Drucksache - V-0770  

 
 
Betreff: Aufhebung der Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne XVIII - 48, XVIII - 49, XVIII - 53, XVIII-62 und XIX-9
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15BezVG; 01.09.2004
2. Version vom 14.10.2005

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Siehe Anlage

Siehe Anlage

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

I.                    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVIII-48

für die Grundstücke Falkenberger Straße 40 und eine Fläche zwischen Hansastraße, Giersstraße, den südlichen Grenzen der Grundstücke Falkenberger Straße 41 - 50,entlang der östlichen und südlichen Grenzen des Grundstücks Falkenberger Straße 39 und der östlichen Grenze der Flurstücke 39, 197 und 199 im Bezirk Weißensee, Ortsteil Weißensee, wird aufgehoben.

 

II.                 Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVIII-49

für eine Teilfläche des Grundstücks Hansastraße 190 und das Gelände südlich der Hansastraße, begrenzt westlich durch das Stadion Buschallee und südlich durch die Flächen des Sportplatzes im Bezirk Weißensee, Ortsteil Weißensee, wird aufgehoben.

 

III.               Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVIII-53

für die Grundstücke Pistoriusstraße 112 - 114  und Charlottenburger Straße 23 - 25 im Bezirk Weißensee, Ortsteil Weißensee, wird aufgehoben.

 

IV.       Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVIII-62

für die Grundstücke Rossinistraße 4/8 (teilweise), Bizetstraße 1/7, 8/10, 14/26

und Borodinstraße 2/4 sowie für Abschnitte der Bizetstraße und Borodinstraße im Bezirk Weißensee, wird aufgehoben.

             

 V.       Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIX-9 für die 

           Grundstücke Neumannstraße/Arnold- Zweig- Straße (19) und Neumannstraße

           13 (Flurstücke 156 und 157 der Flurkarte 42618) mit den umliegenden

           Straßen je zur Straßenmitte sowie die Fläche zwischen beiden

           Grundstücken der Straßenfläche des Flurstückes 158 (Flurkarte 42618) im 

           Bezirk Pankow, wird aufgehoben.

 

VI.       Mit der Durchführung der Beschlüsse I bis V wurde das Stadtplanungsamt beauftragt.

 

Begründung:

 

zu I. bis V.

            Mit den Bebauungsplänen XVIII-48, 49, 53, 62 und XIX-9 sollten Einrichtungen 

            der sozialen Infrastruktur und öffentliche Grünflächen planungsrechtlich

            gesichert werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

 

-         2 Schulen mit den entsprechenden Anlagen für sportliche Zwecke in den

Geltungsbereichen der Bebauungsplanverfahren XVIII-48 und XVIII-49.

-         2 öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielplatz in den Geltungsbereichen der Bebauungsplanverfahren XVIII-53 und XIX-9.

-         2 Jugendfreizeitstätten in den Geltungsbereichen der Bebauungsplanverfahren XVIII-62 und XIX-9.

 

Alle 5 Bebauungsplanverfahren haben den Planungsstand des Aufstellungsbeschlusses. Die frühzeitigen Bürgerbeteiligungen wurden nicht durchgeführt.

 

Die Schulstandorte, die durch die Bebauungspläne XVIII-48 und XVIII- 49 gesichert werden sollten, werden aufgrund der demographischen Entwicklung und der geänderten Rahmenbedingungen als nicht mehr notwendig bzw. als nicht mehr realisierbar erachtet.

Die Sicherung privater Grundstücke für den Gemeinbedarf in den Bebauungsplänen XVIII-53, XVIII-62 und XIX-9 ist ebenfalls nicht mehr vertretbar, da die Jugendfreizeiteinrichtungen und die Spielplätze außerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne auf landeseigenen Grundstücken realisiert werden können.

Mit Schreiben vom 05.04.04 wurde die zuständige Senatsverwaltung von der Absicht informiert, die Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne    XVIII-48, 49, 53, 62 und XIX-9 aufzuheben.

Gemäß Antwortschreiben der Senatsverwaltung SenStadt II C vom 09.06.04 bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen keine Bedenken zur Einstellung der Verfahren.

zu I.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVIII-48 sollten auf einer vorwiegend landeseigenen Fläche Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Schule/Anlage für sportliche Zwecke gesichert werden.

Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 332/ 95 vom 12.09.95 wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

Das Planungsziel Gemeinbedarfsfläche Schule ist wegen der veränderten

Rahmenbedingungen nicht erforderlich und wird von der Fachverwaltung nicht mehr aufrecht erhalten. Auch besteht kein Sicherungsbedarf für andere öffentliche Zwecke. Derzeitig wird das Grundstück Falkenberger Straße 40 gewerblich genutzt. Das Flurstück 55 wird von einer Gärtnerei sowie kleingärtnerisch genutzt. Ein Regelungserfordernis durch ein Bebauungsplanverfahren ist derzeit nicht ersichtlich. Das Planverfahren kann eingestellt werden.

zu II.

            Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVIII-49 sollten auf einer  landeseigenen Fläche Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Schule/Anlage für sportliche Zwecke gesichert werden. Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 332/ 95 vom 12.09.95 wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

Das Planungsziel Gemeinbedarfsfläche Schule ist wegen der veränderten Rahmenbedingungen nicht erforderlich und wird von der Fachverwaltung nicht mehr aufrecht erhalten. Auch besteht kein Sicherungsbedarf für andere öffentliche Zwecke.

Das Grundstück Hansastraße 188 und eine Teilfläche des Grundstücks Hansastraße 190 sind im Fachvermögen Sport, wobei die Hansastraße188 mit einem Supermarkt bebaut ist und in das Finanzvermögen des Bezirkes übertragen werden soll. Ein Regelungserfordernis durch ein Bebauungsplanverfahren ist derzeit nicht ersichtlich. Das Planverfahren kann eingestellt werden.

zu III.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVIII-53 sollten auf privaten Flächen eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Spielplatz und allgemeines Wohngebiet gesichert werden. Mit Bezirksamtsbeschluss

Nr. 232/00 vom 28.11.00 wurde das Planungsziel KITA (BA- Beschluss v. 12.09.95) geändert.

Da im angrenzenden Bebauungsplanentwurf  XVIII-43 nach Aufgabe des ursprünglichen Planungsziels Schule der öffentliche Spielplatz auf einer landeseigenen Fläche untergebracht werden kann, ist eine Flächensicherung auf privaten Grundstücksflächen im Geltungsbereich XVIII-53 nicht mehr notwendig. Die Grundstücke sind nach geltendem Planungsrecht bebaubar. Das Planverfahren kann eingestellt werden.

zu IV.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVIII-62 sollten auf privaten Flächen eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Jugendfreizeitstätte sowie ein allgemeines Wohngebiet gesichert werden. Die Sicherung einer Jugendfreizeiteinrichtung ist dabei ein Sanierungsziel aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet  „Komponistenviertel“.               Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 81/97 vom 15.04.97 wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

Das Planungsziel Jugendfreizeitstätte soll an diesem Standort aufgegeben und auf die Grundstücke Mahlerstraße 4, 6 und Mahlerstraße 20 verlagert werden. Die Sicherung des Standortes Mahlerstr. 4, 6 erfolgte bereits mit dem festgesetzten Bebauungsplan XVIII-45a, die Fertigstellung der Einrichtung erfolgt noch 2004. Der Umbau der Mahlerstr. 20 zur Jugendfreizeitstätte ist bereits erfolgt. Das Planverfahren kann eingestellt werden.

zu V.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIX-9 sollten auf privaten Flächen eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Jugendfreizeitstätte, eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Spielplatz sowie allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet gesichert werden.

Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. III-245/97 vom 01.04.97 wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

 

Die Jugendfreizeitstätte soll an diesem Standort aufgegeben und am Standort Eschengraben/Upsalaer Straße realisiert werden, indem eine bestehende Einrichtung um die Räume der ehemaligen Bibliothek erweitert wird. Zusätzlich soll der Bedarf im angrenzenden Sanierungsgebiet „Wollankstraße“ am Standort der ehemaligen Bezirksbibliothek Mühlenstraße 24 (Caragiale Bibliothek) als größere Jugendfreizeiteinrichtung abgedeckt werden  (Bebauungsplanentwurf XIX 22).

 

Für die Sicherung einer öffentlichen Grünanlage mit der Zweckbestimmung eines öffentlichen Spielplatzes sieht die Fachabteilung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIX-9 kein Planungserfordernis mehr.

 

Das Vorhaben Einkaufszentrum Neumannstraße 13 wurde nach geltendem Planungsrecht genehmigt und ist bereits realisiert.

 

Das Planverfahren kann eingestellt werden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Grunderwerbs- und Herstellungskosten für die Gemeinbedarfseinrichtungen und öffentlichen Freiflächen in den Bebauungsplänen XVIII-48, XVIII-49, XVIII-53,

XVIII-62 und XIX-9 sind nicht mehr erforderlich.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                         Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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