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Drucksache - IX-0981
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Das Bezirksamt wird ersucht, dass Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße zwischen Greifswalder Straße, Lillli-Henoch-Straße und Ringbahn gemäß § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als städtebaulichen Entwicklungsbereich festzulegen und eine entsprechende Entwicklungssatzung zu beschließen. SPD-Fraktion Pankow, Mike Szidat, Birgit Mickley, Roland Schröder Begründung:Die Festlegung einer einheitlichen Entwicklungsmaßnahme dient der konsequenten und zügigen Erreichung der Entwicklungsziele am ehemaligen Güterbahnhof Greifswalder Straße. Diese Ziele, u. a. die Errichtung einer weiterführenden Schule und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum unter Berücksichtigung der Belange des Klima- und Artenschutzes, werden seit Jahren von der BVV-Pankow gefordert, zuletzt mit dem BVV-Beschluss IX-0519 „Lernen, Wohnen und Arbeiten an der Greifswalder Straße“ vom 14.12.2022. Das Allgemeinwohl erfordert nunmehr eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, um zeitnah den erhöhten Bedarf an Schulplätzen und Wohnungen abdecken zu können. Die seit Jahren erfolglos geführten Verhandlungen mit dem Eigentümer einer Teilfläche ohne jede Annäherung haben verdeutlicht, dass die angestrebten Ziele mittels einer Einigung und dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nicht zu erreichen sind. Die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs und der Beschluss einer Entwicklungssatzung sind nunmehr erforderlich, um die im öffentlichen Interesse liegende Entwicklung des Areals zu ermöglichen. Mit den Mobilisierungsinstrumenten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme kann der über Jahre und zuletzt im Bebauungsplanplanverfahren gescheiterten Verständigung über ein städtebauliches Konzept ein geeigneteres Verfahren folgen. Mit der Steuerungswirkung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird es möglich, den Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße entsprechend den Zielen des Bezirks Pankow zeitnah bebauen und nutzen zu können. |
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