Drucksache - V-0087  

 
 
Betreff: Rechtsverordnung zur Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.04.2002 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Bauen und Wohnen
01.10.2002    öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen      
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.10.2002 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2002 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 5 Tagung BVV 17.04.02
BE Ausschuss Bauen und Wohnen, 09.10.02
VzK 1.ZB gem.§13 BezVG, 11.12.02
VzK SB gem.13 BezVG, 29.09.04

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .2004

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                              Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                  Drucksache Nr.: V – 0087 / 02

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Rechtsverordnung zur Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 9. Sitzung am 09.10.2002 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V – 0087 / 02

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Senat eine Rechtsverordnung nach § 577 a BGB mit folgenden Regelungen erlässt:

 

1.      Der Geltungsbereich sollte folgende Gebiete des Stadtbezirks umfassen:
Südliche Bezirksgrenze, westliche Bezirksgrenze bis Hermann-Hesse-Straße, Blankenburger Straße, Pasewalker Straße, Prenzlauer Promenade, Am Steinberg, Pistoriusstraße, Berliner Allee, Indira-Gandhi-Straße, Kniprodestraße, Conrad-Blenkle-Straße, Landsberger Allee, Danziger Straße, Am Friedrichshain und Otto-Braun-Straße.

2.      Die Frist für den Erwerber auf berechtigtes Interesse (Kündigung des Mietverhältnisses bei Eigenbedarf des Vermieters bzw. Eigentümers) im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB soll auf zehn Jahre nach Erwerb betragen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit der Verordnung im Sinne des § 577 a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung (Kündigungsschutzklausel-Verordnung) vom 20. Juli 2004, veröffentlicht am 31. Juli 2004 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 31, wurde unter anderem der Bezirk Pankow als Gebiet in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet erklärt. Die Frist gemäß § 577 a Abs. 1 BGB wurde mit sieben Jahren festgelegt.

Es wird darum gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

ist gegeben

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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