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Drucksache - V-0725
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . 08. 2004 An dieBezirksverordnetenversammlung Drucksache
- Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: V - 0725 / 04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Naturnahes Grün in der Carl-Legien-Siedlung erhalten!Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 23. Sitzung am 12.05.2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachenummer: V – 0725 / 04 1.
„Die BVV unterstützt das Bezirksamt in seiner
Haltung zu den Bäumen in der Carl-Legien-Siedlung: a)
Nur Fällgenehmigungen für Bäume zu erteilen,
die nicht mehr standsicher sind, b)
Fällanträge, die aus Gründen der
Wiederherstellung eines historischen Zustandes gestellt werden, abzulehnen. 2.
Die BVV ersucht das Bezirksamt, mit dem
Landesdenkmalamt, der BauBeCon und den betroffenen Mieterinnen und Mietern
Gespräche mit folgenden Zielen aufzunehmen: a)
weitgehender Erhalt der vorhandenen Mietergärten b)
weitgehender Erhalt der naturnahen
Gebüschstrukturen c)
weitgehender Erhalt der vorhandenen Bäume. 3.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür
einzusetzen, dass außer bei Gefahr im Verzug sämtliche Arbeiten zur Beseitigung
von Gehölzen gestoppt werden.“ wird gemäß §13 BezVG berichtet: zu 1. Das Bezirksamt hält an seiner bisherigen Auffassung fest, dass keine über die Fällgenehmigung vom 24.2. 2004 hinausgehenden Bäume, die der Genehmigungspflicht unterliegen, aus Gründen des Denkmalschutzes gefällt werden dürfen. zu 2. Auf Anregung des Bezirksamtes hatte die Eigentümerin der Carl-Legien-Siedlung (BauBeCon) deren Mieterinnen und Mieter zu einer Versammlung am 9.6. 2004 eingeladen. Außer der BauBeCon haben die Leiter der Obersten Denkmalbehörde und des Landesdenkmalamtes sowie die Bezirksstadträte für Stadtentwicklung und Umwelt den zahlreich erschienenen Interessierten Rede und Antwort gestanden. Im Ergebnis der Veranstaltung hat sich die BauBeCon bereit erklärt, mit dem Mieterbeirat in einen Dialog über die Gestaltung der Außenanlagen einzutreten. Dieser hat mit einem ersten Gesprächstermin am 24.6. 2004 unter Hinzuziehung der Mieterinitiative „Grüne Vielfalt“ begonnen. zu 3. Eine rechtliche Möglichkeit, Privateigentümern grundsätzlich zu untersagen, dass nicht unter Schutz stehende Bäume bzw. Gehölze beseitigt werden können, besteht nicht. Die Naturschutzbehörden können lediglich auf den Zeitpunkt der Beseitigung Einfluss nehmen. Die Oberste Naturschutzbehörde hat im Mai 2004 in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Natur aus artenschutzrechtlicher Sicht Festlegungen getroffen, in welchen Bereichen die Arbeiten an den Außenanlagen weiter realisiert werden können und wo die Fäll- und Rodungsarbeiten befristet auszusetzen sind. Gemäß der Entscheidung, der für die Befreiung von Maßnahmen an Vegetationsbestandteilen innerhalb des Schutzzeitraumes (01. März bis 30. September) zuständigen Obersten Naturschutzbehörde, wurde diese Befristung bis Ende August terminiert. Danach ist die Beseitigung von Gehölzen in der Carl-Legien-Siedlung durch die von der BauBeCon beauftragten Firma grundsätzlich nicht zu verhindern. Wir bitten, die Drucksache V – 0725 / 04 als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
-------------------------------- ------------------------------------------ Burkhard Kleinert Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste
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