Was
hat das Bezirksamt unternommen, um den seit längerem bekannten Termin am
17.12.04 einzuhalten, damit gegenüber den Senatsverwaltungen dargestellt
werden kann, welche Anträge von Bürgerinnen und Bürgern nach dem
Grundsicherungsgesetz entschieden werden und welche Anträge Anspruch auf
„Hilfe zum Lebensunterhalt“ rechtfertigen ?
Wann
hat das Bezirksamt begonnen, die vorbereitenden Arbeiten zu organisieren,
um den bekannten Termin einzuhalten ?
Um
wie viele noch zu überprüfende Anträge handelte es sich am 15.11.04 ?
Wird
das Bezirksamt den o.g. Termin einhalten ?
Wenn
nein:Kann daraus Schaden für den
Bezirk bzw. für das Land Berlin entstehen?
Wenn
Schaden für den Bezirk bzw. das Land Berlinentstehen kann :In welcher Höhe ist dieser zu erwarten ?
Was unternimmt das Bezirksamt, um den Schaden noch zu verhindern bzw. zu
verringern ?
Verschiedene Informationen zu diesem Themenkomplex verlangen nach
Information und Aufklärung
Verschiedene Informationen zu diesem Themenkomplex verlangen nach
Information und Aufklärung.