Drucksache - V-0759  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele für die Grundstücke Florastraße 86 und 87 im Sanierungsgebiet Pankow - Wollankstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 22.09.2004

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

Die Ziele und Zwecke der Sanierung werden für die Grundstücke Florastraße 86 und 87 im Sanierungsgebiet Pankow-Wollankstraße wie folgt geändert:

 

Florastraße 86:

Das Ziel, auf einer ca. 563 m² großen Teilfläche des Grundstücks zusammen mit einer Teilfläche des Grundstücks Florastraße 87 einen Kinderspielplatz zu errichten, wird aufgegeben. Die bisherige Nutzung (Gewerbe) bleibt auf dem gesamten Grundstück erhalten.

 

Florastraße 87:

Das Ziel, auf einer ca. 145 m² großen Teilfläche des Grundstücks zusammen mit einer Teilfläche des Grundstücks Florastraße 86 einen Kinderspielplatz zu errichten, wird aufgegeben. Künftig soll auf dem Flurstück 119 des Grundstücks eine kleine Grünfläche (Pocketpark) entstehen.

 


Begründung:

 

Zur Realisierung des bisherigen Sanierungsziels Kinderspielplatz war der Grunderwerb der o. g. Flächen erforderlich. Während nach langwierigen Verhandlungen das Grundstück Florastraße 87 von der treuhänderischen Sanierungsträgerin LBB-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (LBB-GEG) für Berlin erworben werden konnte, haben die Eigentümer des Grundstücks Florastraße 86 überraschend mitgeteilt, dass sie nunmehr keinesfalls bereit seien, den vorderen Teil des Grundstücks für den Bau eines Kinderspielplatzes an Berlin oder seine Treuhänderin zu veräußern. Notfalls wolle man den Klageweg bestreiten und durch alle Instanzen klagen.

Aufgrund dieser Aussage sowie der Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersichten nach § 149 Baugesetzbuch (BauGB) mussten die Ziele und Zwecke der Sanierung auf ihre Durchführbarkeit hin überprüft werden. Als Prüfungsergebnis muss konstatiert werden, dass sowohl der Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs XIX-28 mit dem Ziel zur Enteignung als auch dem Enteignungsverfahren selbst wenig Chancen zur Realisierung eingeräumt werden.

Die Beseitigung von strukturellen Missständen nach § 136 BauGB bleibt jedoch auch weiterhin Ziel der Sanierung. Die im Kinderspielplatz-Entwicklungsplan für die Planungseinheit 29 C ermittelten Defizite sollen im wesentlichen auf dem Grundstück Mühlenstraße 8 (Flurstück 394) durch Bau eines neuen Spielplatzes beseitigt werden. Im konkretisierten Rahmenplan, beschlossen durch das Bezirksamt am 26.9.2000 (Drs. III – 1113/2000), ist der Standort Mühlenstraße 8 (landeseigenes Grundstück im Fachvermögen Schule) für einen neu zu bauenden Kinderspielplatz gesichert.

 

Wie oben erwähnt, hat die LBB-GEG das Grundstück Florastraße 87 bereits erworben. Für die Nutzung eines Spielplatzes ist die Fläche für sich allein viel zu klein. Dagegen bietet es sich an, auf dem Grundstück eine kleine Grünanlage herzustellen, die es den Bürgerinnen und Bürgern neben der kleinen Anlage östlich der Einmündung Görschstraße ermöglicht, in der Florastraße zu verweilen und sich auf eine Bank zu setzen. Der erweiterte Straßenraum erhält hierdurch eine verbesserte Aufenthaltsqualität, die ebenfalls dem Sanierungsziel dient.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Durch die Änderung des Sanierungsziels werden Kosten für den Erwerb des Grundstücksteils Florastraße 86 von etwa 95.700,- € eingespart. Darüber hinaus werden Einsparungen für die Herstellung des Kinderspielplatzes in Höhe von ca. 63.000,- € erwartet. Durch die relativ geringe Fläche von insgesamt ca. 735 m² war der Kostenansatz pro Quadratmeter verhältnismäßig hoch. Zum Abbau des Spielplatzdefizits soll gemäß Rahmenplan auf dem Grundstück Mühlenstraße 8 (Teile des Flurstücks 394) ein neuer Spielplatz entstehen, der aufgrund seiner Größe im Verhältnis weit kostengünstiger hergestellt werden kann.

Kosten für den Erwerb des Grundstücks Florastraße 87 sind dem Bezirksamt nicht entstanden, da das Grundstück von der LBB-Grundstücksentwicklungsgesellschaft erworben wurde und dem Bezirk kostenfrei übertragen wird. Für den Bau des Pocketparks stehen Mittel aus dem Kapitel 4610, Titel 893 31 zur Verfügung.

Die Kosten sind mit ca. 90.000,- € veranschlagt.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Aus der Änderung der Sanierungsziele erwachsen keine Nachteile bezüglich der ausreichenden Versorgung mit Kinderspielplatzflächen, da in der Versorgungseinheit 29 C die Beseitigung der Defizite auf dem Grundstück Mühlenstraße 8 nachgewiesen werden.

 

 

 

 

 

 

 

_________________                                                                           _______________

Burkhard Kleinert                                                                                    Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                                            Bezirksstadtrat für

                                                                                                                  Stadtentwicklung

 

 

 


Anlage 2

Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

XX

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 


 

 
 

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