Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-0707
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: V-0707/04 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Brückenerweiterung
Bahnhof Karow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung des in der 23. Tagung der BVV am 12.05.2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V-0707/04 : Das Bezirksamt wird ersucht: „Bei der zuständigen Senatsverwaltung und bei der Deutschen Bahn AG dafür einzutreten, bei der geplanten Erneuerung der Brücken am Bahnhof Karow eine solche Ausweitung der Brückenspannweite festzulegen, die eine seit langem von den Anwohnern geforderte Verbesserung des Zugangs zum Bahnhof ermöglicht. Durch eine größere Brückenspannweite kann für Fußgänger zum und um den Bahnhof Karow wesentlich mehr Platz geschaffen werden. Die gegenwärtige unbefriedigende Verkehrslage in diesem Gebiet, insbesondere die beengten Bedingungen für den Fußgängerverkehr um und zum Bahnhof, könnte so verbessert werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Im Zusammenhang mit den ersten Planungsüberlegungen zum Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Stettin hat das Bezirksamt Weißensee 1994 die Erweiterung der Eisenbahnüberführung in Karow auf 15,00 m lichte Weite bestellt. Vom Tiefbauamt Weißensee wurde eine Querschnittsaufteilung vorgegeben, die den Anforderungen des ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehrs gerecht wurde. 1997 hat der Senat von Berlin auf Grund der Kostenregelung im Eisenbahnkreuzungsgesetz („wer bestellt der bezahlt“) und des Mittelbedarfs für den bestellten Bahnhof „Buch Süd“ zur Erschließung der Wohnungsbaustandorte Buch IV und Buch V sowie des westlichen Bereiches von Karow Nord eine Brückenverbreiterung abgelehnt. Mit der Bestellung des Bahnhofs „Buch Süd“ wurden auch die Überlegungen zum Nordausgang des Bahnhofes Karow gegenstandslos. Die zwischenzeitlichen Bemühungen des Bezirkes im Rahmen der Kreuzungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Bahn AG Einfluss auf die Querschnittsgestaltung der Verkehrsflächen unterhalb der neuen Eisenbahnüberführung zu nehmen, wurden durch die Stellungnahme der Staatssekretärin Maria Krautzberger vom 21.04.2004 erschwert. Auf eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus zur Kostentragung für die bezirksseitig veranlasste Neuaufteilung des Straßenquerschnittes zugunsten des bahnhofsseitigen Gehweges antwortete sie: „Die Kosten der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Pankgrafenstraße /Bahnhofstraße einschließlich der Absenkung der Straßengradiente trägt die DB Netz AG. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten für die Neuaufteilung des Straßenquerschnittes wären vom Land Berlin zu tragen (Leitungsumverlegungen und Straßenbau ~ 335.000 Euro).“ Im Ergebnis eines Arbeitsgespräches am 19.08.04 beim zuständigen Abteilungsleiter von SenStadt sind unter Beachtung der nutzungsstrukturellen Änderungen in Buch Überlegungen angestellt worden, die Prioritäten zur Herstellung des Nordausganges Karow und zum Neubahnhof „Buch Süd“ neu zu setzen. Es würde begrüßt werden, wenn im Rahmen einer politischen Willensäußerung durch die BVV Pankow vorrangig der Nordausgang gesehen werden würde und die Bestellung von „Buch Süd“ nachrangig bewertet würde. Mit den damit kurzfristig frei werdenden Mitteln der Beteiligung Berlins könnten dann die Planungsziele neue Querschnittsaufteilung im Bereich der Bahnhofstraße und „Nordausgang Bahnhof Karow“ zur Boenkestraße und Hubertusdamm finanziell untersetzt werden. Das Bezirksamt bemüht sich zurzeit, die erforderlichen Grundstücks-inanspruchnahmen für den Nordausgang zu klären. Der behindertengerechte Bahnhofszugang ist für den südlichen Zugang durch die Bahn AG geplant. Die Kreuzungsvereinbarung für die Eisenbahnüberführung Pankgrafenstraße/ Bahnhofstraße zwischen dem Land Berlin -vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung- und der Bahn AG ist noch nicht unterzeichnet. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht betroffen ............................................. .................................................... Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt. Stadtentwicklung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |