Drucksache - V-0725  

 
 
Betreff: Naturnahes Grün in der Carl-Legien-Siedlung erhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Gem.DA SPD und PDS, 23. Tagung 12.05.2004
VzK13, SB, 25. Tagung, 01.09.2004

1

 

Siehe Anlage

Die Beseitigung naturnaher Vegetation durch Umwandlung in artenarme Zierrasen führt zur Vernichtung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, die in der Stadt selten geworden sind

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                             . 08. 2004

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache - Nr.:

in Erledigung der Drucksache Nr.: V - 0725 / 04

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:   Naturnahes Grün in der Carl-Legien-Siedlung erhalten!
 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 23. Sitzung am 12.05.2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachenummer: V – 0725 / 04

 

1.         „Die BVV unterstützt das Bezirksamt in seiner Haltung zu den Bäumen in der Carl-Legien-Siedlung:

 

a)      Nur Fällgenehmigungen für Bäume zu erteilen, die  nicht mehr standsicher sind,

b)      Fällanträge, die aus Gründen der Wiederherstellung eines historischen Zustandes gestellt werden, abzulehnen.

 

2.         Die BVV ersucht das Bezirksamt, mit dem Landesdenkmalamt, der BauBeCon und den betroffenen Mieterinnen und Mietern Gespräche mit folgenden Zielen aufzunehmen:

a)      weitgehender Erhalt der vorhandenen Mietergärten

b)      weitgehender Erhalt der naturnahen Gebüschstrukturen

c)       weitgehender Erhalt der vorhandenen Bäume.

 

3.         Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass außer bei Gefahr im Verzug sämtliche Arbeiten zur Beseitigung von Gehölzen gestoppt werden.“

 

wird gemäß §13 BezVG berichtet:

 

zu 1.

Das Bezirksamt hält an seiner bisherigen Auffassung fest, dass keine über die Fällgenehmigung vom 24.2. 2004 hinausgehenden Bäume, die der Genehmigungspflicht unterliegen, aus Gründen des Denkmalschutzes gefällt werden dürfen.

 

zu 2.

Auf Anregung des Bezirksamtes hatte die Eigentümerin der Carl-Legien-Siedlung (BauBeCon) deren Mieterinnen und Mieter zu einer Versammlung am 9.6. 2004 eingeladen. Außer der BauBeCon haben die Leiter der Obersten Denkmalbehörde und des Landesdenkmalamtes sowie die Bezirksstadträte für Stadtentwicklung und Umwelt den zahlreich erschienenen Interessierten Rede und Antwort gestanden. Im Ergebnis der Veranstaltung hat sich die BauBeCon bereit erklärt, mit dem Mieterbeirat in einen Dialog über die Gestaltung der Außenanlagen einzutreten. Dieser hat mit einem ersten Gesprächstermin am 24.6. 2004 unter Hinzuziehung der Mieterinitiative „Grüne Vielfalt“ begonnen.

 

zu 3.

Eine rechtliche Möglichkeit, Privateigentümern grundsätzlich zu untersagen, dass nicht unter Schutz stehende Bäume bzw. Gehölze beseitigt werden können, besteht nicht. Die Naturschutzbehörden können lediglich auf den Zeitpunkt der Beseitigung Einfluss nehmen.

Die Oberste Naturschutzbehörde hat im Mai 2004 in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Natur aus artenschutzrechtlicher Sicht Festlegungen getroffen, in welchen Bereichen die Arbeiten an den Außenanlagen weiter realisiert werden können und wo die Fäll- und Rodungsarbeiten befristet auszusetzen sind.

Gemäß der Entscheidung, der für die Befreiung von Maßnahmen an Vegetationsbestandteilen innerhalb des Schutzzeitraumes (01. März bis 30. September) zuständigen Obersten Naturschutzbehörde, wurde diese Befristung bis Ende August terminiert. Danach ist die Beseitigung von Gehölzen in der Carl-Legien-Siedlung durch die von der BauBeCon beauftragten Firma grundsätzlich nicht zu verhindern.

 

Wir bitten, die Drucksache V – 0725 / 04 als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

                                                                                                               

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

                                                                                                                                               

 

 

 

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Burkhard Kleinert                                                                                 Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                                                                         Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste

 

 

                                                                                                                                                               

 

 
 

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