Drucksache - V-0708  

 
 
Betreff: Fußgängerüberweg am Bahnhof Karow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
22.06.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.12.2004 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 23. Tagung, 12.05.2006
BEVerkehr25. Tagung, 01.09.2004
VzK 13, 27. Tagung, 10.11.2004
VzK 13, SB, 28. TAgung, 08.12.2004

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, zur Verbesserung der Verkehrslage um den Bahnhof Karow einen Fußgängerüberweg über den Hubertusdamm einzurichten

 

Siehe Anlage

 

Die Verkehrslage für Fußgänger um den Bahnhof Karow ist seit längerer Zeit kritisch

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                 2004

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                      Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 0708/04

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

 

 

Fußgängerüberweg am Bahnhof Karow

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung der in der 25. Tagung der BVV am 01. Sept. 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0708/04:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, zur Verbesserung der Verkehrslage um den Bahnhof Karow einen Fußgängerüberweg über den Hubertusdamm einzurichten.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Mit Schreiben vom 10. Sept. 2004 hat das Bezirksamt die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) um Prüfung des Ersuchens und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

 

Die zuständige Behörde hat zwischenzeitlich wie nachstehend geantwortet:

„Den mit Ihrem o.g. Schreiben übermittelten Wunsch Ihrer BVV, im Hubertusdamm/Bahnhofstraße einen Fußgängerüberweg anzuordnen, habe ich mit folgendem Ergebnis geprüft:

Ich verkenne nicht die Probleme und Schwierigkeiten im heutigen Verkehrsgeschehen und habe durchaus Verständnis für den Wunsch nach einer optimalen Sicherung des Fußgängerverkehrs. Gleichwohl setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges nach der uns bindenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmte Kriterien voraus.

Die Voraussetzungen sind im oben genannten Bereich auch unter den heutigen Bedingungen nicht gegeben. Nach meinen Verkehrsbeobachtungen wird der in den Richtlinien, die zu meiner Entscheidungsfindung beiträgt, vorgegebene Mindestwert für den Fußgängerverkehr nicht annähernd erreicht. Darüber hinaus sind selbst während der Verkehrsspitzenzeiten ausreichend große Lücken in der Fahrzeugfolge vorhanden, die es den Fußgängern gestatten, diesen Fahrbahnbereich ohne besondere Gefährdung zu überschreiten.

Darüber hinaus sind die Fahrzeugführer am Knotenpunkt Hubertusdamm/Bahnhofstraße durch Zeichen 205 StVO zur Gewährung der Vorfahrt verpflichtet, so dass sie sich mit einer nur geringen Fahrgeschwindigkeit der Einmündung nähern. Abbiegende Kraftfahrer haben aufgrund des § 9 StVO eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber querungswilligen Fußgängern und sind folglich zu erhöhter Rücksichtnahme angehalten.

Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Gegebenheiten und im Hinblick auf die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften vermag ich keine Notwendigkeit der Anordnung eines Fußgängerüberweges zu erkennen.“

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                           Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                     Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 
 

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