Drucksache - V-0693  

 
 
Betreff: Übertragung der Kindertagesstätte Wiesenwinkel 17, 13158 Berlin, an den freien Träger der Jugendhilfe "Bürgerhaus e. V.", Berliner Str. 24, 13127 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15BezVG; 12.05.2004

Gemäss § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   04.2004

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                       Drucksache Nr.

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 15 BezVG

 

 

Betr.:

Übertragung der Kindertagesstätte Wiesenwinkel 17, 13158 Berlin, an den freien Träger der Jugendhilfe „Bürgerhaus e. V.“, Berliner Straße 24, 13127 Berlin.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäss § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat am 20.04.2004   beschlossen:

1.      Die kommunale Kindertagesstätte Wiesenwinkel 17, 13158 Berlin wird zum 01.05.2004 mit 89 Plätzen an den freien Träger der Jugendhilfe „Bürgerhaus e.V.“ Berliner Straße 24, 13127 Berlin übertragen.

 

2.      Dem Abschluss des Trägerwechselvertrages und des Nutzungsvertrages wird zugestimmt. Der Personalüberleitungsvertrag wird zur Kenntnis genommen.

 

3.      Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Mit dem Senatsbeschluss zu den „Schlussfolgerungen des Senats aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik“ vom 30.04.2002 erfolgten weitere Zielvorgaben für die Übertragung bezirklicher Kitaplätze auf freie Träger.

Das KJHG und die landesrechtlichen Regelungen sind Rahmenvoraussetzungen für die konzeptionelle Ausrichtung des Trägers. Der Träger strebt eine gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren kommunalen Fachbereichen an. Er wird seine Beteiligungspflichten hinsichtlich der gemeinsamen Zielstellung des Leistungsangebotes im Rahmen der Jugendhilfeplanung wahrnehmen. Ein wichtiges Anliegen des Trägers ist es, durch sein Wirken zu einer qualitativen Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit beizutragen und damit auch die Kindertagesstätte zu einem Zentrum für Kinder und Eltern fortzuentwickeln.

Das Leistungsspektrum des neuen Trägers „Bürgerhaus e. V.“ unterstützt die inhaltliche Zielsetzung der pädagogischen Arbeit der Kindertagesstätte.

Dem Träger werden mit Überführung dieser kommunalen Kindertagesstätte 89 Tagesbetreuungsplätze (Belegungsstichtag: 01.10.2003) übertragen.

 

 

 

 

Die Übertragung leistet einen Beitrag zur Herstellung von Träger- und Angebotsvielfalt in bezirklichen Kindertagesstätten.

Die Kindertagesstätte Wiesenwinkel 17 ist ein Neubau und wurde am 01.11.1989 in Betrieb genommen. Sie verfügt über eine Kapazität von 88 Plätzen. Die Betriebserlaubnis gemäß § 45 KJHG liegt vor. Das Objekt ist ohne erlaubnisrelevante Mängel.

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung am 10.02.2004 der Übertragung der Kindertagesstätte zu (Vorlage Nr. 02/2004).

Haushaltsmäßige Auswirkungen

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Das Objekt ist ohne erlaubnisrelevante Mängel. Die Betriebserlaubnis nach § 45 KJHG liegt vor.

Die Finanzierung der Plätze des freien Trägers "Bürgerhaus e.V."". erfolgt ab 01.05.2004 über das Landesjugendamt. Die finanziellen Mittel der Kindertagesstätte "Wiesenwichtel"- Wiesenwinkel 17 aus Kapitel 4021 und in AO2 sind für 2003 ausgewiesen - bei Entsperrung der erforderlichen Mittel beim Landesjugendamt (Kapitel 1044) kommt es zu einer Sperrung der von der Senatsverwaltung für Finanzen für diese Kindertagesstätte zugemessenen Mittel.

 

 

Finanzielle Mittel,

die zum 01.05.2004 zwecks Überführung in freie Trägerschaft in Kapitel 4021 gesperrt werden:

 

 

Titel

Bezeichnung

Betrag in € / 2003

davon 8 Monate

 

 

 

 

A05 / A 09

Geschäftsbedarf

0,00  

 

 

Telefon

488,65  

 

 

Wäsche

577,65  

 

 

Ausstattung

490,32  

 

 

allg. Verbrauchsmittel

332,83  

 

 

Spielzeug

1.297,65  

 

 

Reinigungsmittel

122,55  

 

A 07

Beköstigung ohne Lohn

19.621,55  

 

 

Gesamt

22.931,20  

15.287,47

 

