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Drucksache - V-0691
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 04.2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 15 BezVG Betr.: Übertragung
der Kindertagesstätte Cunistraße 34, 13127 Berlin, an den freien Träger der
Jugendhilfe „Kinder im Kiez GmbH“, Kopernikusstraße 23, 10245 Berlin. Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäss
§ 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt hat am 20.04.2004 beschlossen: 1. Die kommunale Kindertagesstätte Cunistraße 34, 13127 Berlin, wird zum 01.05.2004 mit 84 Plätzen an den freien Träger der Jugendhilfe „Kinder im Kiez GmbH“ Kopernikusstraße 23, 10245 Berlin übertragen. 2. Dem Abschluss des Trägerwechselvertrages und des Nutzungsvertrages wird zugestimmt. Der Personalüberleitungsvertrag wird zur Kenntnis genommen. 3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Begründung: Mit dem
Senatsbeschluss zu den „Schlussfolgerungen des Senats aus dem Abschlussbericht
der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik“ vom 30.04.2002 erfolgten weitere
Zielvorgaben für die Übertragung bezirklicher Kitaplätze auf freie Träger. Das KJHG
und die landesrechtlichen Regelungen sind Rahmenvoraussetzungen für die
konzeptionelle Ausrichtung des Trägers. Der Träger strebt eine gute
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren kommunalen Fachbereichen an. Er
wird seine Beteiligungspflichten hinsichtlich der gemeinsamen Zielstellung des
Leistungsangebotes im Rahmen der Jugendhilfeplanung wahrnehmen. Ein wichtiges
Anliegen des Trägers ist es, durch sein Wirken zu einer qualitativen
Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit beizutragen und damit auch die
Kindertagesstätte zu einem Zentrum für Kinder und Eltern fortzuentwickeln. Das
Leistungsspektrum des neuen Trägers „Kinder im Kiez GmbH“ unterstützt die
inhaltliche Zielsetzung der pädagogischen Arbeit der Kindertagesstätte. Dem Träger werden mit Überführung
dieser kommunalen Kindertagesstätte 84 Tagesbetreuungsplätze (Belegungsstichtag:
01.10.2003) übertragen. Die Übertragung leistet einen
Beitrag zur Herstellung von Träger- und Angebotsvielfalt in bezirklichen
Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätte Cunistraße 34
ist ein Neubau und wurde 1997 in Betrieb genommen. Sie verfügt über eine
Kapazität von 85 Plätzen. Die Betriebserlaubnis gemäß § 45 KJHG liegt vor. Das
Objekt ist ohne erlaubnisrelevante Mängel. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss
stimmte in seiner Sitzung am 10.02.2004 der Übertragung der Kindertagesstätte zu
(Vorlage Nr. 01/2004). Haushaltsmäßige Auswirkungena) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Das Objekt ist ohne
erlaubnisrelevante Mängel. Die Betriebserlaubnis nach § 45 KJHG liegt vor. Die Finanzierung der Plätze des freien Trägers "Kinder im Kietz gGmbH.". erfolgt ab 01.05.2004 über das Landesjugendamt. Die finanziellen Mittel der Kindertagesstätte Cunistr. 34 aus Kapitel 4021 und in AO2 sind für 2003 ausgewiesen - bei Entsperrung der erforderlichen Mittel beim Landesjugendamt (Kapitel 1044) kommt es zu einer Sperrung der von der Senatsverwaltung für Finanzen für diese Kindertagesstätte zugemessenen Mittel. Finanzielle Mittel, die zum 01.05.2004 zwecks Überführung in freie Trägerschaft gesperrt werden:
Um den Bedingungen der Vollbudgetierung Rechnung zu tragen, wird durch die Sen Fin gegenwärtig ein standardisiertes Kalkulationsschema entwickelt, mit dem eine einheitliche Grundlage für die in den Bezirken zu sperrenden Mittel geschaffen wird. Diese bildet die Grundlage für die 2004 durchzuführende Basiskorrektur. In dieser Vorlage wurden die Ist- Werte 2003 für A02,A05, A06, A07, A08 und A09 aufgenommen. Differenzen zum Kalkulationsschema können zur Zeit nicht ausgewiesen werden. Ein Risiko, dass mehr Mittel zu sperren sind, als gegenwärtig für die Kita eingesetzt werden, ist nicht auszuschließen. Mit der Übertragung der Kindertagesstätte entfallen ab dem 01.05.2004 insgesamt 54.672,00 € aus Einnahmen Kitakosten. b)
Personalwirtschaftliche Auswirkungen Durch Überführung der Kita Cunistraße 34 gehen folgende Stellen lt. Belegungsanalyse Stichtag 01.10.03 – in Abgang
Die personalwirtschaftlichen Auswirkungen von insgesamt 452.970,00 Euro werden dem Bezirk in Anrechnung gebracht. Die Leiterin hat die Übernahme schriftlich beantragt und die stellvertretende Leiterin hat der Übernahme schriftlich widersprochen. Sechs Erzieherinnen haben die Übernahme schriftlich beantragt und eine Erzieherin mit 30 Wochenstunden hat der Übernahme schriftlich widersprochen. 1,74 Stellen sind nicht besetzt. Als Ausgleich zum Tarifvertrag wird 0,55 Erzieherstelle (nicht besetzt) abgeführt. Die Köchin hat die Übernahme schriftlich beantragt. Insgesamt haben acht von zehn Mitarbeiterinnen des Personals der Kindertagesstätte = 80 Prozent der Übernahme schriftlich zugestimmt. Von 9 Mitarbeiterinnen im Erzieherbereich haben 7 Mitarbeiterinnen der Übernahme schriftlich zugestimmt. Dies entspricht einer Zustimmung des Erzieherpersonals in Höhe von 77,78 Prozent. Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung Die bezirkliche Platzkapazität im Kindertagesstättenbereich
bleibt erhalten. Die konzeptionelle Trägervielfalt im Leistungsbereich wird
erweitert. Kinder- und
Familienverträglichkeit Familien mit Kindern müssen gesellschaftlich unterstützt und sozial abgesichert werden, um sozialen Nachteilen entgegenzuwirken. Dieses beinhaltet auch die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Netzes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, die Sicherung vorhandener Einrichtungen entsprechend der Bedarfsentwicklung sowie vorhandener qualitativer Standards. Diese Zielrichtung wird durch die Übertragung der kommunalen Kindertagesstätte Cunistraße 34 konkretisiert. Burkard Kleinert Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Jugend, Schule und Sport |
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