Drucksache - IX-0970  

 
 
Betreff: Wahl von Bürgerdeputierten in den Partizipations- und Integrationsausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
03.07.2024 
24. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
04.09.2024 
Fortsetzung 24. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 24. BVV am 03.07.2024
Antrag CDU Fortsetzung 24. BVV am 04.09.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die Senatsverwaltung r Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) zu wenden, um § 32 Absatz 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVerwG) durch eine Regelung zu ersetzen, dass Bürgerdeputierte im Partizipations- und Integrationsausschuss durch eine Partei, die in der Bezirksverordnetenversammlung vertreten ist, benannt oder nach einer direkten Bewerbung beim Integrationsbüro durch den Partizipations- und Integrationsausschuss gewählt werden können. Weiterhin soll § 32 Absatz 2 Satz 1 BezVerwG wie folgt geändert werden: „Die Mehrheit der Bürgerdeputierten sollte aus Personen mit Migrationsgeschichte bestehen.“

 

Dr. Eva Scharfenberg, Denise Bittner und die weiteren Mitglieder der CDU-Fraktion

 

 


Begründung:

Seit einer Reform des BezVerwG im Jahre 2021 lautet § 32 Absatz 2 Satz 2 BezVerwG darauf, dass “Die Bürgerdeputierten des Ausschusses für Partizipation und Integration werden auf Vorschlag der Vereine, die in die von der für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu hrende Liste eingetragen sind, von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.”

Aus folgenden Gründen soll das Verfahren zur Besetzung des PartInt nach der Neufassung des Bezirksverwaltungsgesetzes wieder angepasst werden:

1.  ist die Besetzung über die bei der Senatsverwaltung zu führende Liste nicht zielführend und zu kompliziert,

2.  nnen in der Partizipations- und Integrationsarbeit betreffenden Themen erfahrene Bürger nicht einfach über die zu führende Liste in diesen gewählt werden. Die Hürden werden als zu hoch wahrgenommen.

Zu den Punkten wird im Folgenden ausgeführt:

Nach § 20 BezVerwG) sind „rgerdeputierte […] sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen. Auch Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können Bürgerdeputierte werden. Bei den in den Integrationsausschuss zu wählenden Bürgerdeputierten sollen insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes berücksichtigt werden.“

Weiterhin besagt das Gesetz, dass als Bürgerdeputierte und deren Stellvertreter gem. § 22 BezVerwG nur Personen zur Wahl vorgeschlagen werden dürfen, die „das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihre Hauptwohnung in Berlin haben, nicht dem Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung angehören, nicht in derselben Bezirksverwaltung als Beamte oder Arbeitnehmer tätig sind und weder Mitglieder noch Prüfer des Rechnungshofs sind.“

 

r Bürgerdeputierte im Ausschuss für Partizipation und Integration sind besondere Regelungen getroffen worden. Gemäß § 32 BezVerwG gehören dem Ausschuss für Partizipation und Integration sechs Bürgerdeputierte an. Die Mehrheit der Bürgerdeputierten im Ausschuss für Partizipation und Integration soll gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BezVerwG aus Personen mit Migrationsgeschichte bestehen. Zitat aus dem entsprechenden Absatz „Die Mehrheit der Bürgerdeputierten soll aus Personen mit Migrationsgeschichte bestehen. Die Bürgerdeputierten des Ausschusses für Partizipation und Integration werden auf Vorschlag der Vereine, die in die von der für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu führende Liste eingetragen sind, von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.“

In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/13403 vom 27. September 2022 bestätigte die Senatsverwaltung, dass die auf der Liste des Senats geführten Vereine ein Vorschlagsrecht für die Bürgerdeputierten haben. Auf die Liste aufgenommen werden Vereine, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

·    ihren Sitz in Berlin haben, sowie landes- oder bezirkspolitisch ausgerichtet sind, Projekte in Berlin umsetzen oder in Berliner Gremien engagiert sind,

·    einen Vorstand haben, der mehrheitlich aus Menschen mit Migrationsgeschichte besteht und bei deren internen Strukturen und Prozessen sowie bei der Repräsentation nach außen Menschen mit Migrationsgeschichte eine beachtliche Rolle spielen,

·    gemäß ihrer Satzung migrationsgesellschaftliche und partizipationspolitische Ziele im Sinne der Förderung der Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte verfolgen und

·    ein erkennbares Selbstverständnis als Selbstvertretung haben, wie öffentlich wahrnehmbare Selbstbeschreibung, ein Community-basierter Ansatz zur Selbstwirksamkeit oder Ziele und Aktivitäten, für die eigene Migrationserfahrung oder Erfahrungswissen durch Migrationsgeschichte der Mitglieder zentral ist.

rgerdeputierte ssen bei diesen Vereinen nicht als Mitglieder geführt werden.

Unabhängig von den Zulassungskriterien zur Bewerbung in den Ausschuss spricht sich die einreichende Fraktion dafür aus, die Wahl der Bürgerdeputierten und deren Stellvertreter dahingehend zu verändern, dass es möglich ist, sich beim Bezirk zu bewerben. Einerseits soll die Motivation, sich für Fragestellungen im Bereich Partizipation und Integration im Bezirk zu interessieren und mitwirken zu wollen, herausgestellt werden und weiterhin soll nur mit nachgelagerter Priorität auf einen Migrationshintergrund bzw. eine Vereinsmitgliedschaft hingewiesen werden müssen. Alternativ könnte das Vorschlagsrecht wieder bei den Parteien liegen, wie es vor der Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes im Jahr 2021 auch möglich war.

Die Änderung ist aus zweierlei Gründen wichtig: Einerseits soll der Partizipations- und Integrationsausschuss aus an der Thematik befassten Mitgliedern zusammengesetzt sein, was bedeutet, dass dies ganz eindeutig Bürger mit und ohne Migrationsgeschichte sein können, weil eben das Zusammenleben und die Organisation des Zusammenlebens alle Bürger etwas angeht. Weiterhin und aus rein praktischen Erwägungen ist die Besetzung der Bürgerdeputiertenplätze sowie deren Vertreter schwierig. Bspw. ist es in Pankow über eineinhalb Jahre nach dessen Konstituierung noch immer nicht möglich gewesen, Kandidaten für die Listen stellvertretender Bürgerdeputierter zu finden und auch stellt die Suche nach einem Verein eine große Hürde für diejenigen da, die hier keine weiteren Bezugspunkte haben.

 
 

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