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Drucksache - V-0695
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 21.04.2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Fortschreibung der Schulentwicklungs- / Schulnetzplanung, Teil Oberschulen, des Bezirkes Pankow von Berlin Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Die Fortschreibung der Schulentwicklungs- / Schulnetzplanung, Teil Oberschulen, des Bezirkes Pankow von Berlin mit dem Bearbeitungsstand vom 05.04.2004 wurde bestätigt. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Anpassung des bezirklichen Oberschulnetzes werden eingeleitet. Begründung: Auf der Grundlage des mit
Bezirksamtsbeschluss V-0373/03 am 13.05.2003 bestätigten Schulentwicklungs-/
Schulnetzplanes des Bezirkes Pankow von Berlin wurden die Planungen für den
Teil Oberschulen fortgesetzt. In Vorbereitung des Schuljahres 2004/2005 waren
die bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Aussagen zur Anpassung des mittel- bis
langfristig erforderlichen Oberschulnetzes hinsichtlich der Auswirkungen auf
die Einzelschule zu konkretisieren. Für die Bewertung der Oberschulen und
Oberschulstandorte wurden in Abstimmung mit der Schulaufsicht, den
Schulleitungen, dem Bezirksschulbeirat, dem Ausschuss für Schule und Sport
sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport einheitliche Kriterien
erarbeitet. Um einen möglichst breiten Konsens zu erreichen wurden alle
Vorschläge zur Neuorganisation des Oberschulnetzes mit den gesellschaftlichen
Gremien und den Betroffenen diskutiert. Die Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin positionierte sich am 12.11.2003 mit der Drucksache V-0577/03
zur Schul-entwicklungsplanung im Bereich Oberschulen. Die darin formulierten
Zielstellungen prägten wesentlich die Diskussion. Mit den vorliegenden
Unterlagen zur Fortschreibung der Schulentwicklungs-Schulnetzplanung liegt ein
abgestimmtes Programm zur Neuorganisation des Oberschulnetzes im Bezirk Pankow
vor. Damit sind die Voraussetzungen für die Ausarbeitung der notwendigen
Einzelbeschlüsse und die Ermittlung der haushaltsmäßigen Auswirkungen gegeben. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Die Ermittlung der haushaltsmäßigen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der not-wendigen Einzelbeschlüsse zur Netzanpassung. Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit
Bei der Bearbeitung des Schulnetz-/Schulentwicklungsplanes wurden die Aspekte der Kinder- und Familienverträglichkeit im Rahmen der Richtwerte der Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (z.B. Mindestzügigkeit und Schüler pro Zug) beachtet. Burkhard Kleinert Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen
sind lediglich anzukreuzen. |
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