Drucksache - V-0785  

 
 
Betreff: Nutzungsentgelterhöhung für zu Wohnzwecken genutzte Parzellen in der Anlage "Schildow-Waldeck"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK § 15 BezVG; 29.09.2004

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                       .09.2004

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                    Drucksache- Nr.: 0785/04

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betr.:

 

Nutzungsentgelterhöhung für zu Wohnzwecken genutzte Parzellen in der Anlage “Schildow-Waldeck”

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Für die in der Anlage “Schildow-Waldeck” zu Wohnzwecken genutzten Parzellen erhöht sich das Nutzungsentgelt auf das ortsübliche Entgelt entsprechend Sachverständigengutachten vom 10.05.2004 zum nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt:

 

a) für Parzellen mit Wohngebäuden bis  Baujahr 1948 auf 2,88 Euro/m² Wohnfläche/Monat,

 

b) für Parzellen mit Wohngebäuden ab Baujahr 1949, ohne freien Blick auf die Niedermoorwiesen am
    Tegeler Fließ auf 3,68 Euro/m² Wohnfläche/Monat,

 

c) für Parzellen mit Wohngebäuden ab Baujahr 1949, mit freiem Blick auf die Niedermoorwiesen am
    Tegeler Fließ auf 4,60 Euro/m² Wohnfläche/Monat.

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Bezirksamtes Nr. 577/04 vom 20.01.2004 wurden die Nutzungsentgelte für zu Erholungszwecken genutzte Parzellen in der Anlage “Schildow-Waldeck” bestimmt. Zur Anhebung der Nutzungsentgelte für zu Wohnzwecken genutzte Parzellen wurde festgelegt, ein Gutachten zum ortsüblichen Entgelt einzuholen. Das Gutachten datiert vom 10.05.2004. Darin wurden die ortsüblichen Entgelte nach dem Vergleichsentgeltverfahren ermittelt – unter Berücksichtigung von Alter der Baulichkeiten und Lage der Parzellen in der Anlage.

 

Der Zeitpunkt der Anhebung der Nutzungsentgelte richtet sich nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz bzw. nach den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und kann nicht vor dem 01.12.2004 bzw. 01.01.2005 wirksam werden.
Der Beschluss des Bezirksamtes vom 20.01.2004 wurde der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Durch die Neuveranlagung der Parzellennutzer wird eine Einnahmeerhöhung um das 3 – 4fache gegenüber dem bisherigen Pachtzins und Wohnlaubenentgelt erwartet. Dem stehen Ansprüche von Parzellennutzern auf Rückzahlung gezahlter Wohnlaubenentgelte sowie von überhöhten Pachtzinsen gegenüber, soweit diese Ansprüche geltend gemacht werden und nicht verjährt sind. Die Höhe dieser Ansprüche kann nicht beziffert werden.   

   

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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