Drucksache - V-0824  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf XIX-58 für die Grundstücke Hauptstraße 112/156 und Wilhelmsruher Damm 4 im Bezirk Pankow, Ortsteil Rosenthal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG; 10.11.2004

                                    Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                       .2004

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.: V – 824/04

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

 

 

Betr.:    Bebauungsplanentwurf XIX-58 für die Grundstücke Hauptstraße 112/156 und Wilhelmsruher Damm 4

im Bezirk Pankow, Ortsteil Rosenthal

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.10.2004 Folgendes beschlossen:

 

I.          Dem als Anlage 2 beiliegenden Ergebnis der Auswertung und Abwägung der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird zugestimmt.

 

II.         Dem als Anlage 3 beiliegenden Ergebnis der Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs XIX–58 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

III.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIX-58 wird in die Bebauungspläne XIX-58 a und XIX-58 b geteilt.

 

Der Bebauungsplan XIX–58 a umfasst jetzt die Grundstücke Hauptstraße 116/156.

 

Der Bebauungsplan XIX–58 b umfasst jetzt die Grundstücke Hauptstraße 112/114 und Wilhelmsruher Damm 4.

 

IV.       Der Titel des Bebauungsplanes XIX–58 a lautet wie folgt:

 

Bebauungsplan XIX–58 a

für die Grundstücke Hauptstraße 116/156 im Bezirk Pankow, Ortsteil Rosen­thal.

 

Der Titel des Bebauungsplanes XIX–58 b lautet wie folgt:

 

Bebauungsplan XIX–58 b

für die Grundstücke Hauptstraße 112/114 und Wilhelmsruher Damm 4 im Be­zirk Pankow, Ortsteil Rosenthal.

 

V.        Der Entwurf des Bebauungsplans XIX- 58 a vom 30.09.2004 wird einschließ­lich der Begründung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf die Dauer von 2 Wochen in den Räumen des Stadtplanungsamtes erneut öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können nur zu den Änderungen des Entwurfs Anregungen vorgebracht werden.

VI.       Mit der Durchführung der Beschlüsse zu I. bis V. wird das Stadtplanungsamt beauftragt.

 

 

 

Begründung

 

In der Sitzung am 3. August 1999 hatte das Bezirksamt Pankow die Aufstellung des Bebauungsplanes XIX-58 beschlossen (ABl. S. 3277).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 7. September bis einschließlich 6. Oktober 1999 statt.

Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde am 18. Januar 2000 im Be­zirksamt Pankow beschlossen.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 3. April bis zum 8. Mai 2000.

Dem Abwägungsergebnis wurde vom Bezirksamt Pankow in seiner Sitzung am 14. November 2000 zugestimmt.

 

Nach diesem Bezirksamtsbeschluss war jedoch aufgrund veränderter Rahmenbe­dingungen eine erneute Prüfung und Überarbeitung der Planungsziele erforderlich. Zu berücksichtigen waren eine veränderte planungsrechtliche Beurteilung des Plan­gebietes als auch die angespannte Finanzlage des Landes Berlin.

 

Da die mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf beabsichtigten Änderungen die Aufgabenbereiche einiger Träger öffentlicher Belange berührten, hatte das Be­zirksamt Pankow am 9. März 2004 beschlossen, dass eine eingeschränkte Träger­beteiligung gemäß § 4 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollte.

 

Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit von 29. März bis zum 30. April 2004 durchgeführt. Parallel hierzu fand die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Die Auswertung und Abwägung dieser Verfahrensschritte sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

Die Beteiligung ergab, dass die Abteilung Jugend, Schule und Sport mit dem Schreiben der Bezirksstadträtin vom 18. Mai 2004 das Planungsziel Kindertagesstätte auf dem Grundstück Hauptstraße 136 aufgegeben hat. Vor diesem Hintergrund hat die Abteilung Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste (Amt für Umwelt und Natur) mit Schreiben vom 15. Juli 2004 das Planungsziel öffentlicher Spielplatz auf dem Grundstück Hauptstraße 136 ebenfalls aufgegeben. Das hat zur Folge, dass der Planentwurf für dieses Grundstück geändert werden muss. Analog zu den anderen Grundstücken im Plangebiet soll nunmehr der vordere Bereich als Mischgebiet festgesetzt werden und im rückwärtigen Bereich soll neben der Fläche für ein allgemeines Wohngebiet auch eine private Grünfläche gesichert werden, so wie auf den beiden Nachbargrundstücken Hauptstraße 134 und 138.

 

Im Ergebnis der Trägerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung ergibt sich auch die Problematik zur Änderung des Verlaufs der Straßenbegrenzungslinie am Wilhelmsruher Damm. Allerdings konnte mit dem bezirklichen Tiefbauamt und der für übergeordnete Hauptverkehrsstraßen zuständigen Senatsverwaltung für Stadtent­wicklung kein abschließendes Ergebnis erzielt werden. Die endgültige Klärung hinsichtlich des Eingriffs in private Grundstücksflächen soll dem für die Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung befindlichen Planfeststellungs­verfahren vorbehalten bleiben. Der Bebauungsplan wird dann zu gegebener Zeit an das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens angepasst werden.

