Drucksache - V-0764  

 
 
Betreff: Aufgabe der geplanten Nutzung für die Liegenschaft Alt Karow 15 in 13125 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 21.09.2004

Mit Datum von 26

 

Mit Datum von 26.08.1997 wurde per Bezirksamtsbeschluss Nr. 154/97 der Umbau der sich im Fachvermögen des Jugendamtes befindlichen Dorfschule Alt-Karow 15 in 13125 Berlin in eine multifunktionale kulturelle Einrichtung beschlossen. Die damalige Abteilung Jugend, Familie und kulturelle Angelegenheiten führte 2000 ein Interessenbekundungsverfahren auf der Grundlage eines mit dem Kulturbereich abgestimmten Konzeptes durch, in dessen Ergebnis das Sozialpädagogische Institut Berlin (SPI) als einziger Interessent ermittelt wurde. Es war beabsichtigt, mit dem SPI einen  Grundstücksübertragungs- und Treuhandvertrag über das Grundstück abzuschließen. Die dafür notwendige Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen liegt noch nicht vor. Mit Schreiben vom 23.07.2003 hat die Senatsverwaltung das Bezirksamt nochmals um Geduld gebeten, um eine Klärung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herbeizuführen.

 

Am 03.Sptember 2003 teilte das LuV Kultur und Bildung mit, dass die geplante Nutzung der Liegenschaft Alt- Karow 15 durch den Bereich Kultur aufgegeben wird. Die darauf folgende abteilungsübergreifende Abfrage zum Bestand des Konzeptes hat ergeben, dass keine der in Frage kommenden Abteilungen eine eigene Nutzung oder die Nutzung durch freie Träger ermöglichen kann.

 

Mit Datum vom 23.03.2004 das SPI mitgeteilt, dass es sich unter Beachtung der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr in der Lage sieht, die Sanierung des Gebäudes voranzutreiben. Die Projektentwicklung wird eingestellt.

 

Eine fachliche Nutzung der Liegenschaft kann damit nicht mehr begründet werden. Es ist an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH Co. KG zum Zwecke der Veräußerung zu übertragen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Die Festlegungen des B-Planes XVIII-3 sind entsprechend zu ändern.

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

gegeben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                      Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirkstadträtin für

                                                                                                Jugend, Schule und Sport

 

 


 

 
 

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