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Drucksache - V-0835
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Siehe Anlage
Kurztitel
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe
Anlage
Berlin, den 10.01.2005
Bezirksamt Pankow von Berlin .1.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache - Nr.:
in
Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0835 / 04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Flugbenzin für Tegel Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung, des in der 27. Sitzung am 10.11.2004
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksachenummer: V
– 0835 / 04 -
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 6.12.2004 an die
zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt und gebeten zu prüfen,
ob die Kerosintransporte zum Flughafen Tegel um dicht besiedelte Wohngebiete
herum geführt und vorhandene Gleisanschlüsse zum Flughafen Tegel für diese
Transporte genutzt werden können. Die Antwort der Staatssekretärin für Verkehr und Umwelt ist
am 30.12.2004 im Bezirksamt eingegangen. Hinsichtlich der Transporte durch
Wohngebiete in Pankow und Reinickendorf verwies die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage aus dem
Abgeordnetenhaus (Drs. 15 / 11454) zu diesem Thema. Darin wird u.a. sinngemäß
Folgendes ausgeführt: Der Polizeipräsident in Berlin hat durch Allgemeinverfügung
eine Fahrwegbestimmung für die Beförderung von Gefahrgut erlassen, die im
Amtsblatt vom 10.1.1997 (S. 299) veröffentlicht wurde (geändert am 8.11.2000,
S. 4638 und verlängert am 26.2.2002, S. 1057). Unter diese Bestimmung fällt auch
der Transport von Kerosin. Die Verordnung formuliert ein Positiv- bzw. Negativnetz von
Straßen für die Benutzung für Gefahrguttransporte. Im Positivnetz sind im
Wesentlichen die Autobahnen und Vorfahrtsstraßen erfasst. Zum Negativnetz
zählen schutzbedürftige Autotunnel sowie bestimmte Abschnitte von Stadtstraßen.
Kann ein Ziel nicht ausschließlich über Straßen des Positivnetzes erreicht
werden, ist der kürzeste Fahrweg auf sonstigen geeigneten Straßen zu wählen.
Der Senat gehe davon aus, dass die empfohlene Umfahrung befolgt werde. Ein
regelmäßiger Transport durch Pankower und Reinickendorfer Wohngebiete sei ihm
nicht bekannt. Die Verlagerung der Kerosintransporte auf die Schiene wird
von der zuständigen Staatssekretärin mit der Begründung abgelehnt, dass der
Gleisanschluss der Deutschen Bahn AG nicht mehr betriebsfähig und teilweise
zurück gebaut sei. Die für die Reaktivierung notwendige Grundsanierung sei
wegen der geplanten begrenzten Nutzungsdauer des Flughafens Tegel
wirtschaftlich nicht vertretbar. Wir bitten, die o.g. Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit nicht betroffen Burkhard Kleinert Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Umwelt,
Wohnen und Bürgerdienste |
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