Drucksache - V-0794  

 
 
Betreff: Benennung stellvertretender Trägervertreter/innen zur Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft (ArGe) nach dem SGB II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG; 29.09.2004

                                    Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.: V – 0794/04

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Benennung stellvertretender Trägervertreter/innen zur Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft (ArGe) nach dem SGB II

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, entsprechend der Aufgabenstellung der Trägervertretung die Inhaber/innen folgender Funktionen als stellvertretende/n Vertreter/in zu bestellen:

 

-          das für Wirtschaft zuständige Bezirksamtsmitglied als Vertretung des für Jugend zuständigen Bezirksamtsmitglieds

-          den für Soziales zuständigen LuV-Leiter als Vertretung des für Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieds

-          den für Finanzen zuständigen SE-Leiter als Vertretung des für Finanzen und Personal zuständigen Bezirksamtsmitglieds

 

 

Begründung:

 

§ 7 der Rahmenvereinbarung zur Gründung von ArGe nach § 44 b SGB II bestimmt, dass die ArGe zwei Träger hat, die sich jeweils aus drei Vertretern/innen beider Institutionen zusammensetzen.

 

Der Trägervertretung obliegen gemäß § 7 der Rahmenvereinbarung im Wesentlichen folgende Aufgaben:

 

-          Bestimmung der strategischen Leitlinien der ArGe,

-          Beschlussfassung über die Finanzplanung,

-          Beschlussfassung über die Kapazitäts- und Qualifikationsplanung,

-          Wahl des Geschäftsführers,

-          Einrichtung eines Beirats.

 

Beide Träger haben ihre Vertreter/innen namentlich benannt. Im Sinne der Gewährleistung einer ständigen Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Gremiums auch im Abwesen­heitsfalle der Trägervertreter verständigten sich Agentur und Bezirksamt auf die Bestellung stellvertretender Trägervertreter/innen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                     Johannes Lehmann

Bezirksbürgermeister                                                                Bezirksstadtrat für Gesundheit

                                                                                                und Soziales

 

 

 

 
 

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