamtliche Initiativen zur Verbesserung der Infrastruktur, d.h.

    es geht bei diesem Programm vorrangig um Renovierungen, Reparaturarbeiten, Pflanzungen u.ä. Aktivitäten,

    für die notwendige Sachmittel bereitgestellt werden. In dieses Programm fallen nicht die Förderung von 

    Zuwendungsempfängern für die Aufrechterhaltung ihrer Arbeit oder der Kauf von Computern bzw.

    Ausstattungsgegenständen.

    Orginäre Aufgaben der Verwaltung und der von ihr geförderten Institutionen werden nicht berücksichtigt.

3. Die Sachmittel müssen unter Angabe von Zweck, Art, Umfang sowie Zeitrahmen und Kosten beantragt

    werden (Ausstattungsergänzungen werden nur im Einzelfall und im unmittelbaren Zusammenhang mit

    dem Punkt 2 genehmigt).

4. Es werden Initiativen gefördert, die wohnungsnahe Einrichtungen unmittelbar und sofort verbessern helfen.

5. In den Quartiersmanagmentgebieten des Bezirks können keine Haushaltsmittel dieses

    Programms eingesetzt werden.

6. Vorrangig sollen Antragsteller berücksichtigt werden, die in den vergangenen Jahren aus diesem Programm

     noch keine Mittel erhalten haben.

 

 

Die Aufteilung der Mittel erfolgt analog dem Vorjahr wie folgt:

 

Bereich:

Gleichstellung, Migrantenbeauftragte,

Behindertenbeauftragter, Lokale Agenda                                                           5.500 €                       11,5 %

Kultur                                                                                                   4.000 €                         8,3 %

Schulen und Sport                                                                                 14.000 €                     29,2 %

Soziales                                                                                                            7.500 €                       15,6 %

Jugend                                                                                                   11.000 €                     22,9 %

Umwelt und Natur                                                                                6.000 €                       12,5 %

                                                                                                             48.000 €

                                               

                                   

Eine nach Maßnahmen detaillierte Untersetzung unter Einhaltung der genannten Kriterien und der

vorgegebenen Gesamtsummen ist durch die Bereiche bis zum 15. April 2005 vorzunehmen und der SE Finanzen

zu übersenden, da der Bezirk gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachweispflichtig ist.

Die Mittel werden dann umgehend bereitgestellt. Über nachträglich eingehende Anträge entscheiden die

betreffenden Bereiche im Rahmen des Ihnen zur Verfügung stehenden Volumens.

Bis zum 14. Oktober 2005 ist der SE Finanzen die voraussichtliche Inanspruchnahme zum Jahresende mitzuteilen,

um ggf. rechtzeitig eine Umverteilung zwischen den Bereichen  veranlassen zu können.

 

Die Sondermittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterliegen nicht der bezirklichen

haushaltswirtschaftlichen Sperre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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