Drucksache - V-0839  

 
 
Betreff: Kreuzstraße im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Andreas Otto, Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
11.01.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2005 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.03.2005 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.06.2005 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Otto, 27. Tagung 10.11.04
BE Verkehr 19.01.05, 29. Tagung
VzK 13, 1. Zwischenber. 31 Tagung
VzK 13, 2. ZB, 33. Tagung 15.06.05
VzK 13, SB, 39. Tagung, 01.03.2006

Das Bezirksamt wird ersucht, die Straßenverkehrsbehörde zu veranlassen, die Kreuzstraße nicht mehr als Durchgangsstraße in Ric

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Straßenverkehrsbehörde zu veranlassen, die Kreuzstraße nicht mehr als Durchgangsstraße in Richtung Wedding vorzusehen. Diesbezügliche Hinweisschilder, wie an der Heinrich-Mann-Str. / Kreuzstraße sind zu entfernen.

 

Weiterhin soll die Kreuzstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Unterschriftslisten liegen in den Fraktionen sowie im Büro der BVV zur Einsichtnahme vor)

 

Die Kreuzstraße ist eine Anwohnerstraße, Anlieger sind zum Beispiel eine Kindertagesstätte (Elterninitiative), eine Hebammenpr

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                       2006

 

            An die

Bezirksverordnetenversammlung

 

                        In Erledigung der

                        Drucksache Nr. :  V-0839/04

                                                                                                                       

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Kreuzstraße im Bezirk Pankow

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 29. Tagung der BVV am 19.01.2005 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0839/04  :

 

„Weiterhin soll die Kreuzstraße als Tempo 30-Straße ausgewiesen werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Kreuzstraße liegt die Zuständigkeit, wie bereits berichtet, bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Von dort wurde mir mit Schreiben vom 6. Januar 2006 das abschließende Prüfungsergebnis zugeleitet. Zum Sachverhalt führt die VLB wie folgt aus:

 

Die Kreuzstraße ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes des Landes Berlin, für das grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist. Erkenntnisse über Ihre Aussage, dass die Kreuzstraße aus dem übergeordneten Straßennetz herausgenommen wird, liegen hier nicht vor. Sie ist mit Zeichen 220 Straßenverkehrsordnung (StVO) als Einbahnstraße von der Schönholzer Straße in Richtung Wollankstraße ausgewiesen.

 

Wie Ihnen am 27.04.2005 mitgeteilt wurde, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Gut­achten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Luftreinhaltung sowie Lärmminderung durch Tempore­duzierung auf Hauptverkehrsstraßen erstellt. Darin werden die Straßen bzw. Straßenabschnitte identifiziert, in denen sich diese drei Aspekte überlagern. Für die Kreuzstraße haben sich danach keine Problembereiche ergeben, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern würden.

 

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen setzt grundsätzlich ein besonderes verkehrliches Erfordernis voraus. Eine Geschwindigkeitsreduzie­rung ist u.a. dann zulässig und erforderlich, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (z.B. der Straßenverlauf unvermutete Gefahren in sich birgt, auf welche die Kraftfahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nicht rechtzeitig reagieren können).

Auf Grund der geringen Fahrbahnbreite verbunden mit den Bedürfnissen des ruhenden und des flie­ßenden Verkehrs steht in der Kreuzstraße nur ein Fahrstreifen für den Fließverkehr zur Verfügung. Querende Fußgänger haben aufgrund der Einbahnstraßenregelung nur den Verkehr aus einer Fahrt­richtung zu beachten.

Am Knotenpunkt Grabbeallee – Schönholzer Str. / Heinrich-Mann-Str. - Kreuzstr. – Parkstr. befindet sich eine Lichtzeichenanlage (LZA), die eine sichere Fußgängerquerung ermöglicht. Durch diese LZA entstehen im weite­ren Verlauf Lücken im Fahrzeugstrom, die zum Queren der Fahrbahn der Kreuzstraße genutzt wer­den können.

Eine Querungshilfe für Fußgänger nach Regelplan 202 des Polizeipräsidenten in Berlin mit Fußgängersymbol befindet sich südlich der Wilhelm-Kuhr-Straße.

 

Ich bedauere Ihnen aus den genannten Gründen mitteilen zu müssen, dass ich einer Geschwindig­keitsreduzierung auf 30 km/h auch unter Betrachtung von Verkehrssicherheitsaspekten nicht zu ent­sprechen vermag, da die Voraussetzung für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindig­keit auf 30 km/h hier nicht gegeben ist. In einer zum übergeordneten Netz gehörenden Straße wäre diese Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insoweit unverhältnismäßig, da beson­dere verkehrliche Gründe dafür nicht erkennbar sind.“

 

Ergänzend zu den Ausführungen der VLB teilt das Bezirksamt Pankow zum Sacherhalt Folgendes mit:

 

Um eine Entlastung der Kreuzstraße vom Durchgangsverkehr zu erreichen erfolgt eine Änderung der Vorwegweisung aus Fahrtrichtung Grabbeallee – Schönholzer Straße / Heinrich-Mann-Straße  dergestalt, als dass der Verkehr in Fahrtrichtung Wedding künftig über den Knotenpunkt Breite Straße – Wollankstraße / Schönholzer Straße und nicht mehr durch die Kreuzstraße geführt werden soll. Die hierfür erforderliche straßenverkehrsbehördliche Anordnung der VLB liegt dem Tiefbauamt bereits vor.

 

Im Interesse einer weiterreichenden Verkehrsberuhigung und einer verbesserten Fußgängerquerung wird außerdem der Einmündungsbereich Wollankstraße / Kreuzstraße baulich umgestaltet. Im  Einmündungsbereich wird die Fahrbahn der Kreuzstraße auf 7,5 Meter Breite zurückgebaut und mit einer Aufpflasterung versehen. Die hierbei gewonnene Fläche wird den Gehwegbereichen zugeschlagen. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit wird die Kreuzstraße künftig rechtwinkelig auf die Wollankstraße geführt.

 

Die beiden vorgenannten Maßnahmen sollen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglichst im Jahr 2006 umgesetzt werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen:

 

keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

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Burkhard Kleinert                                                            Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat

                                                                                    Abt. Stadtentwicklung

 
 

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