Drucksache - V-0722  

 
 
Betreff: "Trixi-Spiegel"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss VerkehrBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Aussch.Verkehr, 23. Tagung, 12.05.2004
VzK13, SB, 25. Tagung, 01.09.2004

Das Bezirksamt wird ersucht, solange es keine gesetzliche Regelung zum sogenannten „Radfahrerspiegel“ an allen LKW gibt, zur V

 

Siehe Anlage

 

Das Aktionsbündnis „Toter Winkel“ hat sich mit der Bitte an die BVV gewandt, durch die Anbringung des „Trixi-Spiegels“ einen w

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        2004

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 0722/04

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

 

„Trixi-Spiegel“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung der in der 23. Tagung der BVV am 12. Mai 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0722/04:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, solange es keine gesetzliche Regelung zum sogenannten „Radfahrerspiegel“ an allen LKW gibt, zur Verringerung der Unfallgefahren für Radfahrer an ausgewählten Kreuzungen im Bezirk mit hohem Verkehrsaufkommen von Radfahrern die Anbringung des „Trixi-Spiegels“ zu beschließen.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, die bezirkseigenen Lastkraftwagen mit „Radfahrerspiegeln“ auszurüsten.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit Schreiben vom 01. Juni 2004 hat das Bezirksamt die Straßenverkehrsbehörde um eine grundsätzliche Stellungnahme gebeten.

 

Die Straßenverkehrsbehörde antwortet wie nachstehend:

„Um das Unfallrisiko zwischen geradeaus fahrendem Radverkehr und nach rechts abbiegenden Lkw und Bussen zu verringern, wurde der sog. „Trixispiegel“ im Jahr 1996 an ausgewählten Kreuzungen in Bayern installiert. In einem Pilotversuch wurde dort die Wirksamkeit des Spiegels getestet.

Das Land Berlin hat sich diesem Versuch 1998 angeschlossen. Hier wurden vier Kreuzungen ausgewählt, an denen es in der Vergangenheit zu o.g. Verkehrsunfällen gekommen oder wo aufgrund eines hohen Lkw-Anteils mit einem erhöhten Risiko zu rechnen war.

Der Versuch wurde durch Verkehrsbeobachtungen zur Feststellung von Beinahe-Unfällen und Befragungen der Verkehrsteilnehmern begleitet, weil alleine die Unfallauswertung nicht aussagekräftig wäre. Eine Häufung solcher Unfälle an einer Stelle tritt nicht auf. In Berlin hat die Auswertung des Versuchs keine messbaren Erfolge gebracht. Nach meiner Kenntnis wurden danach in Berlin keine neuen „Trixispiegel“ aufgestellt.

Nach Auswertung des Versuchs hat die Bundesanstalt für Straßenwesen empfohlen, von einer generellen Anwendung des Trixispiegels abzusehen – auch die überwiegende Mehrheit der Verkehrsreferenten des Bundes und der Länder hat sich gegen eine Aufnahme des „Trixispiegels“ als Verkehrseinrichtung in der StVO ausgesprochen. Überwiegend wurde die Auffassung vertreten, dass die verbindliche Ausrüstung der Lkw und Busse mit verbesserten Spiegeln wesentlich wirksamer sei als die nur punktuell mögliche Aufstellung von Trixispiegeln.“

 

Im Allgemeinen muss zu Verkehrsspiegeln betont werden, dass diese nach den vorliegenden bundesweiten Erfahrungen eine tatsächlich nicht vorhandene Sicherheit suggerieren. Durch die vorhandenen Verzerrungen können Verkehrsteilnehmer Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten nicht richtig einschätzen. Zudem wird die Funktion der Verkehrsspiegel oftmals durch Witterungseinflüsse beeinträchtigt, sie können beschlagen, vereisen oder bei ungünstiger Stellung eine Verkehrsgefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Blendung darstellen.

Des Weiteren entstehen durch Verkehrsspiegel wiederum tote Winkel, in denen Fußgänger und Radfahrer nicht zu sehen und somit gefährdet sind. Gerade dieses Problem ist nicht zu unterschätzen.

Verkehrsspiegel bedürfen, wenn sie im Rahmen des vorstehenden wirksam sein sollen, einer ständigen Überwachung und Kontrolle der Einstellung. Dazu ist die Straßenbaubehörde weder personell noch technisch ausgerüstet.

 

 

Das Bezirksamt Pankow, hier das Amt für Umwelt und Natur, hat seine 16 Fahrzeuge über 7,5 to mit den Dobli-Spiegeln (Radfahrerspiegel) im Juni diesen Jahres ausgerüstet.

Die SE 3 – Innere Dienste teilte mit, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Lastkraftwagen, sondern nur Kleintransporter genutzt werden. Diese Fahrzeuge verfügen über Heck- und Seitenscheiben, so dass die freie Sicht nach hinten und zur Seite gegeben ist. Eine Ausrüstung mit zusätzlichen Radfahrerspiegeln wird daher nicht als erforderlich angesehen.

Für die im Tiefbauamt zum Einsatz kommenden Kleintransporter (bis 3,5 to, einer bis 4,0 to) ist der Einsatz der Dobli-Spiegel vom Gesetzentwurf her nicht vorgesehen. Für diese Kleintransporter sollen derartige Spiegelsysteme in Deutschland erst in der Entwicklung sein. Trotzdem wird das Tiefbauamt einen Kleintransporter (mit Haupteinsatzgebiet Ortsteil Prenzlauer Berg) noch im August mit einem holländischen Radfahrerspiegel ausrüsten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 
 

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