Drucksache - V-0711  

 
 
Betreff: Mitwirkung der Bezirksverordnetenversammlung an Entscheidungen des Liegenschaftsfonds zu Grundstücksverkäufen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
27.05.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen vertagt   
10.06.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen vertagt   
12.08.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Vorberatung
26.08.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
AntrBü, 23. Tagung 12.05.2004
BE Fin., 25. Tagung, 01.09.2004

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV in die Meinungsbildung hinsichtlich der Nutzung zu verkaufender Grundstücke in folgender Weise einzubeziehen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV in die Meinungsbildung hinsichtlich der Nutzung zu verkaufender Grundstücke in folgender Weise einzubeziehen:

 

Vor der Beratung im Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds über Verkäufe von Grundstücken im Bezirk Pankow wird die BVV in nichtöffentlicher Sitzung informiert. Die BVV kann Empfehlungen zur Nutzungsart aussprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Der Ausschuss empfiehlt der BVV den Antrag abzulehnen.)

 

 

Abstimmungsergebnis im Ausschuss: 2 / 10 / 2

Bei mehreren Vergabeverfahren von Liegenschaften mit struktureller Bedeutung für den Bezirk hat sich gezeigt, dass die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung oder von Gremien der Bezirksverordnetenversammlung nicht adäquat geregelt ist

Begründung des Antrages:

 

Bei mehreren Vergabeverfahren von Liegenschaften mit struktureller Bedeutung für den Bezirk hat sich gezeigt, dass die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung oder von Gremien der Bezirksverordnetenversammlung nicht adäquat geregelt ist. Dies betrifft die Übergabe von relevanten Informationen an die bezirklichen Gremien überhaupt (Bieterkonzepte, Kosten/Nutzen-Analyse etc.), als auch die Diskussion von Voten und das Einfließen derselben in die Entscheidungen im Vergabegremium.

 

 

Begründung der Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat sich in seiner Sitzung am 26.08.2004 auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit dem Antrag befasst. Der Ausschuss empfiehlt der BVV den Antrag abzulehnen. Gründe für dieses Votum sind:

 

1.             Bei bis zu 120 Veräußerungsvorgängen im Jahr im Bezirk würde das im Antrag geforderte formalisierte Verfahren zu erheblichen Zeitverzögerungen bei der Veräußerung von Grundstücken führen und damit dem Ziel widersprechen, durch Veräußerungen Einnahmen für Berlin zu erzielen, von denen der Bezirk auch anteilig profitiert.

 

2.             Bei Entscheidungen mit besonderer stadtentwicklungspolitischer Bedeutung hat das Bezirksamt die BVV in der Vergangenheit informiert. Die BVV hat daraufhin bereits von ihrem Recht Gebrauch gemachten, Ersuchen in der Sache an die Verwaltung zu richten. Es wurde seitens des Bezirksamtes zugesagt, auch zukünftig die BVV, konkret den Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal, in nichtöffentlicher Sitzung überanstehenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung zu informieren.

 

 

 
 

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