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Drucksache - V-0755
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Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen, das Ziel Infrastruktureinrichtung mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" auf dem Grundstück Am Friedrichshain 29 – 32 aufzugeben. Die Flächen für soziale Infrastruktur sind auf den Bedarf für die Jugendfreizeiteinrichtung und die Schulsporthalle zu beschränken. Die freigesetzten Flächen sind als Wohnen und Gewerbe darzustellen. Das Sanierungsziel "Jugendfreizeiteinrichtung" wird unter dem Vorbehalt der Entwicklung eines für das Land Berlin vertretbaren und finanzierbaren Konzepts aufrechterhalten. Die Sanierungsziele Wohnen, Grünfläche mit Spielplatz, Sporteinrichtung und öffentliche Durchwegung bleiben unberührt. Begründung: siehe
Anlage Haushaltsmäßige
Auswirkungen Die Kindertagesstätte ist
nicht mehr Bestandteil der Finanzierungsübersicht der
Infrastruktureinrichtungen in den Sanierungsgebieten. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Versorgung mit Plätzen in der Kindertagesbetreuung kann auch unter Aufgabe des Sanierungszieles „Kindertagesstätte“ gewährleistet werden. Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Anlage Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Fortschreibung der
Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Bötzowstraße Am Friedrichshain 29 – 32 BegründungAnlass
Am 23.04.2004 wurde der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Kaufvertrag vom 24.02.2004 für das Grundstück Am Friedrichshain 29 – 32 gestellt. Der Grundstückserwerber beabsichtigt eine kurzfristige bauliche Entwicklung des Grundstücks nach einem von dem Vorbescheid Nr. 23/01 vom 11.10.2001 abweichenden Konzept. In diesem Zusammenhang war es erforderlich die Sanierungsziele zu überprüfen. Bisherige Sanierungsziele
Im Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Bötzowstraße sind für das etwa 20.750 m² große Grundstück folgende Ziele dargestellt: ·
Neuordnungsbereich
für Wohnen mit einem untergeordneten Anteil an Gewerbe, ·
Grünfläche mit
Spielplatz, ·
Erhalt des
Restbestands der Brauereigebäude, ·
die
Infrastruktureinrichtungen "Kindertagesstätte",
"Jugendfreizeiteinrichtung" und "Sportstätte" und ·
eine öffentliche
Durchwegung des gesamten Grundstücks. Überprüfung der Sanierungsziele
Die Überprüfung der Sanierungsziele ergab für die einzelnen Nutzungsarten folgendes Ergebnis: ·
öffentliche
Grün- und Spielfläche und öffentliche Durchwegung ·
soziale
Infrastruktureinrichtungen ·
gewerbliche
Nutzung ·
Wohnnutzung Fortgeschriebene Sanierungsziele
Das Ziel Infrastruktureinrichtung mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" auf dem Grundstück Am Friedrichshain 29 – 32 wird aufgegeben. Die Flächen für soziale Infrastruktur sind auf den Bedarf für die Jugendfreizeiteinrichtung und die Schulsporthalle zu beschränken. Die freigesetzten Flächen sind als Wohnen und Gewerbe darzustellen. Das Sanierungsziel "Jugendfreizeiteinrichtung" wird unter dem Vorbehalt der Entwicklung eines für das Land Berlin vertretbaren und finanzierbaren Konzepts aufrechterhalten. Die Sanierungsziele Wohnen, Grünfläche mit Spielplatz, Sporteinrichtung und öffentliche Durchwegung bleiben unberührt. Handlungsbedarf
· Die grundsätzliche Akzeptanz der fortgeschriebenen Sanierungsziele durch den Eigentümer sollte im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren durch einen öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag sicher gestellt werden. · Die Planinhalte des Bebauungsplanverfahrens IV-77 sind zu überarbeiten. · Die Realisierung der Infrastrukturbedarfe ist zwischen dem jeweils zuständigen Fachamt, für die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung durch das Jugendamt und für die Grünfläche, den Spielplatz und deren Erreichbarkeit (Durchwegung) durch das Amt für Umwelt und Natur, mit dem Eigentümer zu vereinbaren. ·
Für den Erwerb
des Grundstücksteils für die Schulsporthalle soll das Vorkaufsrecht ausgeübt
werden. Die
Fortschreibung erfolgte gemäß der Stellungnahmen der Abteilung Jugend, Schule
und Sport vom 18.02.2004 und der Abteilung Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste vom
03.03.2004. Die
Begründung für die Fortschreibung der Sanierungsziele wurde am 13.05.2004
zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten
S.T.E.R.N. GmbH, der Abteilung Jugend, Schule und Sport, dem Amt für Umwelt und
Natur und der Sanierungsverwaltungsstelle des Stadtplanungsamtes endabgestimmt. Anlage: Ausschnitte aus dem Rahmenplan 1999 Stand 03/2004 Ausschnitte aus dem Rahmenplan mit geändertem Sanierungsziel mit Stand 06/2004 |
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