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Drucksache - V-0785
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-
Nr.: 0785/04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Nutzungsentgelterhöhung für
zu Wohnzwecken genutzte Parzellen in der Anlage “Schildow-Waldeck” Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Für die in der Anlage
“Schildow-Waldeck” zu Wohnzwecken genutzten Parzellen erhöht sich das
Nutzungsentgelt auf das ortsübliche Entgelt entsprechend Sachverständigengutachten
vom 10.05.2004 zum nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt: a) für Parzellen mit
Wohngebäuden bis Baujahr 1948 auf 2,88
Euro/m² Wohnfläche/Monat, b) für Parzellen mit
Wohngebäuden ab Baujahr 1949, ohne freien Blick auf die Niedermoorwiesen am c) für Parzellen mit
Wohngebäuden ab Baujahr 1949, mit freiem Blick auf die Niedermoorwiesen am Begründung: Mit Beschluss des
Bezirksamtes Nr. 577/04 vom 20.01.2004 wurden die Nutzungsentgelte für zu
Erholungszwecken genutzte Parzellen in der Anlage “Schildow-Waldeck” bestimmt.
Zur Anhebung der Nutzungsentgelte für zu Wohnzwecken genutzte Parzellen wurde
festgelegt, ein Gutachten zum ortsüblichen Entgelt einzuholen. Das Gutachten
datiert vom 10.05.2004. Darin wurden die ortsüblichen Entgelte nach dem
Vergleichsentgeltverfahren ermittelt – unter Berücksichtigung von Alter der
Baulichkeiten und Lage der Parzellen in der Anlage. Der
Zeitpunkt der Anhebung der Nutzungsentgelte richtet sich nach dem
Schuldrechtsanpassungsgesetz bzw. nach den allgemeinen Regelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches und kann nicht vor dem 01.12.2004 bzw. 01.01.2005
wirksam werden. Haushaltsmäßige
Auswirkungen
Durch die Neuveranlagung der
Parzellennutzer wird eine Einnahmeerhöhung um das 3 – 4fache gegenüber dem
bisherigen Pachtzins und Wohnlaubenentgelt erwartet. Dem stehen Ansprüche von
Parzellennutzern auf Rückzahlung gezahlter Wohnlaubenentgelte sowie von
überhöhten Pachtzinsen gegenüber, soweit diese Ansprüche geltend gemacht werden
und nicht verjährt sind. Die Höhe dieser Ansprüche kann nicht beziffert
werden. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen
keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
nicht betroffen Burkhard Kleinert Bezirksbürgermeister |
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