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Drucksache - V-0743
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Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt die Bemühungen der Berliner Polizei, schon im Vorfeld der Walpurgisnacht und des 1. Mai durch Aufklärung und Information z.B. im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern für friedliche Feste zu den genannten Anlässen zu werben und auf die Konsequenzen von Rechtsverstößen hinzuweisen. Dazu werden auch Befragungen von Schülerinnen und Schülern als ein mögliches Mittel der Kommunikation zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin weist darauf hin, dass personenbezogene Daten – auch von Schülerinnen und Schülern und ihrer Eltern – ein schützenswertes Gut darstellen. Insofern wird der von der Polizei an Pankower Schulen ausgereichte Fragebogen „Eine Hand ist keine Faust“ aus Datenschutzgründen für höchst bedenklich gehalten. Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich bei der Direktion 1 und dem Abschnitt 15 der Berliner Polizei zu erwirken, dass der in Schulen Pankows ausgereichte Fragebogen „Eine Hand ist keine Faust“ nicht ausgewertet wird und die ggf. schon gespeicherten personenbezogenen Daten und Vergleichsangaben umgehend gelöscht werden. Der Vorsteher der BVV wird beauftragt, diesen Beschluss der Direktion 1 und dem Abschnitt 15 zur Kenntnis zu geben und den Berliner Datenschutzbeauftragten über diese Befragung zu unterrichten. Der an Pankower Schulen ausgereichte Fragenbogen „Eine Hand ist keine Faust“ weist eine Reihe von Elementen auf, die eine personenbezogene Zuordnung möglich machen. Daraus könnte sich schließen lassen, dass die Polizei Erkenntnisse über Gesinnung und Verhalten von Pankower Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit möglichen oder vollzogenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten durch diese Fragebögen gezielt sammelt und auswertet. Die Antragsteller sind der Meinung, dass insgesamt das Konzept der Polizei , schon im Vorfeld der Walpurgisnacht und des 1. Mai durch Kommunikation und Information für friedliche Feste zu werben, zu begrüßen ist. Die genannten Fragebögen sind aber durch die eindeutigen Zuordnungsmöglichkeiten zu Personen und Familien nicht hinnehmbar. |
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