Drucksache - V-0842  

 
 
Betreff: Öffnungszeiten der Schwimmhallen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDU 
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2005 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU; 10.11.04
SB VzK gem. § 13 BezVG; 19.01.05

dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Berliner Bäderbetriebe im

 

Siehe Anlage

 

Sowohl der Sportsenator als auch die Berliner Bäderbetriebe hatten im Frühjahr 2004 zugesagt, im kommenden Sommer eine für die

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                Drucksache Nr.:

 

                                                                                                in Erledigung der

Drucksache Nr. V-0842/04

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BeZVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Öffnungszeiten der Schwimmhallen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 27. Sitzung am 10.11.2004 angenommen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr. V-0842/04 

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Berliner Bäderbetriebe im Sommer 2005 die Schwimmhallen nur für maximal acht Wochen geschlossen halten.“

 

wir gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit Schreiben der Bezirksstadträtin der Abteilung Jugend, Schule und Sport vom 17.11.2004 an Herrn Böger wurde die zuständige Senatsverwaltung um Unterstützung in der o. g. Angelegenheit gebeten. Das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport liegt seit dem 22.12.2004 der Abteilung Jugend, Schule und Sport vor.

 

Gemäß Antwortschreiben der zuständigen Senatsverwaltung ist – nach Abstimmung mit den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) - die unentgeltliche Nutzung durch Sportvereine für ihren satzungsgemäßen schwimmsportlichen Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb weiterhin gewährleistet. Eine Sommerschließzeit von maximal acht Wochen wurde jedoch nicht bestätigt. Die Sommerschließzeiten 2005 betragen für die Sportvereine und Schulen durch die angebotenen Verlagerungen tatsächlich durchschnittlich 10 Wochen, eine Woche mehr als 2004.

 

Nach Aussage der BBB ist eine ordnungsgemäße Durchführung des obligatorischen Schulschwimmenunterrichts sichergestellt. Schulschwimmzeiten aus den Bädern mit         17-wöchiger Schließzeit werden in andere Bäder verlagert.

 

Im Bezirk Pankow werden die 10 Wochen durchschnittliche Sommerschließzeit nicht erreicht. Wie bereits im Sommer 2004 sind für die Schwimmhallen Thomas-Mann-Straße und Buch 17 Wochen Schließzeit vorgesehen. Nur die Schwimmhalle im Ernst-Thälmann-Park ist im Sommer 2005 durchgängig geöffnet.  Da diese Schwimmhalle nicht für den Schwimmunterricht zur Verfügung steht, kann die Absicherung des Schul- und Vereinsschimmens nur durch Verlagerung in den Europasportpark erreicht werden.

 

Die vorgesehenen Schließzeiten sind Bestandteil des vom Aufsichtsrat genehmigten Wirtschaftsplanes 2005. Die genannten kostensenkenden Maßnahmen werden mit sinkenden Landeszuschüssen seit 2001 begründet.

 

Die für die Absicherung bzw. Durchführung des Schwimmunterrichts benötigten finanziellen Mittel sind entsprechend berücksichtigt und eingeplant.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Durch die längeren Sommer-Schließzeiten werden zusätzlich finanzielle Leistungen in Höhe von 5.200 Euro erforderlich. Insgesamt sind vier Grundschulen (20 Schülergruppen) direkt von den Sommer-Schließzeiten betroffen. Eine unterschiedliche Anzahl von Schülergruppen müssen sowohl acht Wochen vor Beginn und drei Wochen nach Ende der Ferien befördert werden. Der Preis für die Beförderung pro Schülergruppe liegt gemäß vertraglicher Vereinbarung bei 49,50 Euro. Die zusätzlichen finanziellen Ausgaben müssen aus den Kapiteln 3736 (Grundschulen) und 3735 (Sonderschulen), Titel 52 510 im Rahmen der Haushaltsansätze erbracht werden.

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die Schließungen der Schwimmhallen acht Wochen vor Beginn der Sommerferien  und drei Wochen danach werden Verlagerungen des Schwimmunterrichts zwingend erforderlich. Dadurch entstehen für die Schülerinnen und Schüler längere Wege, welche zu schulorganisatorischen Problemen führen.

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                          Christine Keil               

Bezirksbürgermeister                                                     Bezirksstadträtin für

                                                                                    Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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