Drucksache - V-0717  

 
 
Betreff: Fassadenbegrünung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 23. Tagung, 12.05.2004

a) für eine standortgerechte Begrünung von Fassaden im Bezirk zu werben,

 

a)     für eine standortgerechte Begrünung von Fassaden im Bezirk zu werben,

b)     unbürokratisch Verträge mit Hauseigentümern über die Nutzung von Straßenflächen als Pflanzfläche für Fassadenbegrünungen abzuschließen,

c)      zu prüfen, ob und wie auf die Erhebung von Gebühren für die Pflanzflächen für Fassadenbegrünungen verzichtet werden kann.

 

Begrünte Fassaden verbessern durch Staubfilterung und Transpirationskühlung das Klima in der Stadt, besonders in den hochversiegelten innerstädtischen Teilen des Bezirks

 

Begrünte Fassaden verbessern durch Staubfilterung und Transpirationskühlung das Klima in der Stadt, besonders in den hochversiegelten innerstädtischen Teilen des Bezirks. Weiterhin bereichern sie das Stadtbild. Die Bepflanzung von Fassaden sollte daher durch das Bezirksamt unterstützt werden.
Ausgelöst durch einen Einzelfall und Briefe des Tiefbauamtes wurde eine öffentliche Debatte  über Fassadenbegrünungen ausgelöst, die inzwischen in ruhigeren Bahnen verläuft.
Das Bezirksamt hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 22.04.2004 zugesagt bzw. erklärt, den in den ersten Briefen des Bezirksamtes eingeführten Stil des Umgangs mit den Hauseigentümern zu verändern. Damit scheint Punkt b dieses Antrages bereits auf den Weg gebracht zu sein, trotzdem ist eine politische Positionierung der BVV sinnvoll.
Allerdings wurde im Ausschuss die Möglichkeit genannt, dass für Pflanzscheiben Nutzungsentgelte fällig werden. Der Verwaltungsaufwand  und die gewissermaßen abschreckende Wirkung für die Hauseigentümer sprechen eindeutig gegen die Festlegung von Sondernutzungsgebühren. Die Fassadenbegrünung wirkt in den öffentlichen Raum hinein und nutzt somit der Allgemeinheit. Das Bezirksamt wird daher  mit diesem Antrag aufgefordert, auf die Erhebung von Gebühren für Pflanzflächen zu verzichten, wenn dies rechtlich möglich ist.

 
 

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