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Drucksache - V-0851
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Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.:V–0851/04 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Änderung des FlächennutzungsplanesWir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 28.Sitzung am 08.12.2004 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V – 0851 / 04 „Das
Bezirksamt wird ersucht, beim Senat einen Antrag zur Änderung des
Flächennutzungsplanes für die Kleingartenanlagen am Volkspark Prenzlauer Berg
zu stellen. Dieser
Antrag soll enthalten: Auf die
Verbindungsstraße zwischen Michelangelostraße und Hansastraße in der
Südumfahrung des Jüdischen Friedhofes ist zu verzichten. Die
bestehenden Kleingärten in diesem Bereich sind als Grün- und Erholungsgebiet
des Bezirkes zu erhalten.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Im November
2001 hat das Bezirksamt in Erledigung der Drucksache Nr. IV-0102/01 vom 23. Mai
2001 bereits einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich
einer „endgültigen Herausnahme der geplanten Straßenführung zwischen
Michelangelostraße und Weißenseer Weg in der südlichen Umfahrung des Jüdischen
Friedhofs aus dem FNP 94; Ausweisung des gesamten Bereiches mit der bestehenden
Kleingartennutzung zwischen Volkspark Prenzlauer Berg und Jüdischem Friedhof
als Grünfläche – Dauerkleingärten,“ an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Soziales gestellt. In der Antwort vom 24.09.01 verweist
der Senatsbaudirektor auf laufende Untersuchungsprogramme für langfristige
Netzerweiterungen und ebenso auf die bestehende Schutzfrist für die
Kleingartennutzung bis 2014. Im Rahmen
des am 08. Juli 2003 vom Senat von Berlin beschlossenen Stadtentwicklungsplan
Verkehr (StEP-Verkehr) wurde die Verbindungsstraße zwischen Michelangelo- und
Hansastraße („Verkehrslösung Weißensee“) auf ihre Plausibilität geprüft. Sie
ist nicht Teil des StEP-Handlungskonzeptes. Es handelt sich hier um eine
langfristige Infrastruktur - Entwicklungsoption „2030“. Im StEP
Verkehr wird ausdrücklich betont, dass die Prüfung kein Vorgriff auf
erforderliche detaillierte Untersuchungen im Zuge weiterer formeller
Planungsverfahren ist. Nachvollziehbar existieren Schätzungsunsicherheiten
bezüglich der längerfristigen Strukturentwicklung. Darüber hinaus steht auch
die Frage inwieweit nach 2015 Veränderungen im Mobilitätsverhalten bereits
heute absehbar sind. Im Ergebnis
der Prüfung im Rahmen der Prognose 2030 (StEP - Verkehr) wird empfohlen, die
Realisierungsoption durch die Darstellung im Flächennutzungsplan beizubehalten. Die bei
einer Realisierung der Verkehrstrasse betroffenen Kleingärten waren nochmals im
Mai 2004 Bestandteil eines Antrags auf Änderung des FNP. Beantragt
wurde mit Drucksache Nr. V 0516 / 03 vom 01.10.2003 :„ ... eine Änderung des
Flächennutzungsplanes für die Kleingärten im Bezirk ..., die nach Darstellung
im Flächennutzungsplan einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen (...), um
eine dauerhafte Sicherung über das Jahr 2014 hinaus zu erreichen. Diese Flächen
sollen als Grünflächen – Kleingärten Planungsrechtlich gesichert werden.“ Dieser
Antrag wurde durch die Senatorin für Stadtentwicklung mit folgender Begründung
abgelehnt: „Bei Kleingartenanlagen > 3 ha, die nicht als Grünfläche oder
Kleingärten im FNP dargestellt
sind und eine Schutzfrist bis 2014 haben, handelt es sich um Flächen, die
grundsätzlich für eine langfristige Stadtentwicklung als strategische
Entwicklungsoption offengehalten werden sollen“. Die
Kenntnisnahme durch die BVV erfolgte darüber in ihrer Sitzung am 01.09.04. Das
Bezirksamt sieht es angesichts der äußerst langfristigen Planungsszenarien
aktuell nicht als geboten an, einen erneuten Antrag zur Änderung des FNP für
den Bereich südlich des Jüdischen Friedhofs zu stellen. Aus den
vorgenannten Gründen wird dem Ersuchen der BVV daher nicht entsprochen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine
Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit keine Burkhard
Kleinert
Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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