Drucksache - V-0758  

 
 
Betreff: Beendigung der zwischen dem Bezirksamt und den Bezirksverbänden der Kleingärtner Pankow e. V. und Weißensee e. V. bestehenden Verträge die Anlagen "Rennbahn", "Blankenburg", "Einigkeit" und "Idehorst" betreffend
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 22.09.2004

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.06.2004 beschlossen:

 

1.      Die zwischen dem Bezirksamt Pankow und den Bezirksverbänden der Kleingärtner Pankow e.V. und Weißensee e.V. bestehenden Verträge, welche die Zwischenverpachtung und die  Verwaltung der ehemaligen Kleingartenanlagen Blankenburg, Einigkeit, Idehorst und Rennbahn betreffen, werden zum nächstmöglichen Termin beendet.

 

2.      Die Beendigung der Verträge soll mit den Bezirksverbänden der Kleingärtner  e.V. noch im Monat Juni 2004 einvernehmlich durch Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Wirkung zum 31.12.2004 erfolgen.

 

3.      Sollte es zu keiner einvernehmlichen Beendigung der Vertragsverhältnisse kommen, werden die Verträge einseitig durch das Bezirksamt gekündigt, die Kündigungen werden bis zum 30.06.2004 ausgesprochen.

4.      Bis zum 31.10.2004 wird das Bezirksamt über die weitere Verwaltung der Anlagen ab dem 01.01.2005 entscheiden.

Begründung:

 

Auf Grund der jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen ist eine Behandlung der Anlagen Blankenburg, Einigkeit, Idehorst und Rennbahn nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes rechtlich nicht (mehr) zulässig. Daraus muss das Bezirksamt die unvermeidlichen Konsequenzen ziehen, so dass die Verwaltung der Anlagen durch die Kleingartenverbände sowie deren Stellung als Zwischenpächter beendet werden. Als Beendigungszeitpunkt ist, soweit jeweils vertraglich möglich, der 31.12.2004 vorgesehen. Kündigungserklärungen für die Verträge mit den Kleingartenverbänden werden im Falle des Scheiterns einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung bis zum 30.06.2004 abgegeben, damit der nächstmögliche Beendigungszeitpunkt wirksam werden kann.  

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mit der Auflösung der Verträge entfällt die Zahlung von Entgelten an die Bezirksverbände (Rücklaufgeld, Verwaltungsgeld) in Höhe von ca. 117 Tausend Euro.

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Nicht betroffen

 

 

 

 

 

........................................                                            ........................................

Burkhard Kleinert                                                      Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Umwelt,

Wohnen und Bürgerdienste

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen