Drucksache - V-0786  

 
 
Betreff: Angliederung des LuV's 11 (Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz - BWAD) an das LuV 9 (Stadtplanungsamt - Stapl)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG; 29.09.2004

                                    Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                            .2004

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.: V – 0786/04

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Angliederung des LuV’s 11 (Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz – BWAD) an das LuV 9 (Stadtplanungsamt – Stapl)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

I.                     Das LuV 11 (BWAD) wurde an das LuV 9 (Stapl) angegliedert.

 

II.                   Die neue LuV-Struktur gilt ab 1. Dezember 2004. Das LuV 9 führt ab diesem Zeitpunkt die

Bezeichnung Planen und Genehmigen (PG).

 

 

Begründung

 

Bei einer Betrachtung der LuV‘s aller 12 Bezirke für die Bereiche Stapl und BWAD ergeben sich folgende Strukturen:

 

Stadtplanung

Planen, Genehmigen

Stadtplanung, Vermessung

Planen, Genehmigen, Vermessung

Pankow

Mitte,

Spandau,

Steglitz-Zehlendorf,

Tempelhof-Schöneberg

Friedrichshain-Kreuzberg*,

Charlottenburg-Wilmersdorf,

Treptow-Köpenick,

Marzahn-Hellersdorf,

Lichtenberg-Hohenschönhausen

Neukölln,

Reinickendorf

 

____

*  BA-Beschluss, dass mit Ausscheiden des LuV-Leiters Stapl/Verm eine Zusammenlegung mit dem

   BWAD erfolgt.

 

 

Die beabsichtigte Angliederung des BWAD’s an das Stadtplanungsamt stellt somit ein Angleichen an die bestehenden LuV-Strukturen im Land Berlin dar. Dem Wunsch des Rechnungshofes nach einheitlichen Strukturen im Sinne von mehr Transparenz für den Bürger wird Rechnung getragen.

 

Die beabsichtigte Organisationsveränderung geht mit den Regelungen des VGG und des BezVG (§ 37 Abs. 2) konform, da die dort aufgezählten Leistungs- und Verantwortungszentren um dort nicht benannte Aufgabenbereiche (hier „Genehmigen“) ergänzt werden können.

 

 

 

Der künftige Organisationsaufbau ist in der Anlage dargestellt. Die Hinweise des Rechnungshofes zur zweiten Leitungsebene wurden beachtet. Die bisherige Gruppenstruktur wird bis auf eine Ausnahme beibehalten: Die Widerspruchsverfahren, welche derzeit in der Verwaltungsgruppe beim BWAD bearbeitet werden, sollen künftig der Gruppe des jetzigen Planungsjuristen zugeordnet werden. Damit wird der juristische Sachverstand (der Planungsjurist ist ausgebildeter Diplomjurist) optimal genutzt.

 

Die Zusammenführung der bisherigen LuV’s Stapl und BWAD stellt auch eine Reaktion auf die absehbare Änderung der Bauordnung Berlin (für 2005 vorgesehen) sowie die kürzlich erfolgte Änderung des BauGB dar. Es wird künftig eine noch engere Zusammenarbeit notwendig, um die neuen Fristen einhalten zu können. So ist z. B. neu geregelt, dass für sanierungsrechtliche Genehmigungen das BWAD das für den Bescheid zuständige Amt ist. Damit verbunden ist dann auch die aus dem neuen BauGB vorgegebene Monatsfrist. Hier ist eine Ablaufoptimierung unabdingbar.

 

Auch für den Bürger soll im Rahmen des Angebotes der Bauberatung eine Optimierung erreicht werden. Es wird im Zuge des Umzuges in das Bürogebäude Storkower Straße 134 – geplant im II. Quartal 2005 – eine Zusammenfassung aller beratenden Bereiche (Bauberatung Stapl, Sanierungsberatung, Milieuschutzberatung, bauordnungsrechtliche Beratung, Denkmalschutz, Auskünfte im Bereich der Wohnungsaufsicht) auf einer Etage geben.

 

Eine Bauberatung der kurzen Wege ist das Ziel.

 

Die angestrebte neue Organisation ist auch eine Reaktion auf den Beginn der Freizeitphase im Rahmen der Altersteilzeit des Leiters des BWAD’s, welcher ab Herbst 2004 nicht mehr zur Verfügung steht.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Stelle des jetzigen LuV-Leiters BWAD entfällt mit dem Haushaltsplan 2005.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine Auswirkungen

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlage

1 Organigramm

 

 


 


Bezirksamt Pankow von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Planen und Genehmigen

 

Dienstgebäude:

Storkower Str. 139 C

10407 Berlin

 

Tel.:     90295  - ....

           (9295) - ....

 

 
 

 

 

 
 

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