Entspricht es den Tatsachen, dass die Bezirke bei
der Einrichtung der Ordnungsämter zunächst in finanzielle Vorlage aus der
Globalsumme gehen sollen und diese Ausgaben dann durch Bußgelder
refinanzieren?
Ist der vorgesehene Termin der Einrichtung dieser
Ämter zum 1. September 2004 hinsichtlich der Findung geeigneter Personale
und der ausreichenden Schulung zur Sicherung dieser schwierigen
Außendienstaufgaben mit hoher Sozialkompetenz realistisch?
Sind die Fragen einer einheitlichen Ausrüstung der
Mitarbeiter zur Durchführung auftretender Zwangsmaßnahmen, also
hoheitlicher Aufgaben, gelöst, wenn ja in welcher Form?
Hat unser Bezirksamt bis zur Einführung der
Ordnungsämter das hoheitliche Zeichen für diese Mitarbeiter, nämlich das
Wappen des Bezirks gelöst? Wenn nicht, wie will man dann den Bürgerinnen
und Bürgern deutlich machen, dass es sich um Ordnungskräfte des
Bezirksamtes handelt?
Wie sichert das Bezirksamt die unbestritten
notwendige Qualifizierung dieser Mitarbeiter inhaltlich und zeitlich ab,
wenn wie angedacht ein Zeitrahmen von 8 Wochen für erforderlich gehalten
wird?
Wie viele Einsatzkräfte werden die angedachten
Aufgaben wahrnehmen und woher werden diese hauptsächlich kommen?
Wem wird das Ordnungsamt im Bezirksamt zugeordnet?
Hat das Bezirksamt dem Vorhaben des Senats von
Berlin, Ordnungsämter einzuführen, ohne Einschränkungen zugestimmt? Wenn
nein, mit welchen Forderungen?