Drucksache - V-0851  

 
 
Betreff: Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDS 
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.12.2004 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
23.03.2005 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 30.11.2004
SB VzK gem. § 13 BezVG; 23.03.2005

Das Bezirksamt wird ersucht, beim Senat einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Kleingartenanlagen am Volk

 

Siehe Anlage

 

1

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                             .2005

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.:V–0851/04

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 28.Sitzung am 08.12.2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V – 0851 / 04

 

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, beim Senat einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Kleingartenanlagen am Volkspark Prenzlauer Berg zu stellen.

 

Dieser Antrag soll enthalten:

 

Auf die Verbindungsstraße zwischen Michelangelostraße und Hansastraße in der Südumfahrung des Jüdischen Friedhofes ist zu verzichten.

 

Die bestehenden Kleingärten in diesem Bereich sind als Grün- und Erholungsgebiet des Bezirkes zu erhalten.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Im November 2001 hat das Bezirksamt in Erledigung der Drucksache Nr. IV-0102/01 vom 23. Mai 2001 bereits einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich einer „endgültigen Herausnahme der geplanten Straßenführung zwischen Michelangelostraße und Weißenseer Weg in der südlichen Umfahrung des Jüdischen Friedhofs aus dem FNP 94; Ausweisung des gesamten Bereiches mit der bestehenden Kleingartennutzung zwischen Volkspark Prenzlauer Berg und Jüdischem Friedhof als Grünfläche – Dauerkleingärten,“ an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Soziales gestellt. In der Antwort vom 24.09.01 verweist der Senatsbaudirektor auf laufende Untersuchungsprogramme für langfristige Netzerweiterungen und ebenso auf die bestehende Schutzfrist für die Kleingartennutzung bis 2014.

 

 

Im Rahmen des am 08. Juli 2003 vom Senat von Berlin beschlossenen Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP-Verkehr) wurde die Verbindungsstraße zwischen Michelangelo- und Hansastraße („Verkehrslösung Weißensee“) auf ihre Plausibilität geprüft. Sie ist nicht Teil des StEP-Handlungskonzeptes. Es handelt sich hier um eine langfristige Infrastruktur - Entwicklungsoption „2030“.

Im StEP Verkehr wird ausdrücklich betont, dass die Prüfung kein Vorgriff auf erforderliche detaillierte Untersuchungen im Zuge weiterer formeller Planungsverfahren ist. Nachvollziehbar existieren Schätzungsunsicherheiten bezüglich der längerfristigen Strukturentwicklung. Darüber hinaus steht auch die Frage inwieweit nach 2015 Veränderungen im Mobilitätsverhalten bereits heute absehbar sind.

Im Ergebnis der Prüfung im Rahmen der Prognose 2030 (StEP - Verkehr) wird empfohlen, die Realisierungsoption durch die Darstellung im Flächennutzungsplan beizubehalten.

 

Die bei einer Realisierung der Verkehrstrasse betroffenen Kleingärten waren nochmals im Mai 2004 Bestandteil eines Antrags auf Änderung des FNP.

Beantragt wurde mit Drucksache Nr. V 0516 / 03 vom 01.10.2003 :„ ... eine Änderung des Flächennutzungsplanes für die Kleingärten im Bezirk ..., die nach Darstellung im Flächennutzungsplan einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen (...), um eine dauerhafte Sicherung über das Jahr 2014 hinaus zu erreichen. Diese Flächen sollen als Grünflächen – Kleingärten Planungsrechtlich gesichert werden.“

Dieser Antrag wurde durch die Senatorin für Stadtentwicklung mit folgender Begründung abgelehnt: „Bei Kleingartenanlagen > 3 ha, die nicht als Grünfläche oder Kleingärten im FNP

dargestellt sind und eine Schutzfrist bis 2014 haben, handelt es sich um Flächen, die grundsätzlich für eine langfristige Stadtentwicklung als strategische Entwicklungsoption offengehalten werden sollen“.

Die Kenntnisnahme durch die BVV erfolgte darüber in ihrer Sitzung am 01.09.04.

 

Das Bezirksamt sieht es angesichts der äußerst langfristigen Planungsszenarien aktuell nicht als geboten an, einen erneuten Antrag zur Änderung des FNP für den Bereich südlich des Jüdischen Friedhofs zu stellen.

Aus den vorgenannten Gründen wird dem Ersuchen der BVV daher nicht entsprochen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen                                   keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen                      keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung          keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit                               keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                     Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung    

 

 
 

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