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Drucksache - V-0794
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: V –
0794/04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Benennung stellvertretender Trägervertreter/innen zur Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft (ArGe) nach dem SGB II Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen, entsprechend der Aufgabenstellung der Trägervertretung die Inhaber/innen folgender Funktionen als stellvertretende/n Vertreter/in zu bestellen: -
das für
Wirtschaft zuständige Bezirksamtsmitglied als Vertretung des für Jugend
zuständigen Bezirksamtsmitglieds -
den für Soziales
zuständigen LuV-Leiter als Vertretung des für Soziales zuständigen
Bezirksamtsmitglieds -
den für Finanzen
zuständigen SE-Leiter als Vertretung des für Finanzen und Personal zuständigen
Bezirksamtsmitglieds Begründung: § 7
der Rahmenvereinbarung zur Gründung von ArGe nach § 44 b SGB II bestimmt, dass
die ArGe zwei Träger hat, die sich jeweils aus drei Vertretern/innen beider
Institutionen zusammensetzen. Der Trägervertretung
obliegen gemäß § 7 der Rahmenvereinbarung im Wesentlichen folgende Aufgaben: -
Bestimmung der
strategischen Leitlinien der ArGe, -
Beschlussfassung
über die Finanzplanung, -
Beschlussfassung
über die Kapazitäts- und Qualifikationsplanung, -
Wahl des
Geschäftsführers, -
Einrichtung eines
Beirats. Beide
Träger haben ihre Vertreter/innen namentlich benannt. Im Sinne der
Gewährleistung einer ständigen Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des
Gremiums auch im Abwesenheitsfalle der Trägervertreter verständigten sich
Agentur und Bezirksamt auf die Bestellung stellvertretender
Trägervertreter/innen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Burkhard Kleinert Johannes Lehmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Gesundheit und Soziales |
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