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Drucksache - V-0837
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 05.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Drucksache
Nr.: 0837/04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Lesekarten für Sozialhilfeberechtigte und Bezieher von ALG II Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 28. Tagung am 08.12.2004 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: 0837/04 : „Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie
Sozialhilfeberechtigte und Bezieherinnen und Bezieher von ALG II künftig bei
Erscheinen im Amt bzw. der Arbeitsagentur unaufgefordert eine kostenlose
Lesekarte für die öffentlichen Bibliotheken angeboten werden kann.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Aushändigen eines
kostenlosen Benutzerausweises durch das LuV Soziales bzw. das Jobcenter ist
nicht zweckdienlich. Im Vorfeld zur Ausgabe
muss eine vollständige Benutzeranmeldung im Bibliothekssystem erfolgen. Die Eingabe ist nur von
Arbeitsplätzen mit PC Ausstattung möglich, die an den Verbund der öffentlichen
Bibliotheken angeschlossen sind ( VÖBB). In beiden Bereichen gibt
es dafür keine Zugriffsmöglichkeiten. Es wäre daher
sinnvoller, wenn sich die Interessentinnen und Interessenten mit ihren
Leistungsbescheiden an eine öffentliche Bibliothek wenden und sich dort den
Ausweis ausstellen lassen. Die zur Zeit gültigen
Benutzungsbedingungen für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken (BÖBB) sehen
unter Nr. 1c der Entgeltregelung vor, dass den Empfängerinnen und
Empfängern von Sozialhilfe der Bibliotheksausweis entgeltfrei überlassen
wird, wenn sie einen entsprechenden Sozialhilfebescheid
vorlegen. Die Bezieher und
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II fallen nicht unter diese Regelung. Lt. 1b der Entgeltregelung erhalten die Empfänger von Arbeitslosengeld,
Unterhaltsgeld des Arbeitsamtes oder Arbeitslosenhilfe den Bibliotheksausweis
zu 50 % ermäßigt, wenn sie den Leistungsbescheid des Arbeitsamtes vorlegen. Dies ist die zur Zeit
gültige Rechtsgrundlage. Aus Sicht des
Bezirksamtes ist diese Regelung unter den Bedingungen der Hartz-IV-Gesetze nicht
mehr haltbar. Aus diesem Grunde hat sich das Bezirksamt an den
zuständigen Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur gewandt mit dem Ziel,
die Regelung zu ändern und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, da das
Bezirksamt Pankow das nicht selbst tun kann. Der Senator schreibt in seinem
Antwortbrief u. a.: Ihm sei "dabei sehr
wohl bewusst, dass durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe ein zahlenmäßig nicht unerheblicher Personenkreis, der den
Bibliotheksausweis bisher entgeltfrei erhalten hat, dafür nunmehr 5,00 €
jährlich zu entrichten hat. Die von Ihnen angestrebte einheitliche Regelung,
die Arbeitslosengeld-II- Empfänger mit dem Personenkreis der
Sozialhilfeberechtigten gleichzustellen, kann frühestens mit der Novellierung der
Benutzungsbedingungen für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken
erfolgen." Die Leiterinnen und
Leiter der Berliner Öffentlichen Bibliotheken haben in ihrer Sitzung am 25.
Februar 2005 bereits ein entsprechendes Votum abgegeben, die künftige
Entgeltregelung so auszulegen, dass den Empfängerinnen und
Empfängern von staatlichen Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe und
Grundsicherung) keine Kosten für den Bibliotheksausweis entstehen. Der Entwurf
der novellierten BÖBB enthält bereits diese Änderung. Der Senator bittet das
Bezirksamt um Verständnis dafür, dass das Verfahren noch etliche Zeit in
Anspruch nehmen werde, da die juristische Prüfung noch nicht abgeschlossen sei
und darüber hinaus noch diverse Gremien zu beteiligen seien. Das Amt für Kultur und
Bildung des Bezirksamtes bereitet zwei Informationsblätter vor,
eines für ALG-II-Empfangende, die früher Sozialhilfe bezogen
haben und jetzt 5 € bezahlen müssen, und eines für Sozialhilfeempfangende.
In den Informationsblättern wird die gegenwärtige Rechtslage beschrieben.
Einerseits werden Sozialhilfeempfangende darauf aufmerksam gemacht, dass
sie entgeltfreie Lesekarten in den Bibliotheken erhalten. Andererseits
werden jetzige ALG-II-Empfangende darüber informiert, dass bei Änderung der
Benutzungsbedingungen entgeltfreie Lesekarten in Aussicht gestellt
werden. Die Infoblätter werden im Sozialamt den Betroffenen
ausgehändigt. Haushaltsmäßige Auswirkungen gegenwärtig nicht bezifferbar Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung entfällt Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Burkhard Kleinert Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales |
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