Drucksache - V-0799  

 
 
Betreff: Missbilligung des Bezirksstadtrates Johannes Lehmann (gem. § 51 GO BVV)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSFraktion der Linkspartei. PDS
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 26. Tagung 29.09.04

Die Bezirksverordnetenversammlung missbilligt die Arbeitsweise des für Gesundheit/Soziales zuständigen Bezirksamtsmitgliedes,

 

Die Bezirksverordnetenversammlung missbilligt die Arbeitsweise des für Gesund­heit/Soziales zuständigen Bezirksamtsmitgliedes, Bezirksstadtrat Johannes Leh­mann. Insbesondere missbilligt die BVV das fortgesetzt ausbleibende Fallmanage­ment im Bereich Soziales.

Ausdrücklich mahnt die BVV umgehend die Erfüllung ihrer Beschlüsse zur Haus­haltsführung und zur Strukturplanung insbesondere im Bereich Soziales an.

 

Die durch fahrlässig unterlassenes Fallmanagement und Umgehung von Verwaltungsvorschriften eingetretenen Budgetverluste im Zuw

 

Die durch fahrlässig unterlassenes Fallmanagement und Umgehung von Verwal­tungsvorschriften eingetretenen Budgetverluste im Zuwendungsbereich Soziales (Epl. 39) belasten letztlich den Bezirkshaushalt mit einem Verlust von über vier Milli­onen Euro und kassieren so alle bisherigen Konsolidierungsanstrengungen der Be­zirksverwaltung.

Dies nahm Bezirksstadtrat Johannes Lehmann mindestens billigend hin, obwohl er fortgesetzt sowohl in der BVV als auch in mehreren Beratungen des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltung auf seine Haushaltsverantwortung und die notwendige Steuerung der Ausgaben im T- und Z-Teil hingewiesen wurde. Mehrere Beratungen des für Haushalt zuständigen Ausschusses befassten sich seit 2003 ausschließlich mit dieser Problematik im Bereich des Epl. 39 (Soziales). Nach­haltig vermittelte Bezirksstadtrat Johannes Lehmann den Eindruck, seine Haushalts­verantwortung nicht wahrnehmen zu wollen und/oder nicht wahrnehmen zu können.

Bereits mit ihrem Beschluss zur Aufstellung des Doppelhaushalts (Drs. V-465/03 und V-528/03 vom 1.10.2003) verpflichtete die BVV das Bezirksamt, "Anstrengungen zu unternehmen, die erheblichen Transferleistungen sparsamer und effizienter einzu­setzen", insbesondere durch Fallrevisionen in den Hilfebereichen Jugend und Sozi­ales. Im Bereich Soziales blieben Steuerungsversuche erkennbar aus, alle gegebe­nen Hinweise und Forderungen ohne Wirkung.

 

 
 

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