 

Damit jedoch nicht das gesamte Planverfahren durch diese Problematik verzögert wird, soll der Bebauungsplan in zwei Teile, XIX-58 a und XIX-58 b, geteilt werden.

 

Der Bebauungsplan XIX-58 a soll weiterhin mit höchster Priorität bearbeitet werden, um den schon auf einigen Grundstücken im Geltungsbereich entstandenen städte­baulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und für die Eigentümer durch die Ausweisung von allgemeinem Wohngebiet die Nutzbarkeit ihrer Grundstücke zu er­weitern.

 

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sollen die Auswirkungen der Planung, auch zu den von den Eigentümern im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angesprochenen Themen Lärm und Erschütterungen, durch entsprechende Gutachten ermittelt werden. Es wird eine Beteiligung der Bürger an der Planung geben, wo die Eigentümer ihre Anregungen nochmals einbringen können.

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens soll die neu festgelegte Stra­ßenbegrenzungslinie dann in den Bebauungsplan übernommen werden. Das ver­änderte Planbild und das Ergebnis der Abwägung werden dann vom Bezirksamt erneut beschlossen und der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Im Ergebnis der Abwägung zur öffentlichen Auslegung wird darüber hinaus der Anre­gung eines Bürgers für das Grundstück Hauptstraße 148 gefolgt werden. Die Baukörperausweisung an der Straße wird geändert.

 

 

Zusätzlich zu diesen Änderungen, die sich aus der Abwägung der beiden Verfah­rensschritte ergeben, ist es erforderlich auf dem Grundstück Hauptstraße 138 eine fehlerhafte Darstellung im Bebauungsplanentwurf zu korrigieren. Bei einer aktuellen Ortsbegehung wurde festgestellt, dass die südlich stehende Remise im Bestand zweigeschossig ist. Zur Sicherung des Bestands und damit zur Vermeidung eines Planungsschadens sollen daher auch zwei Vollgeschosse als Höchstmaß für die bauliche Nutzung festgesetzt werden.

 

Durch den Wegfall der beiden Planungsziele, Kindertagesstätte und Spielplatz, und die damit erforderliche Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung berührt. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB soll der geänderte Entwurf des Bebau­ungsplans XIX-58 a erneut ausgelegt werden. Anregungen sollen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können und die Dauer der Auslegung soll auf zwei Wochen verkürzt werden. Diese Regelung ist in Anbetracht der geringen Anzahl der Änderungen angemessen und dient der zügigen Weiterführung des Verfahrens.

 

Durch die erforderlichen Änderungen werden die Aufgabenbereiche der Träger öffentlicher Belange weder erstmalig noch stärker als bisher berührt werden, daher ist eine erneute Beteiligung gemäß § 4 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich. Die bereits gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange er­halten jedoch im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB noch­mals die Möglichkeit ihre Anregungen zu den geänderten Teilen fristgemäß vorzubringen.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß den in § 233 Abs.1 i. V. m. § 244 Abs. 2 BauGB geregelten Überleitungsvorschriften nach den vor dem 20. Juli 2004 geltenden Vorschriften des Baugesetzbuchs abgeschlossen.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs vom 30.09.2004 zum Bebauungsplan XIX-58a wird das Vermessungsamt mit der Fertigung des Reinplans beauftragt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Grundstück Hauptstraße 136

Da die beiden Standorte für eine Kindertagesstätte und einen Spielplatz auf dem Grundstück, das sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds befindet, nicht mehr planungsrechtlich gesichert werden sollen, ist der Erwerb (Rückübertragung) dieses Grundstückes nicht mehr erforderlich.

 

Einnahmen

Vom landeseigenen Flurstück 42 der Flur 111 können ca. 70 m2, die nicht als öffentliche Verkehrsfläche benötigt werden, an die privaten Eigentümer der Grundstücke Hauptstraße 138, 140 und 142 verkauft werden. Vom landeseigenen Flurstück 179 der Flur 119 können ebenso ca. 175 m2 an die Eigentümer der Grundstücke Hauptstraße 116 und 116A verkauft werden.

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Auf den geplanten WA-Flächen können Einfamilienhäuser mit einem hohen Grün­anteil in ruhiger Wohnlage errichtet werden, die besonders für Familien mit Kindern geeignet sind.

 

 

 

Anlagen          1. Tabelle Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

2. Ergebnis der Auswertung und Abwägung der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauBG

3. Ergebnis der Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

4. Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans XIX-58 a vom 30.09.2004

           

                                   

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

Keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

x

x

 

 

nicht überbaubare Flächen im MI

geringe GRZ im WA

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

X

 

 

 

 

 

 

 

X

 

 

x

 

Wilhelmsruher Damm

 

Erhöhung Individualverkehr bei Ausnut­zung der Baupotentiale, besonders im WA

 

 

 

Wilhelmsruher Damm

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

x

 

 

Zweimalige Bürgerbeteiligung und

im Dorf mehrerer  Bürger-versammlungen

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

x

 

 

 

Ansiedlung von Gewerbe im MI

14. Betriebsansiedlungen

 

x

 

 

 

Gewerbe im MI

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

x

 

 

 

Gemäß §§ 4+ 6 BauNVO

 

 

 
 

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