Drucksache - V-0825  

 
 
Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 10 im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, 10.11.2004

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                           

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                 Drucksache-Nr.:  V – 0825/04

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 10 im Bezirk Pankow

 

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 10 im Bezirk Pankow

 

Herr

Manfred-Uwe Botzelmann

Pfannschmidtstr. 52

13125 Berlin

 

zur Schiedsperson wieder gewählt.

 

 

3. Begründung

 

Die Wahlperiode des Schiedsamtes 10 endete bereits am 29.06.2004. Der Kandidat erklärte sich erneut bereit, das Schiedsamt auszuführen. Seine Eignung hat er in der zu Ende gehenden Amtsperiode unter Beweis gestellt, so dass einer Wiederwahl für die Dauer von weiteren fünf Jahren nichts entgegensteht. Dies wurde auch vom Büro des Präsidenten des Amtsgerichts mit Schreiben vom 23.09.2004 bestätigt.

 

4. Rechtsgrundlage

 

a)   §  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109);

b)   §  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks-    verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372);

c)    §  4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlun- gen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165);

d)   § 16 Abs. 1 c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28.2.2001 (GVBl. S. 61), geändert durch Gesetz vom 27.9.2001 (GVBl. S. 521);

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Schiedspersonen erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume, einschl. Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine monatliche Entschädigung von 48,57 EUR.

 

 

6. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

 

7. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeister          

 

 

 
 

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