Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-0734
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der
Bürgermeister für die Änderung der AV Unterkunft, mit dem Ziel, der Übernahme
der gestiegenen Mietkosten einzusetzen. Seit spätestens 01.01.2004 kommt es durch die
Wohnungsbaugesellschaften zu vermehrten Mieterhöhungen, da der entsprechende
Sonderförderungsabbau im I. Förderungsweg umgesetzt wird. Nunmehr sind vermehrt
Mieter von Mieterhöhungen von min. 0,30 Euro/m² betroffen. Insbesondere
Sozialhilfeempfangende stehen vor der Problematik, dass durch diese Mieterhöhung
ihre Miete die sozial angemessene Mietobergrenze (lt. AV Unterkunft) um mehr
als 10% übersteigt. Damit stehen diese Mieter vor der besonderen
Problematik a) sich neuen Wohnraum zu suchen b) für die übersteigende Miete selbst aufzukommen. Die Sozialämter stehen vor der Problematik a)eines
erhöhten Prüfungsaufwandes der Mietverträge b)steigender
Ausgaben, aufgrund der Kostenübernahme für Umzüge. Da es bisher von Seiten der zuständigen
Senatsverwaltung keine veränderte Arbeitsanweisung gibt, ist dringender
Handlungsbedarf gegeben. Im Sinne der betroffenen Mieter sind entsprechende
Anerkennungen der Miete zu treffen. Um auf eine drohende Überschreitung des
T-Teils hinzuweisen, muss das Bezirksamt entsprechend aktiv werden. |
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