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Drucksache - V-0698
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin
.05. 2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. : Vorlage zur
Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der
Vorlage Aufstellung der
Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für das
Oberverwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008. 2. Beschlussfassung Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: In die Vorschlagsliste für
die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin sind
für die Wahlperiode vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 die in der
Anlage aufgeführten Personen aufzunehmen. 3. Begründung Gemäß § 28
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die Kreise und kreisfreien Städte in
jedem vierten Jahr eine Vorschlagsliste (Anlage) für ehrenamtliche Richter
aufzustellen. In Berlin treten an die Stelle der Kreise die Bezirke (§ 185 Abs.
1 VwGO). Der Präsident des
Oberverwaltungsgerichtes hat vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses zur
Wahl der ehrenamtlichen Richter für den Bezirk Pankow bestimmt, dass 18
Personen in die Vorschlagsliste des Bezirkes für die Wahl der ehrenamtlichen
Richter aufzunehmen sind. Die aus der Anlage
ersichtliche Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den
Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der ehrenamtliche
Richter muss Deutscher sein, soll das dreißigste Lebensjahr vollendet und
während des letzten Jahres vor seiner Wahl seinen Wohnsitz innerhalb des
Gerichtsbezirks gehabt haben (§ 20 VwGO). Alle in der Anlage
aufgeführten Personen wurden durch das Amt für Bürgerdienste entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften (§§ 20 ff VwGO) überprüft (Anforderung von
Führungszeugnissen, Prüfung von gesetzlichen Versagungsgründen gem. § 21 – 23
VwGO). Für die Aufnahme in die Liste
ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl
der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in Berlin
gemäß § 185 (1) VwGO der BVV, erforderlich. Die Vorschlagslisten sind dem
Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts zuzusenden. 4. Rechtsgrundlagen § 28 i.V.m. § 185 (1) VwGO; § 34 VwGO § 12 (2) Ziff. 8 BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine 7. Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt 8. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen Keine Kleinert Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste |
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