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Drucksache - V-0922
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: V-0922/05 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Straßenausbaubeitragsgesetz verhindernWir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 32. Sitzung am 27.04.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0922/05 "Das Bezirksamt wird ersucht, im Rat der
Bürgermeister bei der Beratung über ein geplantes Straßenausbaubeitragsgesetz
(StRABG) folgenden Standpunkt einzunehmen: 1. Dem
Referententwurf der Senatsverwaltung für ein Straßenausbaubeitragsgesetz kann
nicht zugestimmt werden, eine weitere Überarbeitung ist notwendig. 2. Bauprogramme
für Ausbaumaßnahmen, die Beitragspflicht auslösen, sind nach realer Mitwirkung
der Anlieger durch die BVV zu beschließen. Rechtliche Voraussetzungen über
Beschlussrechte der BVV sind im Bezirksverwaltungsgesetz zu schaffen. 3. Vor
Beschlussfassung über das StrABG sind durch den Senat die Vorschriften über die
Berliner Straßenbaustandards mit dem Ziel zu ändern, eine Flexibilisierung zu
erreichen und von Mindeststandards auszugehen, die sich am Erfordernis für
Funktions- und Leistungsfähigkeit der Straße orientieren. 4. Eine
Erneuerung von Straßen, die durch unterlassene Instandhaltung notwendig wird,
darf nicht zu Lasten des Anliegers erfolgen. Das gleiche gilt für die
Erweiterung von Anlieger- und Erschließungsstraßen, die durch Erfordernisse
ausgelöst wird, die nicht dem Anlieger- bzw. Erschließungsverkehr zuzurechnen
sind. 5. Notwendig
ist die Fixierung klarer Regeln zur Vermeidung sozialer Härten. 6. Erforderlich
ist ein gesetzlich gesicherter Anspruch auf Ratenzahlung. 7. Es
ist dafür Sorge zu tragen, dass bei Ausbau stadtweiter Fahrradrouten durch
Nebenstraßen deren Kosten nicht auf die Anwohner umgelegt werden." wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 20.10.2005 den Senatsentwurf des Straßenausbaubeitragsgesetzes fast einstimmig abgelehnt und beauftragte die Bezirksbürgermeister Kleinert, Dr. Ulbricht und Weber gemäß § 25 Abs. 5 GO AH, die Positionen der Bezirke in den Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses zu vertreten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder und
Familienverträglichkeit nicht betroffen Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
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