Drucksache - V-0935  

 
 
Betreff: Information der BürgerInnen über die neuen Grenzwerte für Luftschadstoffe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.02.2005 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.06.2005 
Fortsetzung der 32. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90
VzK gemäß § 13 BezVG; 32. Tagung 27.04.05

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Luftreinhalteplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Bürger und Bürgerinnen von Pankow, insbesondere die Anwohner und Anwohnerinnen von Hauptverkehrsstraßen, über die neuen europaweit geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM 10) und die Möglichkeiten zur Verminderung der Luftbelastung zu informieren.

 

Über die Möglichkeit, dem Recht der Bürger und Bürgerinnen auf gesundheitliche Unversehrtheit auf juristischem Wege Geltung zu verschaffen, soll dabei explizit hingewiesen werden.

 

Für die BürgerInneninformation sollen alle üblichen Mittel des Bezirksamtes genutzt werden, insbesondere Hinweisblätter in den Ämtern (BürgerInnenamt, Umweltamt etc.) und der Internetauftritt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung soll zum 31.03.2005 über den Start der Informationskampagne berichtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. BV Andreas Otto und die Mitglieder der Fraktion

 

Ab dem 01

 

Ab dem 01.01.2005 gelten schärfere Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstaub.

 

Aufgrund ihrer geringen Größe können die Staubpartikel tief in die feinsten Verästelungen der Lunge eindringen und von dort in die Lymph- und Blutbahnen gelangen. Husten, Atemnot, Bronchitis, Asthma, Herzkreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs können die Folge sein. Nach Angaben der Senatsverwaltung sind in Berlin ca. 190.000 Menschen an Hauptverkehrsstraßen einer zu hohen PM10-Belastung ausgesetzt.

 

Aufgrund der Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes bzw. der Bundesimmissionsschutzverordnung ist Berlin verpflichtet, unter der Beteiligung der Öffentlichkeit so genannte Luftreinhaltepläne aufzustellen, in denen dargelegt wird, wie der Luftverschmutzung entgegen gewirkt werden kann. Es sollte daher angestrebt werden, die öffentliche Diskussion um den Luftreinhalteplan mit einer weitergehenden Information der Bewohner und Bewohnerinnen des Bezirks zu verbinden. Ein wichtiger Aspekt dieser Information, insbesondere für die Anwohner und Anwohnerinnen von Hautverkehrsstraßen ist, sie über die Möglichkeit zu informieren, ihrem  Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit auf juristischem Wege Geltung zu verschaffen. Denn nach Maßgabe des Bundesverwaltungsrechts ist die Einhaltung der Grenzwerte für jeden Bürger und jede Bürgerin einklagbar.

 

 

 
 

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