Drucksache - V-0755  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Bötzowstraße,
Am Friedrichshain 29 - 32
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 22.09.2004

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, das Ziel Infrastruktureinrichtung mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" auf dem Grundstück Am Friedrichshain 29 – 32 aufzugeben. Die Flächen für soziale Infrastruktur sind auf den Bedarf für die Jugendfreizeiteinrichtung und die Schulsporthalle zu beschränken. Die freigesetzten Flächen sind als Wohnen und Gewerbe darzustellen. Das Sanierungsziel "Jugendfreizeiteinrichtung" wird unter dem Vorbehalt der Entwicklung eines für das Land Berlin vertretbaren und finanzierbaren Konzepts aufrechterhalten. Die Sanierungsziele Wohnen, Grünfläche mit Spielplatz, Sporteinrichtung und öffentliche Durchwegung bleiben unberührt.

 

 

Begründung:

 

siehe Anlage

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Kindertagesstätte ist nicht mehr Bestandteil der Finanzierungsübersicht der Infrastruktureinrichtungen in den Sanierungsgebieten.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Versorgung mit Plätzen in der Kindertagesbetreuung kann auch unter Aufgabe des Sanierungszieles „Kindertagesstätte“ gewährleistet werden.

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für

Stadtentwicklung


Anlage

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Fortschreibung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Bötzowstraße

Am Friedrichshain 29 – 32

 

Begründung

 

Anlass

Am 23.04.2004 wurde der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Kaufvertrag vom 24.02.2004 für das Grundstück Am Friedrichshain 29 – 32 gestellt. Der Grundstückserwerber beabsichtigt eine kurzfristige bauliche Entwicklung des Grundstücks nach einem von dem Vorbescheid Nr. 23/01 vom 11.10.2001 abweichenden Konzept. In diesem Zusammenhang war es erforderlich die Sanierungsziele zu überprüfen.

 

Bisherige Sanierungsziele

Im Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Bötzowstraße sind für  das etwa 20.750 m² große Grundstück folgende Ziele dargestellt:

·         Neuordnungsbereich für Wohnen mit einem untergeordneten Anteil an Gewerbe,

·         Grünfläche mit Spielplatz,

·         Erhalt des Restbestands der Brauereigebäude,

·         die Infrastruktureinrichtungen "Kindertagesstätte", "Jugendfreizeiteinrichtung" und "Sportstätte" und

·         eine öffentliche Durchwegung des gesamten Grundstücks.

 

Überprüfung der Sanierungsziele

Die Überprüfung der Sanierungsziele ergab für die einzelnen Nutzungsarten folgendes Ergebnis:

 

·         öffentliche Grün- und Spielfläche und öffentliche Durchwegung
Der Kernbereich des historischen Brauereigartens mit dem Kastanienhain soll als öffentlich nutzbare Grünfläche mit Spielplatz gestaltet werden. Für Nachpflanzungen in diesem Bereich sind nur Kastanien zu verwenden. Die Flächen können als Nachweis für die privaten Grün- und Spielflächen herangezogen werden. Die Verkehrserschließung des Grundstücks sowie die Grün- und Spielflächen sollen den Anforderungen einer öffentlichen Nutzung genügen. Die Erschließungsanlagen sind gemäß EAE 85/95 (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen) und die Spielanlagen sind gemäß DIN 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb" zu planen und zu errichten.

 

·         soziale Infrastruktureinrichtungen
Das Ziel der Errichtung einer Kindertagesstätte wird auf Grund der derzeitigen Umstrukturierungsprozesse mit der gesetzlich geregelten Herabsetzung des Einschulungsalters, der Verlagerung der Hortbetreuung in die Schulen und den Auswirkungen der Erhöhung der Kitakostenbeiträge aufgegeben. Im Planungs-
raum XVI (Prenzlauer Berg Süd) wird sich die Kapazität nach Fertigstellung der Kita Jablonskistr. 33 um mindestens 80 Plätze erhöhen.
Das Ziel der Errichtung einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung in dem Bestandsobjekt der ehemaligen Brauerei Schneider wird unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Miete durch den Bezirk für die vom Eigentümer herzustellenden Räume aufrechterhalten.
Das Ziel der Errichtung einer Schulsporthalle bleibt unberührt.

 

·         gewerbliche Nutzung
Das Ziel der untergeordneten, wohnverträglichen gewerblichen Nutzung bleibt unberührt und ist auf den Bereich des Bestandsobjektes auszudehnen.

·         Wohnnutzung
Die Ausweisung der Wohnnutzung als Sanierungsziel bleibt unberührt. Eine Wohnnutzung des Bestandes soll zulässig sein.

 

Fortgeschriebene Sanierungsziele

Das Ziel Infrastruktureinrichtung mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" auf dem Grundstück Am Friedrichshain 29 – 32 wird aufgegeben. Die Flächen für soziale Infrastruktur sind auf den Bedarf für die Jugendfreizeiteinrichtung und die Schulsporthalle zu beschränken. Die freigesetzten Flächen sind als Wohnen und Gewerbe darzustellen. Das Sanierungsziel "Jugendfreizeiteinrichtung" wird unter dem Vorbehalt der Entwicklung eines für das Land Berlin vertretbaren und finanzierbaren Konzepts aufrechterhalten. Die Sanierungsziele Wohnen, Grünfläche mit Spielplatz, Sporteinrichtung und öffentliche Durchwegung bleiben unberührt.

 

Handlungsbedarf

·         Die grundsätzliche Akzeptanz der fortgeschriebenen Sanierungsziele durch den Eigentümer sollte im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren durch einen öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag sicher gestellt werden.

·         Die Planinhalte des Bebauungsplanverfahrens IV-77 sind zu überarbeiten.

·         Die Realisierung der Infrastrukturbedarfe ist zwischen dem jeweils zuständigen Fachamt, für die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung durch das Jugendamt und für die Grünfläche, den Spielplatz und deren Erreichbarkeit (Durchwegung) durch das Amt für Umwelt und Natur, mit dem Eigentümer zu vereinbaren.

·         Für den Erwerb des Grundstücksteils für die Schulsporthalle soll das Vorkaufsrecht ausgeübt werden.

 

Die Fortschreibung erfolgte gemäß der Stellungnahmen der Abteilung Jugend, Schule und Sport vom 18.02.2004 und der Abteilung Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste vom 03.03.2004.

Die Begründung für die Fortschreibung der Sanierungsziele wurde am 13.05.2004 zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH, der Abteilung Jugend, Schule und Sport, dem Amt für Umwelt und Natur und der Sanierungsverwaltungsstelle des Stadtplanungsamtes endabgestimmt.

 

 

 

 

Anlage:

Ausschnitte aus dem Rahmenplan 1999 Stand 03/2004

Ausschnitte aus dem Rahmenplan mit geändertem Sanierungsziel mit Stand 06/2004

 

 


 

 
 

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