Drucksache - V-0837  

 
 
Betreff: Lesekarten für Sozialhilfeberechtigte und Bezieher von ALG II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
15.06.2005 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
gem. Antrag PDS und SPD; 8.12.04
VzK 13, 33. Tagung, 15.06.05

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie Sozialgeldberechtigten und Bezieherinnen und Beziehern von ALG II künftig unauf

 

 

Siehe Anlage

 

Bisher Sozialhilfeberechtigte haben im Land Berlin Anspruch auf eine kostenlose Lesekarte für die öffentlichen Bibliotheken

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                              05.2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:
                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: 0837/04

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Lesekarten für Sozialhilfeberechtigte und Bezieher von ALG II

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung  des in der 28. Tagung am 08.12.2004 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: 0837/04 :

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie Sozialhilfeberechtigte und Bezieherinnen und Bezieher von ALG II künftig bei Erscheinen im Amt bzw. der Arbeitsagentur unaufgefordert eine kostenlose Lesekarte für die öffentlichen Bibliotheken angeboten werden kann.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Aushändigen eines kostenlosen Benutzerausweises durch das LuV Soziales bzw. das Jobcenter ist nicht zweckdienlich.

Im Vorfeld zur Ausgabe muss eine vollständige Benutzeranmeldung im Bibliothekssystem erfolgen.

Die Eingabe ist nur von Arbeitsplätzen mit PC Ausstattung möglich, die an den Verbund der öffentlichen Bibliotheken angeschlossen sind ( VÖBB).

In beiden Bereichen gibt es dafür keine Zugriffsmöglichkeiten.

Es wäre daher sinnvoller, wenn sich die Interessentinnen und Interessenten mit ihren Leistungsbescheiden an eine öffentliche Bibliothek wenden und sich dort den Ausweis ausstellen lassen.

 

Die zur Zeit gültigen Benutzungsbedingungen für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken (BÖBB) sehen unter Nr. 1c der Entgeltregelung vor, dass den

Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe der Bibliotheksausweis

entgeltfrei überlassen wird, wenn sie einen entsprechenden

Sozialhilfebescheid vorlegen.

Die Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II fallen nicht unter

diese Regelung.

Lt. 1b der Entgeltregelung erhalten die Empfänger von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld des Arbeitsamtes oder Arbeitslosenhilfe den Bibliotheksausweis zu 50 % ermäßigt, wenn sie den Leistungsbescheid des Arbeitsamtes vorlegen.

Dies ist die zur Zeit gültige Rechtsgrundlage.

 

 

Aus Sicht des Bezirksamtes ist diese Regelung unter den Bedingungen der

Hartz-IV-Gesetze nicht mehr haltbar. Aus diesem Grunde hat sich das

Bezirksamt an den zuständigen Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur

gewandt mit dem Ziel, die Regelung zu ändern und den aktuellen Gegebenheiten

anzupassen, da das Bezirksamt Pankow das nicht selbst tun kann. Der Senator

schreibt in seinem Antwortbrief u. a.:

 

Ihm sei "dabei sehr wohl bewusst, dass durch die Zusammenlegung von

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ein zahlenmäßig nicht unerheblicher

Personenkreis, der den Bibliotheksausweis bisher entgeltfrei erhalten hat,

dafür nunmehr 5,00 € jährlich zu entrichten hat. Die von Ihnen angestrebte

einheitliche Regelung, die Arbeitslosengeld-II- Empfänger mit dem

Personenkreis der Sozialhilfeberechtigten gleichzustellen, kann frühestens

mit der Novellierung der Benutzungsbedingungen für die Berliner Öffentlichen

Bibliotheken erfolgen."

 

Die Leiterinnen und Leiter der Berliner Öffentlichen Bibliotheken haben in

ihrer Sitzung am 25. Februar 2005 bereits ein entsprechendes Votum

abgegeben, die künftige Entgeltregelung so auszulegen, dass den

Empfängerinnen und Empfängern von staatlichen Transferleistungen (ALG II,

Sozialhilfe und Grundsicherung) keine Kosten für den Bibliotheksausweis

entstehen. Der Entwurf der novellierten BÖBB enthält bereits diese Änderung.

Der Senator bittet das Bezirksamt um Verständnis dafür, dass das Verfahren

noch etliche Zeit in Anspruch nehmen werde, da die juristische Prüfung noch

nicht abgeschlossen sei und darüber hinaus noch diverse Gremien zu

beteiligen seien.

 

Das Amt für Kultur und Bildung des Bezirksamtes bereitet zwei

Informationsblätter vor, eines für ALG-II-Empfangende, die früher

Sozialhilfe bezogen haben und jetzt 5 € bezahlen müssen, und eines für

Sozialhilfeempfangende. In den Informationsblättern wird die gegenwärtige

Rechtslage beschrieben. Einerseits werden Sozialhilfeempfangende darauf

aufmerksam gemacht, dass sie entgeltfreie Lesekarten in den Bibliotheken

erhalten. Andererseits werden jetzige ALG-II-Empfangende darüber informiert,

dass bei Änderung der Benutzungsbedingungen entgeltfreie Lesekarten in

Aussicht gestellt werden. Die Infoblätter werden im Sozialamt den

Betroffenen ausgehändigt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

gegenwärtig nicht bezifferbar

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

entfällt

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

                                                                       

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                     Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                               Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales

 

 

 
 

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