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Drucksache - V-0693
Siehe Anlage An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 15 BezVG Betr.: Übertragung
der Kindertagesstätte Wiesenwinkel 17, 13158 Berlin, an den freien Träger der
Jugendhilfe „Bürgerhaus e. V.“, Berliner Straße 24, 13127 Berlin. Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäss
§ 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt hat am 20.04.2004 beschlossen: 1. Die kommunale Kindertagesstätte Wiesenwinkel 17, 13158 Berlin wird zum 01.05.2004 mit 89 Plätzen an den freien Träger der Jugendhilfe „Bürgerhaus e.V.“ Berliner Straße 24, 13127 Berlin übertragen. 2. Dem Abschluss des Trägerwechselvertrages und des Nutzungsvertrages wird zugestimmt. Der Personalüberleitungsvertrag wird zur Kenntnis genommen. 3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Begründung: Mit dem
Senatsbeschluss zu den „Schlussfolgerungen des Senats aus dem Abschlussbericht
der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik“ vom 30.04.2002 erfolgten weitere
Zielvorgaben für die Übertragung bezirklicher Kitaplätze auf freie Träger. Das KJHG
und die landesrechtlichen Regelungen sind Rahmenvoraussetzungen für die
konzeptionelle Ausrichtung des Trägers. Der Träger strebt eine gute
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren kommunalen Fachbereichen an. Er
wird seine Beteiligungspflichten hinsichtlich der gemeinsamen Zielstellung des
Leistungsangebotes im Rahmen der Jugendhilfeplanung wahrnehmen. Ein wichtiges
Anliegen des Trägers ist es, durch sein Wirken zu einer qualitativen
Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit beizutragen und damit auch die
Kindertagesstätte zu einem Zentrum für Kinder und Eltern fortzuentwickeln. Das
Leistungsspektrum des neuen Trägers „Bürgerhaus e. V.“ unterstützt die
inhaltliche Zielsetzung der pädagogischen Arbeit der Kindertagesstätte. Dem Träger werden mit Überführung
dieser kommunalen Kindertagesstätte 89 Tagesbetreuungsplätze
(Belegungsstichtag: 01.10.2003) übertragen. Die Übertragung leistet einen
Beitrag zur Herstellung von Träger- und Angebotsvielfalt in bezirklichen
Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätte Wiesenwinkel
17 ist ein Neubau und wurde am 01.11.1989 in Betrieb genommen. Sie verfügt über
eine Kapazität von 88 Plätzen. Die Betriebserlaubnis gemäß § 45 KJHG liegt vor.
Das Objekt ist ohne erlaubnisrelevante Mängel. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss
stimmte in seiner Sitzung am 10.02.2004 der Übertragung der Kindertagesstätte
zu (Vorlage Nr. 02/2004). Haushaltsmäßige Auswirkungena) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Das Objekt ist ohne erlaubnisrelevante Mängel. Die Betriebserlaubnis nach § 45 KJHG liegt vor. Die Finanzierung der Plätze des freien Trägers "Bürgerhaus e.V."". erfolgt ab 01.05.2004 über das Landesjugendamt. Die finanziellen Mittel der Kindertagesstätte "Wiesenwichtel"- Wiesenwinkel 17 aus Kapitel 4021 und in AO2 sind für 2003 ausgewiesen - bei Entsperrung der erforderlichen Mittel beim Landesjugendamt (Kapitel 1044) kommt es zu einer Sperrung der von der Senatsverwaltung für Finanzen für diese Kindertagesstätte zugemessenen Mittel. Finanzielle Mittel, die zum 01.05.2004 zwecks Überführung in freie Trägerschaft in Kapitel 4021 gesperrt werden:
Um den Bedingungen der Vollbudgetierung Rechnung zu tragen, wird durch die Sen Fin gegenwärtig ein standardisiertes Kalkulationsschema entwickelt, mit dem eine einheitliche Grundlage für die in den Bezirken zu sperrenden Mittel geschaffen wird. Diese bildet die Grundlage für die 2004 durchzuführende Basiskorrektur. In dieser Vorlage wurden die Ist- Werte 2003 für A02,A05, A06, A07, A08 und A09 aufgenommen. Differenzen zum Kalkulationsschema können zur Zeit nicht ausgewiesen werden. Ein Risiko, dass mehr Mittel zu sperren sind, als gegenwärtig für die Kita eingesetzt werden, ist nicht auszuschließen. Mit der Übertragung der Kindertagesstätte entfallen ab dem 01.05.2004 insgesamt 65.352,00 € aus Einnahmen Kitakosten. b)
Personalwirtschaftliche Auswirkungen Durch Überführung der Kita Wiesenwinkel 17 gehen folgende Stellen lt. Belegungsanalyse Stichtag 01.10.03 – in Abgang
Die personalwirtschaftlichen Auswirkungen von insgesamt 567.750,00 Euro werden dem Bezirk in Anrechnung gebracht. Die Leiterin und die stellvertretende Leiterin haben die Übernahme schriftlich beantragt. Desweiteren stimmten die zwei Stützerzieherinnen der Übernahme zu. Eine Stützerzieherin befindet sich bis zum 21.08.04 in Elternzeit. Sieben Erzieherinnen haben die Übernahme schriftlich beantragt und zwei Erzieherinnen haben der Übernahme schriftlich widersprochen. 0,68 Stelle Erzieher (unbesetzt) wird als Ausgleich zum Tarifvertrag abgeführt. Die Köchin hat der Übernahme schriftlich widersprochen. Eine halbe Küchenarbeiterstelle ist unbesetzt. Insgesamt
haben elf von vierzehn Mitarbeiter / innen des Personals der Kindertagesstätte
= 78,57 Prozent der Übernahme
schriftlich zugestimmt. Von 13 Mitarbeiterinnen im Erzieherbereich haben 11
Mitarbeiterinnen der Übernahme schriftlich zugestimmt. Dies entspricht einer Zustimmung
des Erzieherpersonals in Höhe von 84,62 Prozent. Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung Die bezirkliche Platzkapazität im
Kindertagesstättenbereich bleibt erhalten. Die konzeptionelle Trägervielfalt im
Leistungsbereich wird erweitert. Kinder- und
Familienverträglichkeit Familien mit Kindern müssen gesellschaftlich unterstützt und sozial abgesichert werden, um sozialen Nachteilen entgegenzuwirken. Dieses beinhaltet auch die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Netzes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, die Sicherung vorhandener Einrichtungen entsprechend der Bedarfsentwicklung sowie vorhandener qualitativer Standards. Diese Zielrichtung wird durch die Übertragung der kommunalen Kindertagesstätte Wiesenwinkel 17 konkretisiert. Burkard Kleinert Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Jugend, Schule und Sport |
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