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Drucksache - V-0696
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2004 An die BezirksverordnetenversammlungVorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: 1. Die dem Bezirksamt Pankow übertragenen Mittel in Höhe von 48.000 € wurden gemäß Anlage aufgeteilt und sind durch die Bereiche nach Maßnahmen bis zum 18. Juni 2004 zu untersetzen. 2. Die Serviceeinheit Finanzen wurde beauftragt, die Mittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzurufen und den Bereichen gemäß der beschlossenen Verteilung zur Verfügung zu stellen. Begründung: ) siehe Anlage Haushaltsmäßige Auswirkungen
Es handelt sich um zusätzliche zweckgebundene Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Kleinert Bezirksbürgermeister
AnlageBegründung: Mit Schreiben vom 06.04.2004 wurden dem Bezirk Pankow 48.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt. Gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind Initiativen nach folgenden Kriterien zu fördern: 1. Besondere Berücksichtigung finden Maßnahmen, die wichtige wohnungsnahe Einrichtungen wie Schulen (Grund- und Oberschulen), Schulstationen, Sportflächen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderspielplätze, Senioreneinrichtungen, Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheime, Selbsthilfekontaktstellen und Grünflächen betreffen. 2. Es handelt es sich ausschließlich um ehrenamtliche Initiativen zur Verbesserung der Infrastruktur, d.h. es geht bei diesem Programm vorrangig um Renovierungen, Reparaturarbeiten, Pflanzungen u.ä. Aktivitäten, für die notwendige Sachmittel bereitgestellt werden. In dieses Programm fallen nicht die Förderung von Zuwendungsempfängern für die Aufrechterhaltung ihrer Arbeit oder der Kauf von Computern bzw. Ausstattungsgegenständen. Orginäre Aufgaben der Verwaltung und der von ihr geförderten Institutionen werden nicht berücksichtigt. 3. Die Sachmittel müssen unter Angabe von Zweck, Art, Umfang sowie Zeitrahmen und Kosten beantragt werden (Ausstattungsergänzungen werden nur im Einzelfall und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Punkt 2 genehmigt). 4. Es werden Initiativen gefördert, die wohnungsnahe Einrichtungen unmittelbar und sofort verbessern helfen. 5. Der Maßnahmeort muss sich in dem vom Sozialstrukturatlas benannten Gebiet befinden (für Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf um den Falkplatz dürfen keine Haushaltsmittel dieses Programms eingesetzt werden). 6. Vorrangig sollen Antragsteller berücksichtigt werden, die in den vergangenen Jahren aus diesem Programm noch keine Mittel erhalten haben. Die Aufteilung der Mittel erfolgt analog dem Vorjahr wie folgt: Bereich: Gleichstellung, Migrantenbeauftragte, Behindertenbeauftragter, Lokale Agenda 5.500 € 11,5 % Kultur 4.000 € 8,0 % Schulen und Sport 14.000 € 29,0 % Soziales 7.500 € 16,0 % Jugend 11.000 € 23,0 % Umwelt und Natur 6.000 € 12,5 % 48.000 €
Eine nach Maßnahmen detaillierte Untersetzung unter
Einhaltung der genannten Kriterien und der vorgegebenen Gesamtsummen ist durch die Bereiche bis zum 18. Juni 2004 vorzunehmen und der SE Finanzen zu übersenden, da der Bezirk gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachweispflichtig ist. Die Mittel werden dann umgehend bereitgestellt. Über nachträglich eingehende Anträge entscheiden die betreffenden Bereiche im Rahmen des Ihnen zur Verfügung stehenden Volumens. Bis zum 15.Oktober 2004 ist der SE Finanzen die voraussichtliche Inanspruchnahme zum Jahresende mitzuteilen, um ggf. rechtzeitig eine Umverteilung zwischen den Bereichen veranlassen zu können. Die Sondermittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterliegen nicht der bezirklichen haushaltswirtschaftlichen Sperre. |
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