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Drucksache - V-0073
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Es wird festgestellt, dass Beschlüsse der BVV aus vorangegangenen Wahlperioden nach Neukonstituierungen nicht automatisch ungültig werden. Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass der Beschluss Nr. 0107/2001/IV vom 28.03.2001 der BVV aus der IV. Wahlperiode gilt |
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