Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0711
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Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV in die Meinungsbildung
hinsichtlich der Nutzung zu verkaufender Grundstücke in folgender Weise
einzubeziehen: Vor der Beratung im Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds
über Verkäufe von Grundstücken im Bezirk Pankow wird die BVV in
nichtöffentlicher Sitzung informiert. Die BVV kann Empfehlungen zur Nutzungsart
aussprechen. Abstimmungsergebnis im Ausschuss: 2 / 10 / 2 Begründung des Antrages: Bei mehreren Vergabeverfahren von Liegenschaften mit struktureller Bedeutung für den Bezirk hat sich gezeigt, dass die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung oder von Gremien der Bezirksverordnetenversammlung nicht adäquat geregelt ist. Dies betrifft die Übergabe von relevanten Informationen an die bezirklichen Gremien überhaupt (Bieterkonzepte, Kosten/Nutzen-Analyse etc.), als auch die Diskussion von Voten und das Einfließen derselben in die Entscheidungen im Vergabegremium. Begründung der
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat sich in seiner Sitzung am 26.08.2004 auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit dem Antrag befasst. Der Ausschuss empfiehlt der BVV den Antrag abzulehnen. Gründe für dieses Votum sind: 1. Bei bis zu 120 Veräußerungsvorgängen im Jahr im Bezirk würde das im Antrag geforderte formalisierte Verfahren zu erheblichen Zeitverzögerungen bei der Veräußerung von Grundstücken führen und damit dem Ziel widersprechen, durch Veräußerungen Einnahmen für Berlin zu erzielen, von denen der Bezirk auch anteilig profitiert. 2. Bei Entscheidungen mit besonderer stadtentwicklungspolitischer Bedeutung hat das Bezirksamt die BVV in der Vergangenheit informiert. Die BVV hat daraufhin bereits von ihrem Recht Gebrauch gemachten, Ersuchen in der Sache an die Verwaltung zu richten. Es wurde seitens des Bezirksamtes zugesagt, auch zukünftig die BVV, konkret den Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal, in nichtöffentlicher Sitzung überanstehenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung zu informieren. |
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