 

 

 

A02 / A08

Strom

4.658,18  

 

 

Reinigung

11.238,36  

 

 

Schneebeseitigung

416,20  

 

 

Wasser

2.093,59  

 

 

Straßenreinigung

319,92  

 

 

Abfallkosten

1.073,56  

 

 

Gebäudeversicherung

223,93  

 

 

Fernwärme

7.322,41  

 

 

Bauliche Unterhaltung

9.384,00  

 

 

 

 

 

 

Gesamt

36.730,15  

24.486,77

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Um den Bedingungen der Vollbudgetierung Rechnung zu tragen, wird durch die Sen Fin gegenwärtig ein standardisiertes Kalkulationsschema entwickelt, mit dem eine einheitliche Grundlage für die in den Bezirken zu sperrenden Mittel geschaffen wird. Diese bildet die Grundlage für die 2004 durchzuführende Basiskorrektur.

In dieser Vorlage wurden die Ist- Werte 2003 für A02,A05, A06, A07, A08 und A09 aufgenommen.

 

Differenzen zum Kalkulationsschema können zur Zeit nicht ausgewiesen werden. Ein Risiko, dass mehr Mittel zu sperren sind, als gegenwärtig für die Kita eingesetzt werden, ist nicht auszuschließen.

 

Mit der Übertragung der Kindertagesstätte entfallen ab dem 01.05.2004 insgesamt 65.352,00 € aus Einnahmen Kitakosten.

b)      Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Durch Überführung der Kita Wiesenwinkel 17 gehen folgende Stellen lt. Belegungsanalyse Stichtag 01.10.03 – in Abgang

1

Stelle

Leiter/in

IVb

43.360,00

 

1

Stelle

stellv. Leiter / in

Vb / IVb

43.360,00

 

2

Stellen

Stützerzieher / in

Vc / Vb

76.320,00

 

1

Stelle

Vermittlungsgruppenleiter / in

Vc

36.890,00

 

8,68

Stellen

Erzieher / in

 VIb / Vc

320.210,00

davon 0,68 Stelle

Ausgleich TV

0

Stelle

Hausmeister / in

 4 / 5

0,00

 

1

Stelle

Köchin

 5 / 6a

32.760,00

 

0,5

Stelle

Küchenarbeiter / in

 2 / 3a

14.850,00

 

0

Stelle

Reiniger / in

 1 / 1a

0,00

 

15,18

Stellen

Gesamtvolumen

 

567.750,00

 

 

Die personalwirtschaftlichen Auswirkungen von insgesamt 567.750,00 Euro werden dem Bezirk in Anrechnung gebracht.

Die Leiterin und die stellvertretende Leiterin haben die Übernahme schriftlich beantragt.

Desweiteren stimmten die zwei Stützerzieherinnen der Übernahme zu. Eine Stützerzieherin befindet sich bis zum 21.08.04 in Elternzeit.

Sieben Erzieherinnen haben die Übernahme schriftlich beantragt und zwei Erzieherinnen

haben der Übernahme schriftlich widersprochen. 0,68 Stelle Erzieher (unbesetzt) wird als Ausgleich zum Tarifvertrag abgeführt.

Die Köchin hat der Übernahme schriftlich widersprochen. Eine halbe Küchenarbeiterstelle ist unbesetzt.

Insgesamt haben elf von vierzehn Mitarbeiter / innen des Personals der Kindertagesstätte =  78,57 Prozent der Übernahme schriftlich zugestimmt. Von 13 Mitarbeiterinnen im Erzieherbereich haben 11 Mitarbeiterinnen der Übernahme schriftlich zugestimmt. Dies entspricht einer Zustimmung des Erzieherpersonals in Höhe von 84,62 Prozent.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Die bezirkliche Platzkapazität im Kindertagesstättenbereich bleibt erhalten. Die konzeptionelle Trägervielfalt im Leistungsbereich wird erweitert.


Kinder- und Familienverträglichkeit

Familien mit Kindern müssen gesellschaftlich unterstützt und sozial abgesichert werden, um sozialen Nachteilen entgegenzuwirken. Dieses beinhaltet auch die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Netzes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, die Sicherung vorhandener Einrichtungen entsprechend der Bedarfsentwicklung sowie vorhandener qualitativer Standards. Diese Zielrichtung wird durch die Übertragung der kommunalen Kindertagesstätte Wiesenwinkel 17 konkretisiert.

 

 

 

 

Burkard Kleinert                                                           Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadträtin

                                                                                    Jugend, Schule und Sport

 

 

 
 

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