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Drucksache - V-0836
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.:V-0836/04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Obdachlose Menschen und Hartz IV Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 27. Sitzung am 10.11.2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:V-0836/04 Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Menschen, die unter das SGB II fallen und obdachlos sind, im Rahmen der „aktivierenden Hilfe“ bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten einen fairen Anteil erhalten und gesichert ist, dass diese Maßnahmen Wege zur sozialen Integration enthalten. wird
gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Den Aufgaben, Zielen und Grundsätzen des SGB II entsprechend erhalten auch obdachlose erwerbsfähige Hilfebedürftige Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II. Im Rahmen des Abschlusses von Eingliederungsvereinbarungen gemäß § 15 Abs. 1 SGB II werden für diesen Personenkreis entsprechende Leistungen vereinbart und so auch im Einzelfall, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II angeboten. Der Personenkreis der Obdachlosen wird unter den Hilfebedürftigen im Vermittlungsprogramm statistisch nicht als gesonderte Personengruppe erfasst. Insofern ist nach Aussagen des JobCenters Gleichbehandlung gewährleistet. Angesichts der oftmals komplexen Bedarfslagen steht jedoch in vielen Fällen zunächst die Notwendigkeit sozialpädagogischer Beratung und Unterstützung mit der Zielsetzung sozialer Integration im Vordergrund. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Burkhard Kleinert Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales |
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