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Drucksache - V-0719
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0719/04 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13
BezVG Schlussbericht Verlegung der Bushaltestelle Blankenburger
Pflasterweg (Mörderberg) Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung der in der 23. Tagung der BVV am 12.
Mai 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache
V – 0719/04: Dem Bezirksamt wird empfohlen, „bei der BVG dafür einzutreten, dass die derzeitige Bushaltestelle am Mörderberg verlegt wird. Als neuer Standort ist in etwa die Brücke des Fließes, in der Nähe des zukünftigen Golfplatzes Pankow anzustreben.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit den bisherigen Zwischenberichten teilte das
Bezirksamt mit: Mit Schreiben vom 01. Juni 2004 hatte das Bezirksamt
die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Prüfung der Empfehlung und um
Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 25.06.2004 teilte die BVG
Nachstehendes mit: „Die Haltestelle „Marderberg“ unserer Omnibuslinie
159 im Blankenburger Pflasterweg befindet sich in beiden Fahrtrichtungen
jeweils in einer Haltestellenbucht und ist, ebenfalls beidseitig, mit einer
Wartehalle ausgestattet. Eine Verlegung unter Beibehaltung des heutigen
Standards ist daher mit erheblichen finan-ziellen Aufwendungen verbunden. Wenn
die erforderlichen Mittel durch das für Infrastruktur zuständige Tiefbauamt zur
Verfügung gestellt werden oder der Bezirksverordnetenversammlung Pankow andere
Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist die BVG gerne bereit, bei einem gemeinsamen Termin eine
Veränderung des Haltestellenstandortes zu besprechen.“ Mit einem erneuten Schreiben vom 09.07.2004 hatte das
Bezirksamt die BVG auf die mit der Errichtung des Golfplatzes veränderte
Wegeführung in der näheren Umgebung hingewiesen und um eine nochmalige Prüfung
der Empfehlung gebeten. Vertretern des Unternehmensbereiches Omnibus der BVG,
Pankow und Reinickendorf, wurde am 05. Aug. 2004 die neu entstehende Situation
im Rahmen einer Beratung vorgestellt. Die BVG sagte eine erneute Prüfung, auch unter
Einbeziehung der Nutzungszahlen der bisherigen Haltestelle, zu. Die zweite Stellungnahme der BVG zum Sachverhalt
lautete wie folgt: „Die Haltestelle „Marderberg“ unserer Omnibuslinie
159 im Blankenburger Pflasterweg befindet sich in beiden Fahrtrichtungen
jeweils in einer Haltestellenbucht und ist, ebenfalls beidseitig, mit einer
Wartehalle ausgestattet. Eine Verlegung unter Beibehaltung des heutigen
Standards, wobei keine Busbuchten erforderlich wären, ist möglich und erscheint
sinnvoll. Das Umsetzen einer Wartehalle und des
Haltestellenpfostens kostet ca. 8.000 Euro. Unter der Voraussetzung, dass die für die
Haltestellenverlegung entstehenden Kosten übernommen werden, ist die BVG gerne
bereit, bei einem gemeinsamen Termin eine Veränderung des
Haltestellenstandortes zu besprechen. Bei der Verlegung der Haltestelle ist weiterhin zu
prüfen, ob das vorhandene Polizeiobjekt reaktiviert bzw. anderweitig genutzt
wird und somit weiter an den ÖPNV angebunden werden muss.“ Somit lehnte die BVG weiterhin die Übernahme der
entstehenden Kosten für diese Haltestellenverlegung, auch bei Verzicht auf die
Busbuchten, ab. Dem Bezirksamt, hier dem Tiefbauamt, stehen für derartige
Maßnahmen im Rahmen der Straßenunterhaltung keine finanziellen Mittel zur
Verfügung. Der Leiter der Abteilung Stadtentwicklung hatte sich
an die Bavaria Golf Ressort mit der Bitte um Prüfung gewandt, ob die
entstehenden Kosten für die Umsetzung von zwei Wartehallen mit den begleitenden
Arbeiten (Herstellung der Aufstellflächen und der entsprechenden
Gehweganbindungen) mit in das Gesamtprojekt – Golfplatz Pankow – aufgenommen
werden können. Am 25.05.2005 fand eine abschließende Besprechung beim Leiter der Abteilung Stadtentwicklung unter Hinzuziehung des Investors, der BVG und des Tiefbauamtes statt. In
der Beratung sind die von der BVG geforderten Mindeststandards behandelt
worden: -
Eine baulich
angelegte Busbucht ist nicht erforderlich. Der Bus hält längs des Bordes. -
Auf beiden
Seiten muss eine Mindestaufstellfläche für ein- und aussteigende Fahrgäste
gewährleistet sein. -
Beide
Fahrtrichtungen müssen mit Wartehäuschen ausgestattet sein. -
Die jetzige
Haltestelle wird nur außer Betrieb genommen, ohne Rückbau. Sie kann dann bei
Bedarf wieder in Betrieb genommen werden. Zur Erfüllung dieser Forderungen und Standards sowie zur Minimierung der Kosten kommt nur der Überquerungsbereich des Fließgrabens (identisch mit dem Eingangsbereich des Golfplatzes) in Frage, da sich nur hier entsprechend mit Borden angelegte Aufenthaltsflächen (ähnlich Gehwegen) befinden. An allen anderen Stellen befinden sich nur unbefestigte Randstreifen mit sich unmittelbar anschließenden abfallenden Böschungen. Da jedoch der südliche von den beiden parallel zum Blankenburger Pflasterweg im Gelände verlaufenden Radwegen nicht per Brücken-Steg über den Fließgraben geführt wird, verläuft dieser „vorne“ über den Gehweg. Eine Anordnung einer Haltestelle kommt jedoch nur in Frage, wenn die Aufstellflächen vom Radweg getrennt werden können. Das heißt hier, dass auch für diesen Radweg ein Brücken-Steg „im Gelände“ gebaut werden müsste. Damit
entstünden mit der Anlage einer neuen Haltestelle folgende Kosten: -
Anlage der
beiden Haltestellen mit Wartehäuschen incl. aller Installationen je ca. 8 T€ -
Bau eines neuen
Radwege-Stegs über den Fließgraben, Kosten können hier nur geschätzt werden
(Anhaltspunkt ist das auf der nördlichen Seite vorhandene Bauwerk mit damaligen
Herstellungskosten von ca. 76 T€) -
Ebenfalls müsste
auf der nördlichen Seite eine Aufstellfläche für das Wartehäuschen mit einer
ähnlichen Konstruktion geschaffen werden. Von der Bavaria Golf Ressort wurde eindeutig erklärt, dass diese Kosten nicht übernommen werden können. Da hier auch keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden sind, kann das Bezirksamt den Intentionen der BVV nicht folgen. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht betroffen ............................................. .................................................... Matthias Köhne Martin
Federlein Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt.
Stadtentwicklung |
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