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Drucksache - IX-0984
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Dem Bezirksamt wird empfohlen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gleimstraße, insbesondere im direkten Umfeld der Grundschule am Falkplatz, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) dafür einzusetzen, dass die an der Kreuzung Gleimstraße/Ystader Straße befindliche, einseitige Lichtzeichenanlage (LZA) zu einer Vollsignalisierung für den gesamten Kreuzungsbereich erweitert wird. Darüber wird das Bezirksamt ersucht,
Darüber hinaus soll das Bezirksamt, in Umsetzung der Drucksache IX-0164, die Schulwegsicherheit im Bereich der Schule am Falkplatz in der AG Mobilität des Bezirks, unter Einbindung der Schulgemeinschaft, beraten. SPD-Fraktion Pankow, Mike Szidat, Roland Schröder Begründung:Die Einrichtung der Fahrradstraße Gleimstraße lässt weiterhin auf sich warten, sie wird von Senat und Bezirk weiterhin verschleppt. Nicht darauf warten kann jedoch die allgemeine Verkehrssicherheit und insbesondere die Schulwegsicherheit rund um die Grundschule am Falkplatz. Dabei ist angesichts der sich abzeichnenden Entwicklung des Inklusionssportparks und der Neuerrichtung des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, eine weitere Zunahme des Kfz-Verkehrs zu erwarten. Bereits heute ist ein reger Kfz-Verkehr in der Gleimstraße, insbesondere direkt vor der Grundschule am Falkplatz zu verzeichnen. Über die Kreuzung Gleimstraße/Ystader Straße wird u. a. der gesamte Zuliefererverkehr zur Max-Schmeling-Halle abgewickelt. Daher sind die o. g. Maßnahmen erforderlich, um die derzeitige Verkehrssituation zu entschärfen und einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Die einseitige LZA am Eingang Gleimstraße der Grundschule am Falkplatz ermöglicht zwar den Schülerinnen und Schülern das Überqueren der Gleimstraße. Den aus anderen Richtungen kommenden Schulkindern hingegen ist eine sichere Straßenüberquerung in diesem Kreuzungsbereich nicht möglich. Darüber hinaus sorg die einseitige LZA regelmäßig für Missverständnisse und gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere im Abbiegeverkehr. Die benannten Gehwegvorstreckungen reichen zwar in den Fahrbereich der Straßen hinein, werden jedoch aufgrund der direkt daneben parkenden Fahrzeuge ihrer besseren Sichtbarkeit beraubt und können somit nicht ihren Zweck erfüllen. Die aufgebrachten Grenzmarkierungen sind schlecht erkennbar und werden offensichtlich regelmäßig von parkenden Autofahrer:innen ignoriert, daher ist die Aufstellung von Fahrradbügeln zur Durchsetzung der StVO und zur besseren Erkennbarkeit der Gehwegvorstreckungen zwingend erforderlich. Die durch abbiegende und rangierende Lkw beschädigten Betonpfeiler an der Kreuzung Gleimstraße/Ystader Sztraße belegen eindrucksvoll deren Notwendigkeit zur Absicherung der Fußgängerbereiche. Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) darf in einem als absolutes Halteverbot gekennzeichneten Bereich (Verkehrszeichen 283) weder angehalten noch geparkt werden. Das Be- und Entladen im absoluten Halteverbot ist also in jedem Fall untersagt und die in der Gleimstraße und der Kopenhagener Straße anzutreffende Beschilderung widersprüchlich, allenfalls wäre ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286) möglich. Ungeachtet dessen entspricht es auch nicht dem wiederholt deutlich zum Ausdruck gebrachten Willen der BVV, Hol- und Bringzonen für Eltern-Taxis an den Schulen einzurichten bzw. vorzuhalten, denn um nichts anderes handelt es sich in diesen Bereichen. Daher sind die Ausnahmeregelungen zurückzunehmen und das absolute Halteverbot in diesen Bereichen ausnahmslos durchzusetzen. In der Kopenhagener Straße kann diese Stellfläche dann für die in großer Zahl benötigten Fahrradbügel für die über 700 Schülerinnen und Schüler der Grundschule am Falkplatz genutzt werden. Der Bereich in der Gleimstraße hingegen soll für den regelmäßigen Schulbusverkehr zum Schwimmunterrichtet freigehalten werden. |
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