Drucksache - V-0769  

 
 
Betreff: Bestellung von Trägervertretern zur Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft (ArGe) nach dem SGB II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 21.09.2004

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, entsprechend der Aufgabenstellung der Trägervertretung die Inhaber/innen folgender Funktionen als Vertreter/in zu bestellen

 

-          das für Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglied

-          das für Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied

-          das für Personal und Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied.

 

Begründung:

 

§ 7 der Rahmenvereinbarung zur Gründung von ArGe nach § 44 b SGB II (in Entwurfs­fassung) bestimmt, dass die ArGe zwei Träger hat, die sich jeweils aus drei Vertretern/innen beider Institutionen zusammensetzen.

 

Die Agentur für Arbeit Pankow hat bereits zwei Vertreter namentlich benannt, eine dritte Person folgt in Kürze. Zur Herstellung einer zügigen Arbeitsfähigkeit der Trägervertretung bittet die Agentur um Bestellung der Vertreter/innen des Bezirksamts.

 

Der Trägervertretung obliegen gemäß § 7 der Rahmenvereinbarung im Wesentlichen folgende Aufgaben (genauer Wortlaut siehe Anlage):

 

-          Bestimmung der strategischen Leitlinien der ArGe,

-          Beschlussfassung über die Finanzplanung,

-          Beschlussfassung über die Kapazitäts- und Qualifikationsplanung,

-          Wahl des Geschäftsführers,

-          Einrichtung eines Beirats.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                      Johannes Lehmann

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Gesundheit

                                                                                                und Soziales

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 


 

 
 

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