Drucksache - V-0695  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Schulentwicklungs-/Schulnetzplanung, Teil Oberschulen, des Bezirks Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
0695FortschrSchulAnlage
VzK §15 BezVG; 12.05.2004

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                          21.04.2004

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                          

                                                                                                            Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

 

Fortschreibung der Schulentwicklungs- / Schulnetzplanung, Teil Oberschulen, des Bezirkes Pankow von Berlin

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Die Fortschreibung der Schulentwicklungs- / Schulnetzplanung, Teil Oberschulen, des Bezirkes Pankow von Berlin mit dem Bearbeitungsstand vom 05.04.2004 wurde bestätigt. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Anpassung des bezirklichen Oberschulnetzes werden eingeleitet.

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage des mit Bezirksamtsbeschluss V-0373/03 am 13.05.2003 bestätigten Schulentwicklungs-/ Schulnetzplanes des Bezirkes Pankow von Berlin wurden die Planungen für den Teil Oberschulen fortgesetzt. In Vorbereitung des Schuljahres 2004/2005 waren die bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Aussagen zur Anpassung des mittel- bis langfristig erforderlichen Oberschulnetzes hinsichtlich der Auswirkungen auf die Einzelschule zu konkretisieren. Für die Bewertung der Oberschulen und Oberschulstandorte wurden in Abstimmung mit der Schulaufsicht, den Schulleitungen, dem Bezirksschulbeirat, dem Ausschuss für Schule und Sport sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport einheitliche Kriterien erarbeitet. Um einen möglichst breiten Konsens zu erreichen wurden alle Vorschläge zur Neuorganisation des Oberschulnetzes mit den gesellschaftlichen Gremien und den Betroffenen diskutiert. Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin positionierte sich am 12.11.2003 mit der Drucksache V-0577/03 zur Schul-entwicklungsplanung im Bereich Oberschulen. Die darin formulierten Zielstellungen prägten wesentlich die Diskussion. Mit den vorliegenden Unterlagen zur Fortschreibung der Schulentwicklungs-Schulnetzplanung liegt ein abgestimmtes Programm zur Neuorganisation des Oberschulnetzes im Bezirk Pankow vor. Damit sind die Voraussetzungen für die Ausarbeitung der notwendigen Einzelbeschlüsse und die Ermittlung der haushaltsmäßigen Auswirkungen gegeben.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Ermittlung der haushaltsmäßigen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der not-wendigen Einzelbeschlüsse zur Netzanpassung.

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Bei der Bearbeitung des Schulnetz-/Schulentwicklungsplanes wurden die Aspekte der Kinder- und Familienverträglichkeit im Rahmen der Richtwerte der Ausführungs­vorschriften zur Schulentwicklungsplanung (z.B. Mindestzügigkeit und Schüler       pro Zug) beachtet.

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                     Christine Keil               

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

x

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

x

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

x

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

x

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

x

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

x

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

x

x

 

 

Bezogen auf die Oberstufe (Kurse)

9.  Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

x

x

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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