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Drucksache - V-0078
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DS-Nr.
078/02 22.04.2002 Entwurf des Doppelhaushaltsplanes
2002/2003 für den Bezirk Pankow Die BVV möge beschließen: I. Das aus den Vorgaben der Senatsverwaltung
für Finanzen resultierende Haushaltsrisiko kann innerhalb des Bezirksplanes
nicht abgefedert werden. Deshalb wird das Bezirksamt ersucht, 1. gegenüber
der Senatsverwaltung für Finanzen die Abfederung der pauschalen Minderausgabe
bei den Personalausgaben zu erreichen, 2. sich
bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, das Risiko beim T-Teil
für den Bezirk zu reduzieren. Insbesondere ist darauf zu dringen, eine
angemessene Übergangsfrist zur notwendigen Umsteuerung zu gewähren, 3. bei
der Senatsverwaltung für Finanzen die Entlastung des Bezirks von den Risiken
bei zentral für andere Bezirke wahrzunehmenden Aufgaben zu erreichen, 4. sich
bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, den T-Teil
hinsichtlich der tatsächlich steuerbaren Leistungen zu überprüfen und die
notwendigen Veränderungen zu Lasten des Z-Teils vorzunehmen.
II.
Der vom Bezirksamt mit der Drucksache V-31/2002
vom 02.04.2002 beschlossene Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2002 und 2003 für
den Bezirk Pankow (Zahlenteil einschließlich Vorbe-richt und Stellenplan),
ergänzt durch die Drucksache V-44/2002 vom 16.04.2002 -1. Nach-schiebeliste
zum Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2002 und 2003 für den Bezirk Pankow –
sowie die vom Bezirksamt der BVV mitgeteilte Veränderung des Haushaltsvolumens
in den Ein-nahmen und Ausgaben vom 16.04.2002 werden mit den in III.
aufgeführten Veränderungen in den Ansätzen bei den Einnahmen und Ausgaben mit
folgenden vorläufigen Abschlusszahlen bestätigt: III.
Die Ansätze für das Haushaltsjahr 2002 werden
wie folgt verändert: Folgende Einnahmen werden um
insgesamt 556.000 € erhöht:
Folgende Ansätze der Ausgaben
werden um insgesamt 556.000 € verändert:
IV.
Der Beschluss
über den Haushaltsplan 2002 und 2003 enthält folgende Auflagen: 1.
Die Verstärkungsmittel (Kapitel 5950, Titel
97113) sind in Höhe von 100.000 € gesperrt und bleiben in der Verwendung für
Projekte der Wirtschaftsförderung der Beschlussfassung der BVV vorbehalten. 2.
Die Freigabe der Ansätze im Kapitel 4212, Titel
73804 und 73806 für 2002 behält sich die BVV mit gesonderter Beschlussfassung
vor. |
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