Drucksache - V-0698  

 
 
Betreff: Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2005 - 2008
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
BE BA, 23. Tagung, 12.05.2004

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                 .05. 2004

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                            Drucksache Nr. : 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008.

 

2. Beschlussfassung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

In die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin sind für die Wahlperiode vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 die in der Anlage aufgeführten Personen aufzunehmen.

 

3. Begründung

 

Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die Kreise und kreisfreien Städte in jedem vierten Jahr eine Vorschlagsliste (Anlage) für ehrenamtliche Richter aufzustellen. In Berlin treten an die Stelle der Kreise die Bezirke (§ 185 Abs. 1 VwGO).

 

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes hat vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für den Bezirk Pankow bestimmt, dass 18 Personen in die Vorschlagsliste des Bezirkes für die Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzunehmen sind.

 

Die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein, soll das dreißigste Lebensjahr vollendet und während des letzten Jahres vor seiner Wahl seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks gehabt haben (§ 20 VwGO).

 

Alle in der Anlage aufgeführten Personen wurden durch das Amt für Bürgerdienste entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§§ 20 ff VwGO) überprüft (Anforderung von Führungszeugnissen, Prüfung von gesetzlichen Versagungsgründen gem. § 21 – 23 VwGO).

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in Berlin gemäß § 185 (1) VwGO der BVV, erforderlich. Die Vorschlagslisten sind dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts zuzusenden.

 

4.   Rechtsgrundlagen  

 

§ 28 i.V.m. § 185 (1)  VwGO; § 34 VwGO

§ 12 (2) Ziff. 8  BezVG

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

6.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

7.   Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

8.  Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

Kleinert                                                            Köhne

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadtrat Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste


 

 
 

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