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Drucksache - V-0839
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Das Bezirksamt wird
ersucht, die Straßenverkehrsbehörde zu veranlassen, die Kreuzstraße nicht mehr
als Durchgangsstraße in Richtung Wedding vorzusehen. Diesbezügliche
Hinweisschilder, wie an der Heinrich-Mann-Str. / Kreuzstraße sind zu entfernen. Weiterhin soll die
Kreuzstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. (Unterschriftslisten
liegen in den Fraktionen sowie im Büro der BVV zur Einsichtnahme vor) Bezirksamt
Pankow von Berlin 2006 An die Bezirksverordnetenversammlung In
Erledigung der Drucksache
Nr. : V-0839/04 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Kreuzstraße
im Bezirk Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung des in der 29. Tagung der BVV am 19.01.2005
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V –
0839/04 : „Weiterhin soll die Kreuzstraße als Tempo 30-Straße
ausgewiesen werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einer
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Kreuzstraße liegt die
Zuständigkeit, wie bereits berichtet, bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Von
dort wurde mir mit Schreiben vom 6. Januar 2006 das abschließende Prüfungsergebnis
zugeleitet. Zum Sachverhalt führt die VLB wie folgt aus: Die Kreuzstraße ist Bestandteil des übergeordneten
Straßennetzes des Landes Berlin, für das grundsätzlich eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist. Erkenntnisse über Ihre
Aussage, dass die Kreuzstraße aus dem übergeordneten Straßennetz herausgenommen
wird, liegen hier nicht vor. Sie ist mit Zeichen 220 Straßenverkehrsordnung
(StVO) als Einbahnstraße von der Schönholzer Straße in Richtung Wollankstraße
ausgewiesen. Wie Ihnen am 27.04.2005 mitgeteilt wurde, hat die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Gutachten zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit, Luftreinhaltung sowie Lärmminderung durch Temporeduzierung
auf Hauptverkehrsstraßen erstellt. Darin werden die Straßen bzw.
Straßenabschnitte identifiziert, in denen sich diese drei Aspekte überlagern.
Für die Kreuzstraße haben sich danach keine Problembereiche ergeben, die eine
Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern würden. Eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen setzt
grundsätzlich ein besonderes verkehrliches Erfordernis voraus. Eine
Geschwindigkeitsreduzierung ist u.a. dann zulässig und erforderlich, wenn auf
Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (z.B. der
Straßenverlauf unvermutete Gefahren in sich birgt, auf welche die Kraftfahrer
bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nicht rechtzeitig reagieren können). Auf Grund der geringen
Fahrbahnbreite verbunden mit den Bedürfnissen des ruhenden und des fließenden
Verkehrs steht in der Kreuzstraße nur ein Fahrstreifen für den Fließverkehr zur
Verfügung. Querende Fußgänger haben aufgrund der Einbahnstraßenregelung nur den
Verkehr aus einer Fahrtrichtung zu beachten. Am Knotenpunkt Grabbeallee – Schönholzer Str. /
Heinrich-Mann-Str. - Kreuzstr. – Parkstr. befindet sich eine Lichtzeichenanlage
(LZA), die eine sichere Fußgängerquerung ermöglicht. Durch diese LZA entstehen
im weiteren Verlauf Lücken im Fahrzeugstrom, die zum Queren der Fahrbahn der
Kreuzstraße genutzt werden können. Eine Querungshilfe für Fußgänger nach Regelplan 202 des
Polizeipräsidenten in Berlin mit Fußgängersymbol befindet sich südlich der
Wilhelm-Kuhr-Straße. Ich bedauere Ihnen aus den genannten Gründen mitteilen zu
müssen, dass ich einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auch unter
Betrachtung von Verkehrssicherheitsaspekten nicht zu entsprechen vermag, da
die Voraussetzung für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h hier nicht gegeben ist. In einer zum übergeordneten Netz gehörenden
Straße wäre diese Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insoweit
unverhältnismäßig, da besondere verkehrliche Gründe dafür nicht
erkennbar sind.“ Ergänzend zu den Ausführungen der VLB teilt das Bezirksamt
Pankow zum Sacherhalt Folgendes mit: Um eine Entlastung der Kreuzstraße vom Durchgangsverkehr zu
erreichen erfolgt eine Änderung der Vorwegweisung aus Fahrtrichtung Grabbeallee
– Schönholzer Straße / Heinrich-Mann-Straße
dergestalt, als dass der Verkehr in Fahrtrichtung Wedding künftig über
den Knotenpunkt Breite Straße – Wollankstraße / Schönholzer Straße und nicht
mehr durch die Kreuzstraße geführt werden soll. Die hierfür erforderliche
straßenverkehrsbehördliche Anordnung der VLB liegt dem Tiefbauamt bereits vor. Im Interesse einer weiterreichenden Verkehrsberuhigung und
einer verbesserten Fußgängerquerung wird außerdem der Einmündungsbereich
Wollankstraße / Kreuzstraße baulich umgestaltet. Im Einmündungsbereich wird die Fahrbahn der Kreuzstraße auf 7,5
Meter Breite zurückgebaut und mit einer Aufpflasterung versehen. Die hierbei
gewonnene Fläche wird den Gehwegbereichen zugeschlagen. Im Interesse einer
besseren Übersichtlichkeit wird die Kreuzstraße künftig rechtwinkelig auf die
Wollankstraße geführt. Die beiden vorgenannten Maßnahmen sollen im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglichst im Jahr 2006 umgesetzt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeit nicht betroffen ................................................ ................................................ Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt.
Stadtentwicklung |
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