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Drucksache - V-0087
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Siehe
Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0087 / 02 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Rechtsverordnung zur
Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 9.
Sitzung am 09.10.2002 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung
– Drucksache Nr.: V – 0087 / 02 Das Bezirksamt wird ersucht,
sich dafür einzusetzen, dass der Senat eine Rechtsverordnung nach § 577 a BGB
mit folgenden Regelungen erlässt: 1. Der Geltungsbereich sollte folgende Gebiete des
Stadtbezirks umfassen: 2. Die Frist für den Erwerber auf berechtigtes Interesse
(Kündigung des Mietverhältnisses bei Eigenbedarf des Vermieters bzw.
Eigentümers) im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB soll auf zehn Jahre
nach Erwerb betragen. wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit der Verordnung im Sinne
des § 577 a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung
einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung (Kündigungsschutzklausel-Verordnung)
vom 20. Juli 2004, veröffentlicht am 31. Juli 2004 im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin Nr. 31, wurde unter anderem der Bezirk Pankow als
Gebiet in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet erklärt. Die Frist gemäß § 577
a Abs. 1 BGB wurde mit sieben Jahren festgelegt. Es wird darum gebeten, die
Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit ist gegeben Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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